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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/12/16 93/12/0140 1Stammrechtssatz
Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Leiterzulage bzw eine entsprechende Verwendungsabgeltung vor, dann ist damit ein Wahlrecht des Beamten zwischen dem ihm auf Grund des Gesetzes zustehenden Anspruch auf Leiterzulage bzw entsprechende Verwendungsabgeltung und dem im Einzelfall vielleicht für den Beamten günstigeren Anspruch auf Überstundenvergütung gemäß § 16 ff GehG ausgeschlossen (Hinweis E 14.9.1984 , 2o56/76, VwSlG 11514 A/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993120156.X04Im RIS seit
11.07.2001