RS Vwgh 2005/4/15 2004/12/0187

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Veröffentlicht am 15.04.2005
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

B-VG Art7 Abs1;
GehG 1956 §16 Abs1;
GehG 1956 §17b Abs1 idF 1972/214;
StGG Art2;

Rechtssatz

Die gegenüber dem Beamten (Berufskraftfahrer beim Österreichischen Bundesheer) erfolgte nebengebührenrechtliche Behandlung ist rechtmäßig. Wären in vergleichbaren Fällen anderen öffentlichrechtlichen Bediensteten im Ressortbereich des Bundesministers für Landesverteidigung Überstundenvergütungen gewährt worden, so erwiese sich eine solche Praxis als rechtswidrig. Jedoch hat niemand einen Anspruch darauf, dass sich eine Behörde, die sich in anderen Fällen rechtswidrig verhält, auch ihm gegenüber rechtswidrig verhalte (vgl. Walter/Mayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts8, Rz 1357).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120187.X04

Im RIS seit

30.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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