Norm: ABGB §833ABGB §836
Rechtssatz: Wenn eine Beschlussfassung der Miteigentumsgemeinschaft im Kern die Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Gemeinschaftsangelegenheiten betrifft, ist ein Stimmrechtsausschluss einzelner Miteigentümer jedenfalls im Regelfall nicht angebracht, auch wenn die Gefahr eines Interessenkonflikts aufgrund dem Gemeinschaftsinteresse zuwiderlaufender Partikularinteressen der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §836 BABGB §837 BABGB §838aGmbHG §39 Abs4GmbHG §39 Abs5WEG §24 Abs3
Rechtssatz: Betrifft die Beschlussfassung die Frage, ob ein schlichter Miteigentümer (oder eine ihm wirtschaftlich oder familiär verbundene Person) zum Fremdverwalter der Liegenschaft zu bestellen ist, ist jedenfalls dann, wenn der beabsichtigte Verwaltervertrag ortsübliche Konditionen enthält und dem Verwalter keine über die gesetzliche Regelung hinausgeh... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen standen den acht Wohnungseigentümern der Anlage von der Wohnungseigentumsbegründung in den 70er Jahren an bis 1990/1991 in einem auf der Liegenschaft errichteten, im schlichten Miteigentum stehenden Garagenbau insgesamt acht Parkplätze, somit jedem Wohnungseigentümer ein Parkplatz, zur Verfügung. Dies wurde durch eine Doppelparkeinrichtung bewirkt, die Bodenfläche der Garage bietet nur vier PKWs Platz zum Abstellen. Seit ca 20 Jahren ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm sowie Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. W*****, 2. Mag. L*****, beide vertreten durch Dr. Franz Podovsovnik, Rechtsanwalt in Wien, 3. E*****, 4. Katherina M*****, 5. Thomas M*****, 6. Verlassenschaft nach dem am 4. Februar 2003 verstorbenen H*****, 7. G*****, alle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im Juni 2006 von der beklagten Bauträgerin eine Eigentumswohnung um 180.000 EUR. Die gegenständliche Wohnhausanlage war von der Beklagten in den Jahren 1998 und 1999 errichtet worden. Aufgrund zahlreicher Wasserschäden war der Beklagten vor den Vertragsgesprächen mit der Klägerin bekannt, dass Baumängel an der Wohnanlage bestehen. Diese Mängel waren für die Klägerin nicht offenkundig. Die Klägerin wurde vor Kaufvertragsabschluss nicht über di... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Mehrheitseigentümer einer Liegenschaft. Die beklagte Partei ist Mieterin von Büroräumen, einer Verkaufsfläche und von zwei Ausstellungsplätzen im Ausmaß von 560 m² und 420 m². Ein weiterer 27/168-Anteil steht im Eigentum von I***** P*****. Die beklagte Partei bezahlt monatlich 785 EUR Mietzins. Die Kläger begehren unter Berufung auf eine Rechtsnachfolge auf Mieterseite angemessenen Mietzins in Höhe von 128.279,70 EUR sowie Räumung. Das Erstger... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind jeweils Wohnungseigentümer des Hauses Block C mit der Adresse ***** in I*****. Die gesamte Liegenschaft EZ 1491 GB ***** besteht aus drei Wohnhäusern, nämlich dem Block A *****, dem Block B ***** und Block C *****. Die Beklagte war Alleineigentümerin der Liegenschaft, hat in den 1970er Jahren die Wohnhäuser auf der Liegenschaft als Bauträgerin errichtet und an die Käufer der Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Ihr selbst verblieben noch insgesamt 34 Wohn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** A*****, vertreten durch Niederbichler Rechtsanwalt GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei V*****-Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Roschek & Biely Rechtsanwälte O... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 108 der ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** besteht Stockwerkseigentum. Die 1. bis 7. Antragsgegner sind schlichte Miteigentümer des materiellen Anteils B, wozu auch die Wohnung der Antragstellerin gehört, wobei der 1. Antragsgegnerin an der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung das ausschließliche Benützungsrecht zusteht. Die 8. bis 16. Antragsgegner sind Wohnungseigentümer des materiellen Anteils A dieser Liegenschaft. Mietzins wird vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses *****. Der Antragsgegner ist Mieter der im Mezzanin des Hauses gelegenen Wohnungen top 5b und 7b, die dieser teils zu Wohn-, teils zu Geschäftszwecken verwendet. Die beiden Bestandobjekte sind innerhalb des Wohnungsverbands baulich verbunden. Von 2000 bis 2003 führte die Antragstellerin im Haus Umbauarbeiten durch, wobei (ua) ein Restaurant samt Küche sowie ein Hotel neu errichtet wurden. Restaurant samt Küche befinden sich... