Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mariette M*****, 2. Dietmar M*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, gegen die beklagten Parteien 1. Irma N*****, 2. Marianne B*****N*****, bei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek in der Rechtssache der Antragstellerin Olivia R*****, vertreten durch Hofer & Hrastnik Rechtsanwaltspartnerschaft in Oberwart, gegen den Antragsgegner Dietmar R*****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rech... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 71 Abs 3 letzter Satz AußStrG). Die Verfahrensparteien sind die Hälfteeigentümer einer Tiroler Liegenschaft mit einem Einfamilienhaus, das 1937 erbaut wurde. Der Antragsteller, der mit seiner Familie das Erdgeschoss bewohnt, möchte zur Befriedigung des eigenen Wohnbedürfnisses den nordseitigen Dachboden a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind - neben weiteren, nicht verfahrensbeteiligten Personen - Mit- und Wohnungseigentümer der EZ 436 Grundbuch *****, und zwar der Erstantragsteller zu B-LNR 116, der Zweitantragsteller zu B-LNR 93, die Drittantragstellerin zu B-LNR 92, der Viertantragsteller zu B-LNR 120, die Fünftantragstellerin zu B-LNR 119 und der Sechstantragsteller zu B-LNR 99 und 100. Für sämtliche Antragsteller wurde zu TZ 2595/05 im Rang TZ 1560/98 bzw 1562/98 (§ 24a Abs 2 WEG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. 5. 1991 schloss die Rechtsvorgängerin der klagenden Hauseigentümerin mit der Kl*****GmbH (in der Folge: GmbH bzw - nunmehrige - Gemeinschuldnerin) und der Kl*****GmbH & Co KG (in der Folge: KG), deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Beklagte ist, einen Mietvertrag über ein Bestandobjekt mit der Grundstücksadresse ***** Straße *****. Der Mietvertrag sieht in seinem Punkt 2. 2 einen fünfzehnjährigen Kündigungsverzicht ab Übergabe des „Bauteils 2" vor. Punkt... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BABGB §828ABGB §833 A
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Nutzung einer Liegenschaft, die im Miteigentum mehrerer Person steht und die realrechtlich mit anderen Liegenschaften verbunden ist, sind auch die Beeinträchtigungen der Liegenschaften zu berücksichtigen, zu deren Gutsbestand das Miteigentum als Realrecht gehört. Entscheidungstexte 1 Ob 128/06i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** M*****, auf der sein Wohnhaus M***** 28 steht. Der Erstbeklagte ist Eigentümer der benachbarten Liegenschaft EZ ***** mit dem Wohnhaus M***** 27. Der Zweitbeklagte ist Eigentümer der ebenfalls benachbarten Liegenschaft EZ 548. Mit dem Eigentum an den genannten Liegenschaften ist bücherliches Miteigentum an der Liegenschaft EZ 234 verbunden, zu der unter anderem ein Vorplatz (GST-Nr. 84) gehört, der sic... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner wurden 2004 im Erbweg zu gleichen Anteilen Miteigentümer des geschlossenen Hofs K***** in Osttirol. Die Antragsteller begehren, sie zu berechtigen, den Antrag auf Aufhebung des geschlossenen Hofs zu stellen. Diese sei für die Miteigentümer vorteilhaft, weil ihnen dann wesentlich weitergehende Verwaltungs- und Teilungsmöglichkeiten zukämen. Insbesondere fiele die Beschränkung über die Abtrennung und Vereinigung einzelner Grundstücke... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 20. 3. 1980 wurde der Antragstellerin die Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie zwischen Wien 19, Grinzing und Bahnhof Heiligenstadt, auf die Dauer von 15 Jahren bis zum 20. 3. 1995 erteilt. Gemäß dem Bescheid ist die Kraftfahrlinie in Betriebsgemeinschaft mit der Antragsgegnerin zu führen, der ebenfalls für dieses Teilstück die Konzession erteilt wurde. In einer zwischen den Parteien am 22. 6. 1982 getroffenen ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind die Miteigentümer der Liegenschaft *****. Die Antragstellerin hat mit Mietvertrag vom 13. 6. 2001 von der Erstantragsgegnerin die Wohnung Top 1, Stiege 2, ab 1. 7. 2001 auf unbestimmte Zeit gemietet. Diese Wohnung war gefördert nach § 15 WWFSG 1989 errichtet worden. Nach den Plandaten war im Mietvertrag eine Wohnungsnutzfläche von 59,49 m² angegeben. Tatsächlich beträgt die Nutzfläche der Wohnung 60,57 m². Nach Punkt VI Abs 1 des Mietvertrags hat ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski, als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Mag. Richard W*****, 2. Nora W*****, 3. Isabella L*****, 4. Adelheid B*****, und 5. Dr. Elvira B*****, alle vertreten durch Dr. Karl Grigkar, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Antragsgegner... