Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Lambert Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. H***** GmbH, *****, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, 2. Eigentümergemeinschaft *****, ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der Liegenschaft EZ 667 GB ***** (Grundstücksadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin kaufte von der Beklagten die im Objekt *****, im Erdgeschoß gelegene Wohnung Top 3 (samt PKW-Stellplatz und Eigengarten) als sogenannten „erweiterten Rohbau”. In dieser Wohnung ließ die Klägerin dann Innenausbaumaßnahmen, nämlich eine Verkleidung der Decken mit Gipskartonplatten vornehmen. Oberhalb der Wohnung der Klägerin befindet sich die im Eigentum der... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss ausgesprochen, dass der Beschluss der Wohnungseigentümer (richtig: Eigentümergemeinschaft) der Liegenschaft EZ ***** GB ***** I) in seinem Punkt 1, mit dem die Wohnungseigentümerschaft (richtig: Eigentümergemeinschaft) den Verwaltungsvertrag mit der Hausverwaltung A***** & S***** KEG aus wichtigem Grund gemäß § 21 Abs 3 1. Fall WEG 2002 kündigt, rechtswirksam, und II) in Punkt 2, mit dem die Wohnungseigentümergemeinschaft ... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Viertantragsgegner haben es nach Beendigung eines früher bestehenden Hausbesorgerdienstverhältnisses aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft übernommen, kleinere Reparaturen (wie zB das Austauschen von Glühbirnen, Wechseln von Zylindern an Eingangstüren, Liftreparaturen, Erneuerung von Hausschildern etc), die Überwachung von Öllieferungen oder die Begleitung und Beaufsichtigung professioneller Tätigkeiten auszufü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ordentliches Mitglied des beklagten Vereins. Er begehrte die Feststellung, die Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung vom 5. Dezember 2007 über die Statutenänderung und die Neuwahl des Vorstands seien nichtig. Er habe zwar zu dieser Generalversammlung eine Einladung erhalten, in dieser seien als Tagesordnungspunkte aber lediglich „Begrüßung“, „EURO 2008“, „Neuwahl“ und „Allfälliges“ angeführt gewesen, nicht jedoch eine beabsichtigte... mehr lesen...
Begründung: 1. Zunächst liegt weder die behauptete Nichtigkeit durch Verletzung des rechtlichen Gehörs noch die gerügte Mangelhaftigkeit des rekursgerichtlichen Verfahrens vor. In Anbetracht der Gesamtheit der Feststellungen, insbesondere zum maßgeblichen Inhalt des Vertrags „zur
Begründung: von Wohnungseigentum, Einräumung von Sondernutzungsrechten, Benützungsregelung, Eigentumsanteilsberichtigung“, erweist sich die von den Vorinstanzen getroffene Beurteilung des Vorliegens einer Ve... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Beklagte war seit rund 30 Jahren Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Die Miteigentümer der Liegenschaft fassten mit 63,8 % Ja-Stimmen den (Umlauf-)Beschluss, den Verwaltungsvertrag mit der Beklagten zum 31. 12. 2007 zu kündigen. Das Ergebnis der Beschlussfassung erhielten die Wohnungseigentümer am 22. 9. 2007 bekanntgegeben. Noch vor Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist sprach die Klägerin mit Schreiben vom 26. 9. 2007 der Bekl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** G*****, vertreten durch Dr. Karl-Peter Hasch, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei Jagdverein A*****, vertreten durch den Obmann A***** R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anton R*****, vertreten durch Dr. Paul Vavrovsky und Mag. Peter Graf, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei Karl W*****, vertreten durch Fer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die Kläger ist an den Wohnungen Top Nr 4 und 5 im Haus ***** Wohnungseigentum begründet. Der Nebenintervenient ist Wohnungseigentümer der im ersten und zweiten Untergeschoß dieses Hauses befindlichen Räumlichkeiten, die im Wohnungseigentumsvertrag als „Einstellraum, Laden, Magazine, Vorraum, Abstellraum, Waschraum und Klosett" gewidmet sind. Im Jahr 2001 vermietete der Nebenintervenient diese Räumlichkeiten an die L***** GmbH, die dort einen Kaffeehausbetr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer einer in Tirol gelegenen Liegenschaft, die zu Gunsten seiner am 2. 10. 1925 geborenen Mutter mit einer im Grundbuch angemerkten fideikommissarischen Substitution belastet ist. Über diese Liegenschaft führt ein unter anderem von Wanderern zumindest seit den 50-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts benützter Weg, den der Beklagte seit 2005 mit einem Gatter und einer Kette versperrte. Zusätzlich brachte er Tafeln mit der Aufschrift ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde 2006 durch Kauf eines früher im schlichten Miteigentum verschiedener Hälfteeigentümer und seit 1997 im Mit- und Wohnungseigentum der beiden Verkäufer stehenden Altstadthauses dessen Alleineigentümer. Die Beklagte (Tochter eines früheren Hälfteeigentümers der Liegenschaft) hat als Hauptmieterin das Geschäftslokal TOP 01 im Erd- und Kellergeschoß seit etwa 1997 untervermietet und erzielt dabei einen vielfach höheren Untermietzins (zumindest 2.500 EUR) al... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 9. 5. 2006 aus dem gleichteiligen Verschulden beider Streitteile geschieden. Beim Erstgericht war zwischen den Streitteilen ein Aufteilungsverfahren betreffend das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse anhängig. Gegenstand dieses Verfahrens war unter anderem auch die Aufteilung einer im Miteigentum der Streitteile stehenden Liegenschaft, auf der sich auch die Ehewohnung der Streitteile bef... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anita R*****, vertreten durch Kreibich & Kleibel Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1.) Arnulf P*****, und 2.) Ingrid P*****, beide *****, beide vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****, welche von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Ihr sind bücherlich folgende Anteile zugeschrieben: 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege I (B 20), 21/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W III/2 (B 26), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Garage 3 (B 34), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Ga... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen stellten - soweit noch relevant - fest, dass die Antragsgegnerin bei der Vorschreibung von Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung 2001 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß der Antragstellerin um den betriebskostenschlüsselmäßigen Anteil überschritten habe, und zwar hinsichtlich der Positionen Strom und Beleuchtung (vorgeschrieben mit 234.534,12 ATS) um 1.811,60 ATS (= 131,65 EUR; betreffend das Hausbesorgerzentrum [im Weiteren: HBZ]), Brandschut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin Sabrina P*****, vertreten durch Dr. Michael Ploderer, Rechtsanwalt in Wien als Verfahrenshelfer, gegen den Antragsgegner Markus H*****, wegen Benützungsregelung, über den Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein vom Antragsteller bewohntes Haus befindet. Der Antragsteller begehrt, den Antragsgegner zur Zahlung von 10.182,86 EUR sA zu verpflichten. Der Anspruch betreffe die gemeinschaftlichen Lasten der Liegenschaft im Verhältnis der Anteile der beiden Parteien als Miteigentümer und beruhe auf § 839 ABGB. Der Antragsteller trage seit 1984 sämtliche Kosten der Liegenschaft allein.... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** war aufgrund von sechs, in der Zeit von 1968 bis 1974 errichteten Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen - basierend auf der durch das Wohnungseigentumsgesetz 1948 geschaffenen Rechtslage - teilweise Wohnungseigentum begründet worden (Mischhaus), wobei aber inzwischen das Wohnungseigentum jeweils auf dem Mindestanteil eingetragen ist, mit dem es verbunden ist. Nicht im Wohnungseigentum, sondern (nur) im (schlichten) Miteigentum stehe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der nach dem vorgelegten Vermögensbekenntnis ZPF 1 bosnischer Staatsangehöriger ist und unter der Anschrift *****, Bosnien, wohnt, begehrt die Ergänzung der im Urteil vom 27. November 1998 des Grundgerichts D*****, über die Scheidung seiner Eltern festgesetzten Unterhaltsverpflichtung des Antragsgegners, und zwar „beginnend ab dem 27. 