RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1989
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §57 Abs1;
BewG 1955 §64 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 315;

Rechtssatz

Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Privatverrechnungskonten hat die Beh zweifelsfrei festzustellen und zu begründen, ob diese der Gesellschaft gewidmet sind bzw. dieser dienen sollen oder nicht, zumal die Wahl der Bezeichnung "Privatkonto", "Verrechnungskonto" usw. ohne rechtliche Bedeutung ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150079.X08

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten