Begründung: Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist ausschließlich jener Entscheidungsteil, mit dem das Begehren des Antragstellers, die Erstantragsgegnerin als Verwalterin abzuberufen, abgewiesen wurde. Das Erstgericht begründete die Abweisung primär damit, die Erstantragsgegnerin sei zwar zur Verwalterin bestellt worden, habe jedoch nur geringfügige Fehlleistungen gesetzt und keineswegs ihre Pflichten als Verwalterin grob vernachlässigt. Darüber hinaus wies das Erstgericht ... mehr lesen...
Begründung: In EZ ***** Grundbuch ***** ist das Eigentumsrecht unter B-LNR 2 für Ambros R***** zu einem Drittel und unter B-LNR 3 für Elfriede R***** zu zwei Dritteln einverleibt. Aufgrund eines Übergabsvertrages vom 16. 10. 2002 wurde ob beiden Anteilen das Eigentumsrecht für Peter R***** vorgemerkt. Gegen den vormerkten Eigentümer wurden ua die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und des Viehtriebes (C-LNR 10), die Dienstbarkeit des Wasserbezuges und der Wasserleitung (C-LNR 11) u... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind - neben anderen Personen - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Häusern ***** 5 und 6. Sie stellten am 21. 3. 2003 beim Erstgericht den Antrag "gemäß § 21 Abs 4 WEG die Ersichtlichmachung A2-LNR 1 a im Grundbuch zu löschen". Bei dieser Grundbuchseintragung handelt es sich um die Ersichtlichmachung des Namens und der Adresse des Verwalters Kurt F*****. Zur
Begründung: ihres Begehrens führten sie an, dass Kurt F***** am 27.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundrechtssache der Antragstellerin Mag. Margarete G*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anmerkung einer Benützungsvereinbarung, über den außeror... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1 Grundbuch ***** mit dem darauf errichteten Haus *****. Dieses Haus weist im nördlichen Teil einen nicht ausgebauten Dachraum auf. Die Antragsteller beabsichtigen, den nicht ausgebauten Teil des Dachraums auszubauen, wofür bereits vom zuständigen Stadtmagistrat ***** eine Bewilligung erteilt wurde. Im Zug der geplanten Ausbauarbeiten ist es notwendig, die dort befindliche allgemeine Waschküche, die... mehr lesen...
Begründung: Auf einer Liegenschaft im Land Salzburg war die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage geplant. Deshalb beantragten ihre damaligen Miteigentümer am 2. 5. 1993 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung der Oberflächen- und Dachwässer. Die Wasserrechtsbehörde erster Instanz bewilligte mit Bescheid vom 25. 5. 1993 die Errichtung und den Betrieb "einer Retentionsanlage zur Sammlung und anschließenden Beseitigung der bei den geplanten Wohnobjekten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der beklagten Partei mit Kaufvertrag vom 10./25. 8. 1993 130/2456tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** GB *****, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top 20 erworben. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat zwischen September 1994 und Mai 1999 mehrfach von der Beklagten eine Behebung von Mängeln des Bauwerks begehrt, wobei im Oktober 1998 eine Ersatzvornahme angedroht wurde. Unter Übermittlung eines Kostenvoranschlages einer Drittfirma ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 2051 *****, bestehend aus dem Grundstück .488 mit dem Haus D*****straße 12, und zwar der Erstkläger zu 49/486 und 188/486 Anteilen (samt Wohnungseigentum an W 3 und 5), die Zweitklägerin zu 68/486 Anteilen (samt Wohnungseigentum an W 1), die Drittklägerin zu 30/486 Anteilen (samt Wohnungseigentum an W 2), der Viertkläger zu 31/486 Anteilen (samt Wohnungseigentum an W 6) und die Beklagten zu je 41/972 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners aus seiner Ehe mit dessen am 14. Jänner 2000 unter Hinterlassung einer letztweiligen Verfügung vom Pfingstsonntag 1991 verstorbenen Ehefrau (im Folgenden nur Erblasserin), die Zweitantragstellerin deren Tochter aus erster Ehe. Der Antragsgegner - der ungeachtet der Konkurseröffnung über sein Vermögen am 17. Dezember 2002 im Folgenden weiterhin so bezeichnet wird - und die Erblasserin hatten drei Liegenschaften ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Ehegatten sind je zur Hälfte Wohnungseigentümer der hier maßgeblichen, von der Erstklägerin an den Beklagten vermieten Eigentumswohnung. Der Zweitkläger hat sowohl der Vermietung als auch der Räumungsklage, der von den Vorinstanzen übereinstimmend stattgegeben wurde, zugestimmt. Der Beklagte releviert im Wesentlichen ausschließlich die Frage, inwieweit dies deshalb unberechtigt sei, weil vorerst nur einer der beiden Ehegatten die Räumungsklage ein... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines 1.017 m² großen Gartens mit einer Gartenhütte. Der Antragsgegner hat sowohl in dessen Wohn- und Schlafraum als auch in der Küche und im Zubau zur Gartenhütte Werkzeug gelagert. Im Vorraum richtete er gegen den Willen der Antragstellerin eine Werkstatt ein. Das Ersuchen des Antragsgegners um Errichtung eines Werkzeugschuppens lehnte die Antragstellerin ab. Die Antragstellerin beantragte die gerichtliche Regelung der Benützu... