Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §16 Abs1 idF 2003/I/130; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/12/0047 E 4. Februar 2009 2008/12/0038 E 4. Februar 2009 2008/12/0036 E 10. März 2009 2008/12/0045 E 10. März 2009 2008/12/0042 E 10. März 2009 2008/12/0046 E 4. Februar 2009 2008/12/0043 E 10. März 2009 2008/12/0035 E 10. März 2009 2008/12/0039 E 4. Februar 2009 2008/12/0040 E 4. Februar 2009 20... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Unteroffizier beim Österreichischen Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Militärkommando Niederösterreich. Mit Schreiben vom 26. Juli 2004 teilte der rechtsfreundliche Vertreter des Beschwerdeführers der Personalabteilung B im Bundesministerium für Landesverteidigung mit, dem Beschwerdeführer seien betreffend den Überstundennachweis für den Monat Mai 2004 offensichtlich Mehrdienstleistungen als ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §17b idF 1972/214;VwGG §42 Abs2 Z3b;
Rechtssatz: Es ist unklar geblieben, ob die belangte Behörde davon ausging, dass der Beschwerdeführer Wartungs-, Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten am Fahrzeug durchgeführt hat, wenn ja in welchem Umfang und weiters, ob diese Arbeiten angeordnet waren und falls dies zutrif... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §17b Abs1 idF 1972/214; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0187 E 15. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Anordnung von Dienst während der so genannten "Stehzeiten" könnte nur dann angenommen werden, wenn dem Beamten nicht nur das in § 17b Abs. 1 erster Halbsatz GehG 1956 umschriebene, sondern darüber hinaus ein (sonstiges) dienstli... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §17b Abs1 idF 1972/214; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0187 E 15. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Wie die Gesetzesmaterialien (323 BlgNR XIII. GP, 9) zeigen, hängt die Abgrenzung zwischen der Gebührlichkeit einer Bereitschaftsentschädigung gemäß § 17b Abs. 1 GehG 1956 oder aber einer Überstundenvergütung nach § 16 GehG 1956 davo... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war dem Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) dauernd zur Dienstleistung zugewiesen. Nachdem der Beschwerdeführer bereits zuvor als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zum Bund gestanden hatte, wurde er mit Bescheid vom 1. Juli 1997 in das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis ernannt. Auf Grund seiner Op... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;VwRallg;
Rechtssatz: Eine anspruchsbegründende Anordnung von Überstunden kann nach dem ersten Satz des § 49 Abs. 1 BDG 1979 nicht nur ausdrücklich, etwa unter Verwendung des Wortes "Überstundenanordnung" erfolgen, sondern es kommt auch eine konkludente A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;VwRallg;
Rechtssatz: Zeitliche Mehrdienstleistungen begründen nach dem maßgeblichen § 49 Abs. 1 BDG 1979 nur dann einen Anspruch auf Abgeltung bzw. Ausgleich, wenn sie angeordnet sind oder wenn die Tatbestandserfordernisse des zweiten Satzes der genannte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §16 Abs2 idF 2000/I/142;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §42 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer stellte ua folgende Anträge: "1. Meinen Arbeitsplatz mit Stichtag 1.1.2002 gemäß § 137 BDG (mit A1/5) zu bewerten. ... 3. Für den Fall, dass mein Arbeitsplatz mit A1/4... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/12/0096 E 15. April 2005 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz § 16 Abs. 1 GehG 1956 normiert eine Überstundenvergütung nur vor dem Hintergrund der die Überstunden regelnden Bestimmungen des BDG 1979. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §16 Abs2 idF 2000/I/142;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/21/0041 E 27. Februar 2007 RS 1(hier erster bis vierter Satz) Stammrechtssatz Ein so genannter Eventualantrag ist im Verwaltungsverfahren durchaus zulässig. Das Wesen eines solchen Antrages lie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. November 2003 nach § 22g des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war am Institut für medizinische Chemie und Pregel-Labor der Karl-Franzens-Universität Graz tätig. Unbestritten ist, dass sie in den Jahren 2002 und 2003 stellvertretende Vorsitzende und Koordinationsbeauftragte des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfrage... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: § 16 Abs. 1 GehG 1956 normiert eine Überstundenvergütung nur vor dem Hintergrund der die Überstunden regelnden Bestimmungen des BDG 1979 (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. April 2005, Zl. 2004/12/0096). Allein der Umfang der einem Beamten übertragenen dienstlichen Aufgaben... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 2000/I/142;BGBG 1993 §20 Z6 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §37 Abs3 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §37 Abs6 idF 1999/I/132;GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;UOG 1993 §13 Abs1;UOG 1993 §13 Abs2;UOG 1993 §39 Abs3;UOG 1993 §40 Abs6;UOG 1993 §40 Abs7;UOG 1993 §51 Abs2 Z2; ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 2000/I/142;BGBG 1993 §20 Z6 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §37 Abs3 idF 1999/I/132;BGBG 1993 §37 Abs6 idF 1999/I/132;GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;UOG 1993 §13 Abs1;UOG 1993 §13 Abs2;UOG 1993 §39 Abs3;UOG 1993 §40 Abs6;UOG 1993 §40 Abs7;UOG 1993 §51 Abs2 Z2; ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufskraftfahrer beim Österreichischen Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 23. Juli 2002 erstattete er eine Eingabe, in welcher er vorbrachte, er habe seit seinem Dienstantritt am 1. Mai 1996 in jenen Fällen, in denen er außerhalb der Normalarbeitszeit als Omnisbuslenker dienstlich eingesetzt worden sei, für die Zeit des Transportes sowie für die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten Überstunden voll ausbezahl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Heeresbild & Filmstelle im Planstellenbereich der belangten Behörde. In einer an die belangte Behörde gerichteten Eingabe vom 19. Juni 2002 (eingelangt am 25. Juni 2002) brachte er vor, er sei am 22. Mai 2002 nach Langenlebarn gefahren, "um die Ankunft der Hercules mit kosovarischen Blindenlehrern für ein CIMIC-Video für Abt MilStrat aufzunehmen. Di... