Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Die gegenüber dem Beamten (Berufskraftfahrer beim Österreichischen Bundesheer) erfolgte nebengebührenrechtliche Behandlung ist rechtmäßig. Wären in vergleichbaren Fällen anderen öffentlichrechtlichen Bediensteten im Ressortbereich des Bundesministers für Landesverteidigung Überstundenvergütungen gewährt worden, so erwiese sich eine solche Praxis als rechtswidrig. Jedoch hat niemand einen Anspruch darauf, dass sich eine Behörde, die sich in anderen Fällen rechtswidrig verhält, auch ihm gegenüber rechtswidrig verhalte (vgl. Walter/Mayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts8, Rz 1357).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120187.X04Im RIS seit
30.05.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008