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 14 Abs 1 AußStrG). Solche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungseigentümer der Wohnung top 2 samt Stellplatz top 10 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die F***** OEG ist bücherliche Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top 3 auf dieser Liegenschaft. Der Erstbeklagte hat am 21. 11. 1997 nach Auflösung der OEG das von dieser geführte Gastwirtschaftsunternehmen im Wege der Anwachsung gemäß § 142 HGB als Gesamtrechtsnachfolger übernommen. Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin B*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Georg Fialka, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1.) Bruno N*****, 2.) Isabella N*****,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 833 ABGB genügt für Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung einer gemeinschaftlichen Sache - hier: Wohnung - Stimmenmehrheit. Der Abschluss eines Mietvertrags mit einem Dritten, der auch Angehöriger eines Teilhabers sein kann, ist eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung, wenn er auf ortsübliche Zeit und zu ortsüblichen Bedingungen erfolgt (SZ 69/90; vgl 8 Ob 667/90; EvBl 1967/110; Gamerith in Rummel, ABGB3... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, sein Ausschluss aus der beklagten Jagdgesellschaft sei rechtsunwirksam und seine Mitgliedschaft bei ihr nach wie vor aufrecht. Die beklagte Partei ist ein Verein iSd Vereinsgesetzes und des Kärntner Jagdgesetzes. Satzungsmäßiger Zweck der beklagten Partei ist vor allem die Pachtung von Jagden, um seinen rund 30 Mitgliedern die Ausübung der Jagd zu ermöglichen. Der Kläger, der schon bis 1970 Mitglied des Vereins gewesen war, ist sei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragsgegnerin wurde mit Urteil vom 21. August 1995 rechtskräftig geschieden. 1996 brachte sie einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ein und beantragte u.a. die Übertragung des Hälfteanteils ihres Ex-Ehegatten an einer Liegenschaft. Auf dieser ist auch eine Höchstbetragshypothek über 4,5 Mio S für eine Bank einverleibt, und zwar zur Besicherung eines Betriebsmittelkredits einer GmbH, in deren Firma auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren zu 5 E 839/97x des Bezirksgerichtes Imst am 30. 10. 1997 durch Zuschlag 258/802 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, Wohn- und Geschäftshaus *****, womit untrennbar Wohnungseigentum am Geschäft Top 5 verbunden ist. Die Aufwendungen dieser Liegenschaft sind (mit Ausnahme eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels hinsichtlich der Balkonaußenseiten) nach der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit einem Optionsvertrag wird einem Vertragsteil das Recht eingeräumt, ein inhaltlich bereits festgelegtes Schuldverhältnis durch einseitige Erklärung in Geltung zu setzen (SZ 67/137 mwN). Die Auslegung eines Optionsvertrages richtet sich nach den Grundsätzen, die auch sonst für die Vertragsauslegung gelten. Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor dem Obersten Gerichtshof nur dann bekä... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen ersetzten die Zustimmung der Antragsgegnerin (Minderheitseigentümerin der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse 1210 W*****, und Bestandnehmerin des auf der Liegenschaft befindlichen Geschäftslokals top 1) zur Einbringung einer Kündigung dieses Geschäftslokals durch den antragstellenden Mehrheitseigentümer aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 14 MRG. Die Vorinstanzen ersetzten die Zustimmung der Antragsgegnerin (Minderheitseigentümerin der Liege... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Hälfteeigentümer einer Liegenschaft. In dem darauf befindlichen Haus haben die Streitteile während aufrechter Lebensgemeinschaft seit 1978 gewohnt; nach deren Beendigung zog der Kläger 1991 aus dem Haus aus. Seit damals benützt die Beklagte die Liegenschaft allein. Sie zahlt dem Kläger kein Benützungsentgelt. Der Kläger hatte seine Liegenschaftshälfte von der Beklagten mit Übergabsvertrag vom 23. 10. 1979 übergeben erhalten. Der Kläger begehrte mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Kommanditgesellschaft war Eigentümerin eines Werksgeländes. Mit deren Liegenschaft war als herrschendem Gut die Dienstbarkeit des Wasserbezugs aus einer Quelle verbunden. Die Gesellschaft wurde nach dem ersten Weltkrieg aufgelöst. Einige Rechtsnachfolger im Eigentum realer Teile des herrschenden Guts bezogen weiterhin Quellwasser. Andere solcher Rechtsnachfolger verzichteten auf den Wasserbezug. Nunmehr sind die Klägerin und die Beklagten Eigentümer von G... mehr lesen...
