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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §49 Abs1;Rechtssatz
Bei der Zeit, die der Beamte für die Suche einer geeigneten Unterkunft aufwendet, handelt es sich nicht um Überstunden noch besteht sonst eine gesetzliche Grundlage für die Honorierung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120118.X02Im RIS seit
20.11.2000