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §17b Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Der Beamte (Berufskraftfahrer beim Österreichischen Bundesheer) behauptet, durch Befolgung der Anordnung, beim Fahrzeug zu verbleiben, werde "Fahrzeugwache" geleistet, was eine über die Bereitschaft hinausgehende Dienstleistung darstelle. Die Anordnung, sich im Nahbereich des Fahrzeuges aufzuhalten, um bei Bedarf auf ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §17b Abs1 idF 1972/214;StGG Art2;
Rechtssatz: Die gegenüber dem Beamten (Berufskraftfahrer beim Österreichischen Bundesheer) erfolgte nebengebührenrechtliche Behandlung ist rechtmäßig. Wären in vergleichbaren Fällen anderen öffentlichrechtlichen Bediensteten im Ressortbereich des Bunde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 2000/I/142;GehG 1956 §16 Abs1 idF 2000/I/142;
Rechtssatz: § 16 Abs. 1 GehG 1956 normiert eine Überstundenvergütung nur vor dem Hintergrund der die Überstunden regelnden Bestimmungen des BDG 1979. Aus § 49 Abs. 1 Satz 2, erster Halbsatz BDG 1979, der im Zusammenhang mit angeordneten Mehrdienstleistungen von versehenen bzw. erbra... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §17b Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Wie die Gesetzesmaterialien (323 BlgNR XIII. GP, 9) zeigen, hängt die Abgrenzung zwischen der Gebührlichkeit einer Bereitschaftsentschädigung gemäß § 17b Abs. 1 GehG 1956 oder aber einer Überstundenvergütung nach § 16 GehG 1956 davon ab, ob sich der Beamte außerhalb der im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden (le... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §17b Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Die Anordnung von Dienst während der so genannten "Stehzeiten" könnte nur dann angenommen werden, wenn dem Beamten nicht nur das in § 17b Abs. 1 erster Halbsatz GehG 1956 umschriebene, sondern darüber hinaus ein (sonstiges) dienstliches Verhalten (allenfalls auch im Sinne des zweiten Halbsatzes dieser Bestimmung) ange... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Graz, Verkehrsabteilung (kurz: BPD). Für ihn galten im Jahr 2001 unstrittig Schichtdienstpläne, die überwiegend eine regelmäßige Aufeinanderfolge von grundsätzlich 12-stündigen Diensttouren vorsahen. Die Diensttouren gliederten sich in Tagdiensttouren (von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr) und Nachtdiensttouren (von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §863;ABGB §914;BDG 1979 §47a Z1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §48 Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873;VwRallg;
Rechtssatz: Den Ausführungen des Beamten - eines Bezirksinspektors; seine Dienststelle ist eine Bundespolizeidirektion, Verkehrsa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0283 E 8. April 1992 RS 1Hier mit dem Zusatz: Jedoch rechtfertigt allein ein bestimmter Umfang der einem Beamten übertragenen dienstlichen Aufgaben nicht die Annahme, in der Übertragung dieser Aufgaben bereits eine (konkludente) Anordnung von Überstunden zu verstehen (vgl. das hg. Er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §863;ABGB §914;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873;VwRallg;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof etwa mit den Erkenntnissen vom 23. Juni 1993, Zl. 89/12/0200, und vom 18. März 1994, Zl. 92/12/0217, ausgesprochen hat, sind allgemeine Regelungen über... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §48f Abs2;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873;
Rechtssatz: Die (insbesondere auf Grund der Kurzfristigkeit der Anordnung strittige) Zulässigkeit der von der Behörde gewählten einseitigen Vorschreibung von Arbeitszeit - in Form einer kurzfristigen Dienstzeitverschiebung - ist für die gehaltsrechtlichen Folgen einer solchen Maßna... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Stabswachtmeister in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Panzerbataillon 33 in Zwölfaxing. Am 19. September 1998 fand eine Verlegung von Panzern des Panzerbataillons 33 von Zwölfaxing zum Truppenübungsplatz Allentsteig mittels Eisenbahntransportes statt. Der Beschwerdeführer ist, nach Verladung seines Panzers, zwischen 20.00 Uhr und 00.30 Uhr des 20. September 1998 in einem Mannschaftswagen des Zuges zu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/12/0135 E 26. Jänner 2005
2002/12/0136 E 26. Jänner 2005
Rechtssatz: Da der Beamte (Stabswachtmeister eines Panzerbataillons) unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Reise (Eisenbahntransport) als auch nach deren Beendigung auf Grund von A... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1992/873; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/12/0135 E 26. Jänner 2005
2002/12/0136 E 26. Jänner 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0094 E 11. Dezember 2002 RS 2
Hier: Stehen die dem Beamten an den unterschiedlichen Orten
obliegenden Dienstverrichtungen in unmittelbarem Konnex zueinander
und is... mehr lesen...