Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/12/0135 E 26. Jänner 2005
2002/12/0136 E 26. Jänner 2005
Rechtssatz: Aufgrund angeordneter Verpflichtungen hatte der Beamte (Stabswachtmeister eines Panzerbataillons) das Panzerfahrzeug vor Reiseantritt am 19. September 1998 auf den Eise... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Großbetriebsprüfung Wien der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: FLD oder Dienstbehörde erster Instanz). Mit Schreiben vom 15. November 1996 beantragte er die Vergütung von 14 Überstunden, weil "eine Freizeitablöse infolge amtsbekannter Arbeitsüberlastung nicht möglich" sei. Er sei in der Woche vom 11. bis 15. N... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Eine "gleichzuhaltende Überstunde" liegt schon dann nicht vor, wenn nur eine der im Gesetz unter den Z. 1 bis 4 des § 49 Abs. 1 BDG 1979 enthaltenen Voraussetzungen nicht gegeben ist (Hinweis Erkenntnis vom 11.12.2002, 97/12/0188). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Eine anspruchsbegründende Anordnung von Überstunden kann nicht nur ausdrücklich unter Verwendung des Wortes "Anordnung" erfolgen. Sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbeiten eines bestimmten Ausmaßes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §58;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;VerwaltungsakademieG §16 Abs2;VerwaltungsakademieG §31 Abs1 Z3;VerwaltungsakademieG §32 Abs1 idF 1979/568;
Rechtssatz: Der Beamte hat mit - für die Zulassung durch den Direktor der Verwaltungsakademie des Bundes erforderlichen (§ ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziers-Funktion herangezogen wird, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Militärkommando Kärnten/Ergänzungsabteilung tätig. Mit Befehl vom 15. September 1993 ordnete das Militärkommando Kärnten für die Teilnahme des Bundesheeres an der Gedenkfeier zur 73. Wiederkehr des Tages der Kärntner Volksabstimmung (Gedenkfeier des Landes Kärnten am Zentralfried... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §16 Abs8;GehG 1956 §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/18 95/12/0223 2 Stammrechtssatz War ein Beamter auf Grund einer Weisung verpflichtet, in Form einer militärischen Abordnung an einer Gedenkfeier teilzunehmen, war er sohin weder Einladender noch Eingeladener und konnte er auch nicht seine Anwesenheit individuell gestalten, sond... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer der Verwendungsgruppe L2a2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Heeresversorgungsschule Wien (im folgenden HVS). Nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers war seine Dienstverrichtung ab dem Schuljahr 1977/78 dadurch gekennzeichnet, daß er - wie auch die anderen Lehrer an dieser Schule - in einem geringeren Ausmaß zur Unterrichtserteilung herangezogen wurde, als es der damals geltende... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. August l990 mit der Leitung der Abteilung IV der Bundespolizeidirektion Linz betraut. Mit Bescheid vom 21. Juli 1992 wurde dem Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. August 1990 die Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 3 des Gehaltsgesetzes 1956 mit zweieinhalb Vorrückungsbeträgen der Dienstklasse VII, wovon ein Vorrückungsbetrag die Überstundenvergütung darstelle,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier (Major) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Korpskommando III in Baden. Am 10. Oktober 1991 ersuchte der Beschwerdeführer um Zuerkennung einer Verwendungszulage für die Zeit seines Assistenzeinsatzes als Kommandant des AssB "N" vom 4. September 1990 bis 4. Oktober 1990 in der Höhe von "36 % von V/2" und führte aus, er nehme zur Kenntnis, daß seine bemessene Verwendungszulage als Komman... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es besteht keine Vorschrift des Dienst- oder Besoldungsrechtes, die einen Anspruch auf Verzugszinsen für die Zeit bis zur bescheidmäßigen Feststellung eines Vergütungsanspruches nach dem GehG einräumt. Auch Bestimmungen des bürgerlichen Rechts können nicht herangezogen werden, weil diese für Verzugszinsen Fällig... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs3;GehG 1956 §30a Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/12/16 93/12/0140 1 Stammrechtssatz Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Leiterzulage bzw eine entsprechende Verwendungsabgeltung vor, dann ist damit ein Wahlrecht des Beamten zwischen dem ihm auf Grund des Gesetzes zustehenden Anspruch auf Leiterzu... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Leiterzulage bzw eine entsprechende Verwendungsabgeltung vor, dann ist damit ein Wahlrecht des Beamten zwischen dem ihm auf Grund des Gesetzes zustehenden Anspruch auf Leiterzulage bzw entsprechende Verwendungsabgeltung und dem im Einzelfall vielleicht für den Beamten günstigeren Anspruch auf Überstundenvergütung gemäß § 16 ff GehG ausgeschlossen (Hinweis E 14.9.1984 , 2o56/76, VwSlG 11514 A/1984). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Auf Grund der vorliegenden Beschwerde, des damit vorgelegten angefochtenen Bescheides und des Vorerkenntnisses vom 22. Jänner 1997, Zl. 95/12/0108, geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Mit seinem an das Personalamt gerichteten Schreiben vom 27. Mai 1994 legte er "Monatsabrechnungen" vor, begehrte rückwirkend für drei Jahre die Abgeltung der von ihm g... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1 idF LGBl OÖ 1975/029 impl;GehG 1956 §17b idF LGBl OÖ 1975/029 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z3 idF LGBl OÖ 1975/029 impl;GehG 1956 §30a Abs5 idF LGBl OÖ 1975/029 impl;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §17b;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §30a Abs1 Z3;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §30a Abs5;LBGErg OÖ 19te Art2;LGehG OÖ 1956... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. In dem in Frage stehenden Zeitraum vom September 1987 bis Ende Jänner 1992 war der Beschwerdeführer neben seiner Verwendung im Rahmen der Abteilung III B 7 mit der interimistischen Leitung der Abteilung III B 11 betraut. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde dem damals in der Dienst... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §16a Abs1;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0204 1 Stammrechtssatz Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Leiterzulage bzw einer entsprechenden Verwendungsabgeltung nach § 30a Abs 5 legcit bleibt kein Raum für die Gewährung einer Überstundenvergütung nach den §§ 16 ff ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziers-Funktion herangezogen wird, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Militärkommando Kärnten/Ergänzungsabteilung tätig. Mit Befehl vom 15. September 1993 ordnete das Militärkommando Kärnten für die Teilnahme des Bundesheeres an der Gedenkfeier zur 73. Wiederkehr des Tages der Kärntner Volksabstimmung für die Gedenkfeier des Landes Kärnten am Zentralfri... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §16 Abs8;GehG 1956 §49 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0221 E 22. Jänner 1997
Rechtssatz: War ein Beamter auf Grund einer Weisung verpflichtet, in Form einer militärischen Abordnung an einer Gedenkfeier teilzunehmen, war er sohin weder Einladender noch Eingeladener und konnte er auch nicht seine Anwesenheit individu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0221 E 22. Jänner 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2976/76 E 10. März 1977 VwSlg 9272 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung einer Überstunde liegt vor, wenn sie von einem Dienstvorgesetzten ausgeht, dessen Weisung der B... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde, der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und den für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten und abgetretenen Verwaltungsakten von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit Wirkung vom 1. August 1985 erhielt der Beschwerdeführer, der zu diesem Zeitpunkt in der Verwendungsgruppe C Dienstklasse IV eingereiht war u... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 impl;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §55 Z1;GehG 1956 §16 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §16 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §3;NebengebührenV Innsbruck 1972 §5 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Heranziehung arbeitsr... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den vorliegenden Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der Besch... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der Beschwerdefüher in... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z1;GehG 1956 §21 Abs1;GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §3 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Eine - pauschalierte - Überstundenvergütung gemäß § 15 Abs 1 Z 1 GehG, zählt zu den Nebengebühren und ist daher, wie sich aus § 3 Abs 2 und 3 GehG unmißverständlich ergibt, weder Bestandteil des ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §62;GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Zeit, die der Beamte für die Suche einer geeigneten Unterkunft aufwendet, handelt es sich nicht um Überstunden noch besteht sonst eine gesetzliche Grundlage für die Honorierung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksschulinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesschulrates für Kärnten (LSR) tätig. Wegen der von ihm regelmäßig zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen hatte ihm der Landesschulrat zuletzt mit rechtskräftigem Bescheid vom 15. Mai 1990... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0100 E 10. Oktober 1988 RS 2(hier betreffend Überstundenvergütung) Stammrechtssatz Die Möglichkeit einer Pauschalierung bestimmter Nebengebühren dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung. Dem Beamten steht es immer frei, sein Begehren auf Nebengebühren im Wege der Einzelverrechnung zu stellen. Ein... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Im Hinblick auf die vom Beschwerdeführer regelmäßig zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen wurde ihm zuletzt mit Bescheid vom 8. Juli 1987, der in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0100 E 10. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Möglichkeit einer Pauschalierung bestimmter Nebengebühren dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung. Dem Beamten steht es immer frei, sein Begehren auf Nebengebühren im Wege der Einzelverrechnung zu stellen. Ein subjektives Recht auf Vornahme einer ... mehr lesen...