11. 1998 Kindesunterhalt in Höhe eines monatlichen Betrags von 15 % seines persönlichen Einkommens zu bezahlen". Der Ex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine geschiedene Gattin Maria T***** sind jeweils zu 11682/44968 Anteilen Eigentümer an der Liegenschaft EZ 539 des Grundbuchs *****, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an der im ersten Stock des Hauses P*****weg ***** in H***** auf Grundstück Nr ***** gelegenen Eigentumswohnung im Ausmaß von ca 117 m². An diese Wohnung sind weitere Räumlichkeiten im Ausmaß von ca 44 m² angebaut und werden mit Wasser, Energie und dergleichen ausschließli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ilse M*****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, wider die beklagten Parteien 1.) P*****, 2.) Vasilios G*****, 3.) Verlassenschaft nach Dr. Elvira K*****, erst- ... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 6. 1994 wurde bei einer Hausversammlung, zu der sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft geladen waren, zum Tagesordnungspunkt „Kosten-Nutzen-Rechnung der Haussprechertätigkeiten" ein Mehrheitsbeschluss dahin gefasst, dass die Barauslagen der von der Mehrheit gewählten „Haussprecher", die im Zusammenhang mit Hilfstätigkeiten für die Hausverwaltung aufgewendet wurden, als Betriebskosten der Liegenschaft zu werten und allen Wohnungseigentümern vorzus... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die Verwalterin der Liegenschaft ***** in *****, die im Mit- und Wohnungseigentum der unter 1. bis 38. bezeichneten Verfahrensbeteiligten steht. Am 20. 9. 2007 langte bei der Antragstellerin ein mit 19. 9. 2007 datiertes Kündigungsschreiben ein. Mit der Behauptung, die ordentliche Verwalterkündigung beruhe nicht auf einem wirksamen Mehrheitsbeschluss der Mit- und Wohnungseigentümer, begehrt die Antragstellerin die Feststellung der Unwirksamkeit ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagte zur Einwilligung in die Einverleibung von drei Grunddienstbarkeiten zu verurteilen. Das angerufene Bezirksgericht wies die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit ab. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung dahin ab, dass es die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zurückwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der ordentlich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des im Hälfteeigentum der Liegenschaft (Wiener Wohnhaus mit etwa 20 Objekten) stehenden Antragstellers, die Zustimmung der Antragsgegner (als restliche Miteigentümer zu je einem Achtel [Erst- und Zweitantragsgegner] sowie einem Viertel [Drittantragsgegner]) zur gerichtlichen Aufkündigung der vom Drittantragsgegner gemieteten Wohnungen Top Nummer 11 und 20+21 zu ersetzen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, bewertete den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks 3280/1, Hälfteeigentümer des Grundstücks 3040/12, Vierteleigentümer des Grundstücks 3277 und 3/16-Eigentümer des Grundstücks .878, alle GB 12114 Krems. Nach dem im Revisionsverfahren unbestritten gebliebenen und vom Berufungsgericht als unstrittig festgehaltenen Sachverhalt ist der Beklagte Hälfteeigentümer der drei letztgenannten Grundstücke (tatsächlich war der Beklagte zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Stre... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen im erstinstanzlichen Sachbeschluss war zunächst die I***** I***** GmbH Verwalterin der Liegenschaft. Am 18. 8. 2005 fasste die Mehrheit der Wohnungseigentümer den Beschluss auf Abberufung der bisherigen Verwalterin mit sofortiger Wirkung und Bestellung der M***** I***** GmbH zur neuen Verwalterin ab 1. 9. 2005. Die am 25. 7. 2005 gegründete Antragsgegnerin hat „ab 1. 9. 2005 oder erst ab 1. 6. 2006" (faktisch und eigenmächtig) die Liegenschaft v... mehr lesen...