Begründung: Über Begehren der Antragsteller traf das Erstgericht mit Sachbeschluss vom 14. 8. 2001 eine Benützungsregelung für die vier auf der Liegenschaft***** befindlichen Parkplätze. Einem dagegen erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge, sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 10.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil es sich um eine bloße Ermessensentscheidung im Einzelfall handle. Gegen die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, ihre Mitglieder seien Eigentümer der EZ ***** Grundbuch ***** ***** begehrt die Klägerin, die Beklagte zu verpflichten, das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeuges auf dieser Liegenschaft zu unterlassen. Auf dem zur bezeichneten EZ gehörigen Grundstück Nr ***** befinde sich eine zu den dort errichteten Gebäuden gehörige Parkfläche, die durch Tafeln als Privatparkplatz gekennzeichnet sei. Die Beklagte sei Halterin des PKWs mit dem Kennzeichen DO****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu Beginn der 90er-Jahre errichtete die beklagte Partei als Bauträgerin auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** eine reihenhausartige Wohnanlage bestehend aus vier Objekten mit der Bezeichnung top 1 bis top 4, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde. Die Beklagte blieb nach dem Verkauf der Wohneinheiten Verwalterin der Liegenschaft. Mit Kaufvertrag vom 8. 3./17. 3. 1994 erwarb der Erstkläger 257/1037 Anteile dieser Liegenschaft, die er mit Schenkungsvertrag v... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB 85213 Untertilliach, zu deren Gutsbestand das Grundstück 1438/2 gehört. Er hat am 1. 3. 2002 unter Vorlage des vom BG Lienz am 26. 5. 1992 zu 5 C 117/92 beurkundeten, mit der Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit versehenen Vergleichs, der ersten Ausfertigung des am 31. 3. 2000 von Dr. Hans Peter Falkner in Vertretung des öffentlichen Notars Dr. Otto Hausberger zu GZ 4325 aufgenommenen... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr volljährige Dieter S***** ist der eheliche Sohn von Karl S*****. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Obsorge stand bis zur Volljährigkeit der Mutter zu. Am 26. 2. 1993 beantragte die Mutter des damals noch Minderjährigen als seine gesetzliche Vertreterin eine Unterhaltserhöhung. Soweit für das Revisionsrekursverfahren relevant, stellte der mittlerweile Volljährige dann im Unterhaltsverfahren vor dem Außerstreitgericht im Hinblick auf das Beweisverfahren am... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die konstitutiv wirkende Regelung der Benützung der gemeinsamen Sache durch Richterspruch beseitigt bis dahin bestandene Benützungsvereinbarungen (RIS-Justiz RS0013630), sodass nicht mehr darauf eingegangen werden muss, dass die im Jahr 1983 durch die Mehrheit getroffene Benützungsvereinbarung ohnedies keine Bindung der Überstimmten bewirkte (5 Ob 442/97d). Es kann also keine Rede davon sein, wie der Revisionsrekurswerber b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 30 Abs 2 Satz 3 MRG kann der Vermieter, der das Miethaus durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden erworben hat, aus dem Grund des § 30 Abs 2 Z 8 MRG nur kündigen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Erwerbung und dem Kündigungstermin mindestens 10 Jahre liegen. Diese Bestimmung, die Spekulationskäufe verhindern will, ist auch auf Eigentumswohnungen anzuwenden (SZ 51/151; EvBl 1983/103; EvBl 2000/13). Lediglich auf den Erste... mehr lesen...