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Tür... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war von 2004 bis 31. 12. 2008 Verwalterin der Liegenschaft *****. Nunmehrige Verwalterin ist die Dr. M***** I***** GmbH. Die Antragstellerin (Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft) begehrte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, sämtliche Auftragsschreiben, Regiescheine, Rechnungen und Belege, jeweils im Original, zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2004 bis 2008 sowie die Originalkontoauszüge vom Tag der Errichtung bis zur Schließung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin C*****, vertreten durch Hauser Milchrahm & Stadlmann Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Antragsgegnerin „S*****“ *****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Mag. Johannes Sykora, wegen Feststellung ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag des Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO seinen ursprünglichen Ausspruch dahin abgeändert, dass die ordentliche Revision doch nach § 502 Abs 1 ZPO zulässig sei, weil mittlerweile ein baubehördlicher Bescheid vom 11. 10. 2010 ergangen sei, der die Entfernung jenes Mauerteils untersage, der dem Beklagten urteilsmäßig aufgetragen worden sei. Der Beklagte habe bereits im erstinstanzlichen Verfahren seiner Verpflichtung zur Beseitigung einer eig... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. Das Eigentum erwarben sie aufgrund einer Einantwortungsurkunde im Verlassenschaftsverfahren. Zwischen den Streitteilen wurde ein Erbübereinkommen geschlossen. Das Erstgericht stellte mit Wirkung zwischen den Streitteilen als jeweilige Hälfteeigentümer der betreffenden Liegenschaft fest, dass der klagenden Partei und ihren Rechtsnachfolgern das Recht zustehe, die östliche Hälfte der bestehenden Doppelgarage... mehr lesen...
Begründung: Eine GmbH (in der Folge „Verkäuferin“) plante die Errichtung von insgesamt 25 Wohneinheiten auf zwei Liegenschaften. Mit diesen Wohneinheiten sollte je ein Badeplatz auf einer dritten Liegenschaft (in der Folge „Badeplatz“) verbunden werden, sodass jeder Eigentumswohnung ein 1/25-Anteil am Badeplatz zugeordnet werden sollte. Tatsächlich wurde aber nur die Wohnanlage auf einer Liegenschaft realisiert, weil der geplanten Anlage auf der anderen Liegenschaft die naturschutzr... mehr lesen...
Begründung: Die 1. bis 8. Antragsteller sowie die 10. bis 12. Antragsteller sind jeweils Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1171 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 145 (Baufläche und befestigt). Die 1. bis 8. Antragsteller sowie die 10. bis 12. Antragsteller haben ihre Miteigentumsanteile jeweils aufgrund des Wohnungseigentums- und Kaufvertrags vom 17. 6. 2005 samt Vertragsnachtrag vom 5. 12. 2006 erworben. Die 11. Antragstellerin hat ihre Miteigentumsanteile aufgrund des Kaufvertrags... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die die Mehrheit der Wohnungseigentümer bilden, stellten den Sachantrag, die Zustimmung der Antragsgegner zur Umwidmung der im Haus *****, gelegenen und als allgemeiner Teil gewidmeten Hausbesorgerdienstwohnung unter
Begründung: von selbständigem Wohnungseigentum daran und Veräußerung dieses Objekts an den Erstantragsteller zum durch einen Sachverständigen zu ermittelnden Verkehrswert unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gerichtlich zu ersetzen. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der die Bodenflächen des Traunsees bildenden Grundparzellen, für die das Fischereirecht an den Seeflächen der betreffenden Grundstücke ersichtlich gemacht ist. Die Kläger sowie alle Beklagten (auch die Erstbeklagte) sind als Koppelfischereiberechtigte für den Traunsee im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eingetragen. Sämtliche Fischereirechte erstrecken sich (mit näher bezeichneten Ausnahmen) auf den g... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Alleineigentümerin einer Liegenschaft in M*****, auf welcher ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet ist. Die Klägerin war aufgrund eines im Jahr 2002 abgeschlossenen Bestandvertrags Mieterin verschiedener Räumlichkeiten, in denen sie ein Restaurant betrieb. Dieses Mietverhältnis dauerte bis 30. 11. 2007. Aufgrund Punkt V. des Bestandvertrags war die Klägerin verpflichtet, alle auf das Mietobjekt anteilig entfallenden Betriebs- sowie Heizkosten und öffentl... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu zwei Drittel, deren Tochter, die frühere Ehefrau des Klägers, zu einem Drittel Eigentümerin einer Liegenschaft. Der Kläger und die Tochter der Beklagten waren seit 18. Juni 1994 verheiratet. Mit Urteil des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 26. März 2007 wurde diese Ehe rechtskräftig aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehepartner geschieden. Der Kläger hatte die eheliche Wohnung auf der genannten Liegenschaft verlassen. Vor diesem Bezirksger... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte als Bauträger ließ auf einer Liegenschaft in V***** eine Wohnungseigentumsanlage errichten, die im Jahr 1999 fertiggestellt wurde. In diesem Jahr war mehr als die Hälfte der Wohnungen von der Beklagten an Interessenten verkauft. Zu TZ 11295/1999 erfolgte die Wohnungseigentumsbegründung an allen Wohnungseigentumsobjekten (offenes Grundbuch). Nachdem Johan S***** eine andere Wohnung in der Anlage verkauft hatte, erwarb er gemeinsam mit seiner Gattin (in Hinkun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** M*****, 2. A***** M*****, 3. O***** M*****, 4. S***** GmbH & Co KG, *****, 5. Dr. O***** P*****, 6. Dipl.-Ing. G***** M*****, vertreten durch die Gassauer-Fleissner Rechtsan... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Eltern des Beklagten waren von 1972 bis 2000 verheiratet und arbeiteten gemeinsam im bäuerlichen Betrieb, ohne danach zu unterscheiden, in wessen Eigentum die verschiedenen Liegenschaften und Liegenschaftsanteile grundbücherlich standen. Die meisten Liegenschaften erwarben sie gemeinsam; sie vereinten all ihre Mühe, ihr Kapital und ihr Einkommen für diese Landwirtschaft. Diese Gemeinschaft wurde jedoch 1998 gelöst. Im Jänner 2000 wurde auc... mehr lesen...
Begründung: Josef E***** führte auf der großflächigen Liegenschaft EZ 10 des GB *****, die ihm im Jahr 1987 von seinen Eltern in das bücherliche Alleineigentum übertragen wurde, einen landwirtschaftlichen Betrieb und auch ein „Jugendheim“, also einen Beherbergungsbetrieb. Die Zweitbeklagte, von 1979 bis 2007 Ehefrau Josef E*****s, war seit 1981 vollzeitig bei ihrem Mann beschäftigt, bezog aber kein Gehalt und war auch nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Bald nach dem Eigentumse... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer des Grundstücks Nr 400/4, auf dem ein Wohnhaus errichtet ist. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des unmittelbar angrenzenden Grundstücks Nr 400/2. Beide Grundstücke entstanden im Zuge einer Grundstücksteilung, im Zuge derer eine gemeinsame Zufahrt vereinbart worden war, um auch das abgeschriebene Grundstück zu erschließen. Zu diesem Zweck ist aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 17. November 1998 auf beiden Liegensch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** (EZ ***** GB *****). Die Anlage umfasst insgesamt rund 500 Wohnungseigentumsobjekte, darunter auch Garagen mit insgesamt rund 520 Stellplätzen, die im Eigentum der Antragstellerin H*****gesellschaft m.b.H. (fortan nur mehr: H*****) stehen. Mit Ausnahme der Garagen ist jedem Wohnungseigentumsobjekt im Haus ein Postfach zugeordnet. Die Dr. W. ***** GmbH (fortan: Verwalterin D) hat von Anfang an die Anlage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der aneinandergrenzenden Liegenschaften EZ ***** mit dem Grundstück Nr 484 und EZ ***** mit dem Grundstück Nr 485/2 je des Grundbuchs *****, die mit der im Grundbuch einverleibten Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens zu Gunsten des nördlich vom Grundstück Nr 485/2 gelegenen Grundstücks Nr 485/1 der EZ ***** belastet sind. Die beklagte Partei ist mit der Errichtung von Wohnanlagen befasst. Mit Bescheid vom 24. 10. 2002 wu... mehr lesen...