I. Der (im September 1943 geborene) Beschwerdeführer steht als Oberst i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Soweit aus dem Verwaltungsakt ersichtlich, war der Beschwerdeführer vor seiner Ruhestandsversetzung zuletzt beim Fliegerregiment 3 beschäftigt. Mit schriftlicher Erklärung vom 21. Mai 2003 hat der Beschwerdeführer seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. September 2003 bewirkt. Mit Bescheid des Kommandos Luftstreitkräfte vom 3. Juli 2003... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: DeregulierungsG - Öffentlicher Dienst 2002 Art21 Abs3;GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §30a Abs1 Z3;NGZG 1971 §16a;
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des Art. 21 Abs. 3 des Deregulierungsgesetzes-Öffentlicher Dienst 2002, BGBl. I Nr. 119, sichert lediglich die auf Grund des NGZG bereits erworbenen Ansprü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. November 2002 als Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen (Aktiv-) Dienstverhältnis zum Bund und war mit der Leitung der Geschäftsabteilung 3 (Zoll- und Grenz-Landesinspektorat) der Finanzlandesdirektion (im Folgenden: "FLD") für Tirol betraut. In seinem an die Finanzlandesdirektion für Tirol als Dienstbehörde erster Instanz gerichteten Antrag vom 8. September 1997 ersuchte er um Zuerkennung ei... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3;GehG 1956 §19 idF 1983/049;
Rechtssatz: Eine Gewährung der Belohnung setzt - abgesehen vom Vorhandensein von Mitteln und dem Vorliegen einer besonderen Leistung - weiters voraus, dass die besondere Leistung nicht bereits nach anderen besoldungsrechtlichen Vorschriften abgegolten wurde (Verbot der Doppelabgeltung und Subsidiarität der Belohnung im Regelungssys... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis Ende 1999 als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, Verwendungsgruppe B, und steht seit 1. Jänner 2000 als Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 4, in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Amt des Arbeitsmarktservice Oberösterreich. In seiner Eingabe vom 3. August 2000 beantragte er die Abgeltung seiner "A-wertigen Tätigkeit (Verwendungszulage) ab dem frühest mögl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §34 Abs1 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Maßstab, der nach § 34 Abs. 1 GehG für die Beurteilung heranzuziehen ist, ob eine Tätigkeit einer höherwertigen Verwendungsgruppe als sie der Ernennung entspricht, vorliegt, ist der gleiche wie nach § 121 Abs. 1 Z. 1 GehG. Schlagworte Besond... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0451 E 20. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Verwendungsgruppenzulage soll eine allfällige Diskrepanz zwischen der dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung des Beamten und dem Wert seiner Dienstleistung abgegolten werden. Eine solche Verwendungsgruppenzulage gebührt dann, wenn zumindest ein erheblicher Tei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2;GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/12/0160 E 13. September 2007 RS 2 Stammrechtssatz Bei der Prüfung der Wertigkeit von Dienstleistungen ist davon auszugehen, dass die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes im Stellenplan Deckung finden muss (vgl. auch § 36 Abs. 2 BDG 1979). Durch die Ernen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, Verwendungsgruppe B, Amtssekretär, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend. In seiner Eingabe vom 9. Dezember 2004 stellte er den Antrag auf Zuerkennung einer Verwendungszulage nach § 121 Abs. 1 Z. 1 GehG rückwirkend ab dem 1. Oktober 2002, weil er der Auffassung sei, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214;GehG 1956 §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Gebührlichkeit einer Verwendungszulage für einen Beamten der Allgemeinen Verwaltung nach § 121 Abs. 1 Z. 1 GehG 1956 unterscheidet sich von einer solchen nach § 34 Abs. 1 erster Satz GehG 1956 in der Fassung des Besoldungsreform-Ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0451 E 20. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Verwendungsgruppenzulage soll eine allfällige Diskrepanz zwischen der dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung des Beamten und dem Wert seiner Dienstleistung abgegolten werden. Eine solche Verwendungsgrup... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2;GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Wertigkeit von Dienstleistungen ist davon auszugehen, dass die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes im Stellenplan Deckung finden muss (vgl. auch § 36 Abs. 2 BDG 1979). Durch die Ernennung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0219 E 19. November 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Verwendungsgruppe A sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur Dienste zuzurechnen, für deren Erbringung im Allgemeinen eine abgeschlossene Hochschulb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es ist nicht ausgeschlossen, in einem Verfahren über die Gebührlichkeit einer Verwendungszulage nach § 121 Abs. 1 Z. 1 GehG 1956 Beweis durch Sachverständige zu erheben. Gegenstand eines solchen Guta... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand bis zu ihrer Ruhestandsversetzung mit Ablauf des 30. November 2002 als Amtsdirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, wo sie bei der Obersten Zivilluftfahrtbehörde in der Abteilung für Flughäfen und sonstige Flugplätze sowie Luftfahrthindernisse als Referentin der Verwendungsgruppe B tätig war. Mit dem verfahrensgegenständlichen Antrag ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Betreffend die auf dem Arbeitsplatz der Beamtin (Referentin der Verwendungsgruppe B) notwendigen Rechtskenntnisse ist festzuhalten, dass sie - und zwar im gesamten Umfang ihres Tätigkeitsbereiches - nur einen kleinen Teil aus den Stoffgebieten des juristischen Studiums (Teile des Luftfahrtrechts al... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Zwar ist bei einer Konstellation, wie sie die Beamtin geltend macht, bei der also Teilkenntnisse aus mehreren Studiengebieten benötigt werden, nicht darauf abzustellen, ob bloß in einem der Teilgebiete (etwa: Rechtswissenschaften) ein Kenntnisstand, wie er üblicherweise nur im Rahmen eines abgeschl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberamtsrat in der Verwendungsgruppe B, Dienstklasse VII, in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland und wird in der Abteilung 1 - Personal des Amtes der Burgenländischen Landesregierung verwendet, wo er mit der Erledigung pensionsrechtlicher Angelegenheiten der Beamten des Landes Burgenlandes betraut ist. In seiner Eingabe vom 15. Dezember 2004 brachte der Beschwerdeführer vor, als Sachbearbeiter in der Abteilung 1 - Personal fü... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Burgenland63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214 impl;LBBG Bgld 2001 §44 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 44 Abs. 1 Z. 1 LBBG 2001 stimmt von seinem Wortlaut her mit der Bestimmung des § 30a Abs. 1 Z. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 214/1972, sowie des § 121 Abs. ... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Burgenland63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;LBBG Bgld 2001 §44 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0451 E 20. Februar 2002 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Verwendungsgruppenzulage soll eine allfällige Diskrepanz zwischen der dienst- und besoldungsrechtlichen Einstufung des Beamten und dem Wert seiner Dienstleistung abgegolt... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Burgenland63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214 impl;LBBG Bgld 2001 §44 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/12/0066 E 17. August 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind der Verwendungsgruppe A nur Dienste zuzuordnen, für die im Allgemeinen eine ... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Burgenland63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214 impl;LBBG Bgld 2001 §44 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Wertigkeit von Dienstleistungen ist davon auszugehen, dass die Wertigkeit eines Arbeitsplatzes im Stellenplan Deckung finden muss. Durch die Ernennung eines Beamten auf eine bestimmte Planste... mehr lesen...
Index: L00301 Bezüge Bürgermeisterentschädigung Burgenland63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 idF 1972/214 impl;LBBG Bgld 2001 §44 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0219 E 19. November 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Verwendungsgruppe A sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur Dienste zuzurechnen, für deren Erbringung im... mehr lesen...
Der im März 1947 geborene Beschwerdeführer steht seit Ablauf des 30. April 2002 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Die Ruhestandsversetzung erfolgte mit amtswegig erlassenem Bescheid gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 vom 25. März 2002. Ihr war eine durchgehende Abwesenheit des Beschwerdeführers vom Dienst wegen Krankheit ab dem 15. September 2001 vorausgegangen. Während seines aktiven Dienstverhältnisses gehörte der Beschwerdeführer (auf Grund seiner Ernennung) zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §105 Abs1 idF 1997/I/110;GehG 1956 §106 Abs1 idF 1987/237;GehG 1956 §121 Abs1 idF 1994/550 impl;PG 1965 §5 Abs1 Z2 idF 1995/297;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0018 E 25. Februar 1998 RS 3[Hier Zusatz: Diese Ausführungen zur Verwendungszulage gelten im Übrigen auch für die Berücksichtigung der Dienstzulage (nac... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Während seines Aktivdienstverhältnisses war er der Österreichischen Staatsdruckerei seit ihrer mit 1. Jänner 1982 erfolgten Ausgliederung zur Verwendung zugewiesen. Der zu diesem Zeitpunkt in der Dienstklasse V der Verwendungsgruppe B gestandene Beschwerdeführer war dort mit der Leitung der Abteilung "Personalwesen" betraut. Diese Abteilung war zunächst dem Geschäftszweig III... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z3 idF 1972/214;
Rechtssatz: Die besondere Leitungsfunktion wird dann zu Recht abgesprochen, wenn dem Beamten, von unbedeutenden Erledigungen abgesehen, kein selbstständiges Zeichnungsrecht, sondern nur die Vorapprobation zukommt. Eine Beratung auch übergeordneter Organe in allen Personalangelegenheiten berührt die organisatorische St... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z3 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z3 idF 1972/214;
Rechtssatz: Insbesondere der Umstand, dass ein Beamter mehreren Leitungsgewalten unterstellt ist, spricht dafür, dass ihm eine besondere Leitungsfunktion nicht zukommt, mögen ihm auch andere Beamte unterstellt sein, welche er zu leiten hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 1985, Zl. 84/12/0119). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;GehG 1956 §121 Abs1 impl;GehG 1956 §122 impl;GehG 1956 §30a Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §30a Abs5 idF 1974/392;GehG 1956 §34 idF 1994/550 impl;GehG 1956 §38 idF 1994/550 impl;VwRallg;
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines Anspruches auf Verwendungszulage inkludiert nicht jene eines solchen auf Verwendungsabgeltung... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 impl;GehG 1956 §30a Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Hat ein Abteilungsleiter die Zuerkennung einer Verwendungszulage mit der
Begründung: begehrt, dass er infolge der Vakanz der Funktion des übergeordneten Bereichsleiters höherwertige Tätigkeit ausgeübt hätte, war die Behörde auf Grund des Antrages des Beamten verpflichtet, zu prüfen, ob ihm Verwendungszulagen nach... mehr lesen...