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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GehG 1956 §121 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Maßstab, der nach § 34 Abs. 1 GehG für die Beurteilung heranzuziehen ist, ob eine Tätigkeit einer höherwertigen Verwendungsgruppe als sie der Ernennung entspricht, vorliegt, ist der gleiche wie nach § 121 Abs. 1 Z. 1 GehG.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006120204.X03Im RIS seit
09.10.2008Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008