RS Vwgh 2008/2/29 2006/12/0204

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Veröffentlicht am 29.02.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs1 Z1;
GehG 1956 §34 Abs1 idF 1994/550;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der Maßstab, der nach § 34 Abs. 1 GehG für die Beurteilung heranzuziehen ist, ob eine Tätigkeit einer höherwertigen Verwendungsgruppe als sie der Ernennung entspricht, vorliegt, ist der gleiche wie nach § 121 Abs. 1 Z. 1 GehG.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006120204.X03

Im RIS seit

09.10.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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