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1341 GB ***** mit dem Haus *****. Die Liegenschaft wird im Nordosten von der stark befahrenen G*****straße, im Südosten von der ruhigeren L*****gasse und im Westen von einem Gehweg begrenzt. Der 600 bis 700 m² große Garten, allgemeiner Teil der Liegenschaft, ist vom Lärm der G*****straße annähernd gleich betroffen. Die Antragsteller sind Eigentümer von gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbundenen je 68/464... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der Liegenschaft EZ 3512 ***** (Liegenschaftsadressen *****gasse 19 und 21) ist Wohnungseigentum begründet. Es bestehen insgesamt 24 Miteigentumstanteile, von denen 23 im Wohnungseigentum einer Person und (nur) die Anteile B-LNR 29 und 30 im Eigentum der Eigentümerpartnerschaft von Karl und Ingrid K***** stehen. Beide Parteien sind als gewerberechtlich konzessionierte Hausverwalter tätig. Im Grundbuch ist ob der Liegenschaft EZ 3512 ***** die Beklagte als V... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Begehren auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Ausschlusses des Klägers aus dem geklagten Verein deshalb statt, weil der Kläger keinen Ausschlussgrund verwirklicht habe. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil im Ergebnis. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und ließ die ordentliche Revision nicht zu. Die zweite Instanz teilte - auf Grund der nach Beweiswiederholung in einzelnen Punkten getr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ 887 Grundbuch *****, auf welcher das Wohnhaus ***** errichtet ist. Die Beklagte ist zu insgesamt 601/3391 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft, mit welchen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum an den Objekten Gassenlokal 17, Wohnung 7, Wohnung 7a, Ordination 8 und Wohnung 9 verbunden ist. Im Sommer 2002 wurde zwischen den Wohnungseigentümern in einer Eigentümerversammlung besprochen, da... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und die R***** GmbH errichteten in den Jahren 1995 und 1996 auf einer je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft zwei Wohnanlagen. Sie schlossen mit den Wohnungseigentumswerbern im Jahr 1995 Anwartschaftsverträge und im Jahr 1996 den Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag. Im Anwartschaftsvertrag verpflichteten sich die Verkäufer, das Bauvorhaben entsprechend dem bewilligten Bauplan und den Ö-Normen zu errichten sowie hiebei die Vorschriften der Kärn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wohnungseigentümergemeinschaft Liegenschaft EZ *****, vertreten durch Dr. Klaus Perner, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Dr. Roman M*****, vertreten durch Dr. R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die Beklagten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 4817 GB 92004 Hohenems mit dem Grundstück Nr. 2109/17 (in der Folge nur Grundstück Nr. 2109/17 genannt). Die Beklagten sind überdies Miteigentümer des angrenzenden Grundstücks Nr. 2109/19 der EZ 5056 GB 92004 Hohenems (in der Folge nur Grundstück Nr. 2109/19 genannt), worauf bereits in den 80-er Jahren Garagen für die Beklagten errichtet wurden. Seither fahren sie über eine Allge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gerald F*****, vertreten durch Dr. Claudia Patleych, Rechtsanwältin in Wien, der Nebenintervenienten auf Seite des Klägers: 1. Ing. Dieter B*****, vertreten durch Pieler &am... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 562/81831-stel Anteilen Eigentümerin der Liegenschaft. Sie schloss mit den anderen Miteigentümern gleichlautende Kaufverträge, in denen zunächst festgehalten wurde, dass die „entsprechende Entscheidung nach den Bestimmungen der §§ 18a bis 18c und 19 MRG bei der MA 50 - Zentrale Schlichtungsstelle" bereits ergangen sei. In Punkt IV („Kaufpreis") wurde festgehalten, dass für den Fall, dass in Hinkunft eine Hauptmietzinserhöhung für die dem MRG... mehr lesen...
Begründung: Die angefochtene Entscheidung des Rekursgerichtes besteht zum einen aus zwei Beschlüssen, zum anderen Teil aus einem Sachbeschluss, mit dem meritorisch über miteinander verbundene Begehren der Antragsteller und der Antragsgegnerin entschieden wurde. Rechtliche Beurteilung 1.) Zum Revisionsrekurs, soweit er sich gegen die Beschlüsse des Rekursgerichtes wendet: a) Zunächst wurde aus Anlass des Rekurses der Antragsteller die Zurückweisung des Sp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zu 14.315/18.036stel Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Mit Kaufvertrag vom 15. 11. 1999 verkaufte der Beklagte Anteile an die Erstklägerin, die nunmehr Mehrheitseigentümerin ist. Da sie betreffende Verfahren ist für die Erledigung der Revision ohne Belang. Die Zweitklägerin begehrte vom Beklagten als ehemaligen Miteigentümer die Bezahlung von EUR 32.127,39 gemäß § 16 WEG 1975 für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 11. 1999 mit der B... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind mit zusammen 9/15 Anteilen, die Antragsgegner mit insgesamt 6/15 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien, auf der sich zwei getrennt errichtete Häusertrakte befinden. Die Häuser beinhalten insgesamt 16 Wohnungen. Es besteht eine Benützungsvereinbarung, nach der jeweils mit einem 15-tel Miteigentumsanteil die Benutzung einer bestimmten Wohnung verbunden ist und die 16. Wohnung als Hausbesorgerwohnung dient. Die Miteigentümer stehen zuein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind gemeinnützige Bau-"Vereinigungen", die vor allem Miet- und Genossenschaftshäuser errichten und verwalten. Die streitgegenständlichen Wohnobjekte stehen entweder im Alleineigentum der einzelnen klagenden Parteien (aufgelistet in Beilagen ./1A bis ./6A; dem angefochtenen Urteil angeschlossen) oder in deren mehrheitlichem Miteigentum (Beilagen ./1B bis ./6B). Die erstklagende Partei verfügt im Hinblick auf sämtliche Wohnbauten über die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und ihr Bruder sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein größeres Wohngebäude und ein kleineres Nebengebäude befinden. Mit Einverständnis der Klägerin benutzte deren Bruder die Liegenschaft allein, ohne zur Alleinverwaltung bevollmächtigt worden zu sein. Er bewohnte das Hauptgebäude. Als die Beklagte vom Bruder der Klägerin schwanger wurde, vermietete dieser - ohne Wissen der Klägerin - der Beklagten eine ca 50 m² große Wohnung ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht erklärte in Abänderung seines ursprünglichen Ausspruches die ordentliche Revision deshalb für zulässig, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass als Vorfrage für die Prüfung der Sachlegitimation des Beklagten auf Stellung des Zwischenantrages auf Feststellung die Rechtsnatur des streitigen (verbücherten) Rechtsverhältnisses geprüft werden müsse. Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem - den Obersten Geric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Fruchtgenussberechtigter einer Liegenschaft in B***** mit einem 1931 darauf errichteten (Wohn-)Gebäude (Am B***** 14). Eigentümer der Liegenschaft sind seine beiden Töchter. Der Beklagte ist seit 2001 Eigentümer von benachbarten Liegenschaften. Auf einer davon befindet sich das 1929 errichtete (Wohn-)Gebäude Am B***** 16. Das vom Kläger bewohnte Haus Am B***** 14 ist - wie auch jenes des Beklagten - nur über einen im Eigentum des Beklagten befin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Wohungseigentumsanlage umfasst mehrere Gebäudekomplexe mit ca. 400 Wohneinheiten, für welche ca. 176 gemeinschaftseigene Parkplätze zur Verfügung stehen. Mit dem Miteigentumsanteil des Beklagten ist das Wohnungseigentum an einem im Erdgeschoß des betreffenden Hauses befindlichen Geschäftslokal verbunden. Dieses Geschäftslokal ist Teil einer Geschäftszeile, in welcher sich weiters ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961, 60/k. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete für die Klägerin und deren damaligen Ehemann Rudolf K***** ein Wohnblockhaus, das 1994 übergeben wurde. Die Klägerin und Rudolf K*****, die die Errichtung des Kellergeschosses und den Innenausbau selbst zu besorgen hatten, bezahlten den gesamten vereinbarten Werklohn. Seit ihrer 1998 erfolgten Ehescheidung ist die Klägerin auf Grund der vorgenommenen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse Alleineigentümerin des... mehr lesen...