Norm: ABGB §828ABGB §833 CABGB §834ABGB §835WEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die fehlende Zustimmung eines Teilhabers kann im Fall von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, die § 828 ABGB zu unterstellen sind, nicht durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 174/02b Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 174/02b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 337/5. Die Rechtsvorgänger der Streitteile habe am 11. 12. 1958 im Verfahren C 119/58 des Bezirksgerichtes Mondsee folgenden Vergleich abgeschlossen: 1.) Die Klägerin und die beiden Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, zu deren Gutsbestand das Waldgrundstück 330/3 gehört, auf dem das Haus Nr 189 errichtet ist. Die Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien - geschiedene Ehegatten - sind je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Einfamilienhaus. Die Vorinstanzen wiesen im Regelungstreit über die Benützung die Liegenschaft zur Gänze dem Antragsgegner zur ausschließlichen Benützung gegen Entrichtung eines monatlichen Benützungsentgelts von 3.700 S (= 268,89 EUR) ab 15. Dezember 1994 an die Antragstellerin zu. Verfahrensgegenstand in dritter Instanz ist nur mehr die Frage der Erlassung ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger oberstgerichtlicher Rechtsprechung kann ein schlichter Miteigentümer wie der Kläger, auch wenn ihm aufgrund einer Benützungsvereinbarung das ausschließliche Recht eingeräumt ist, die ihm zugewiesene Wohnung zu nutzen, sowie Mietverhältnisse daran allein zu regeln und aufzulösen, lediglich im Namen aller Miteigentümer kündigen oder (wie hier) auf Räumung klagen; eine solche Benützungsregelung wird nämlich als V... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus G*****gasse *****. Die Mehrheit von ihnen - zusammengerechnet 79,18 % der Anteile - beschloss am 10. 11. 2000 eine (neue) Gartenbenützungsordnung. Bisher wurden die Gartenflächen von den Wohnungseigentümern der im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen top 1 der Stiege 1, top 1 der Stiege 2, top 2/3 der Stiege 2, top 1 der Stiege 3 und top 2 der Stiege 3 unentgeltlich allein g... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46a Abs 4 MRG aus und stellte mit Sachbeschluss fest, dass die Antragsgegner als Vermieter eines bestimmten Geschäftslokales durch monatliche Hauptmietzinsvorschreibungen für die Zinsperioden 10/95 bis 12/98 und 6/00 das gesetzlich zulässige Ausmaß des Hauptmietzinses um bestimmte Beträge überschritten haben. Das Erstgericht ging vom Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG aus und stell... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer aus drei Grundstücken bestehenden Liegenschaft im Gemeindegebiet von Villach. Der Flächenwidmungsplan der Stadt hatte die Grundstücke dieser Liegenschaft als "Bauland Wohngebiet" ausgewiesen. Mit Beschluss des Gemeinderats der Stadt vom 29. 11. 1974 wurde für diese Grundstücke die Sonderwidmung "Bundesschule" festgelegt. Dieser Beschluss wurde mit dem am 24. 3. 1975 in der Kärntner Landeszeitung kundgemachten Bescheid der Kärntner Landesre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I. Zur ao. Revision der Kläger römisch eins. Zur ao. Revision der Kläger 1. Das Berufungsgericht hielt im angefochtenen Urteil des mittlerweile dritten Rechtsgangs, mit dem es das erstgerichtliche Teilurteil über ein Räumungsbegehren bestätigte, aber das auf den Titel des Schadenersatzes gestützte Feststellungsbegehren der Kläger in Abänderung des Ersturteils abwies, u. a. fest, "... entgegen der Situation im ersten ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die zum Teil zum genossenschaftlichen Jagdgebiet der Gemeinde A***** gehören. Zur Ausübung der Jagd in diesem Jagdgebiet haben die Antragsgegner mit Gesellschaftsvertrag vom 25. 3. 1999 eine Jagdgesellschaft im Sinne des § 21 des Oberösterreichischen Jagdgesetzes (oö JagdG) gegründet. Am 19. 3. 1999 legten der Erstantragsgegner als Jagdleiter und die durch ihren Ehegatten Dr. Heinr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile - der Kläger ist der Stiefsohn der Beklagten - sind als Testamentserben ihres am 31. 3. 1996 verstorbenen Ehegatten bzw Vaters Richard D***** je zur Hälfte bücherliche Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in S*****. Entsprechend einer testamentarischen Anordnung des Erblassers ist ob dem Hälfteanteil des Klägers die Dienstbarkeit des lebenslänglichen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes zu Gunsten der Beklagten einverleibt. Das Testament ent... mehr lesen...
Begründung: Alle am gegenständlichen Wohnrechtsverfahren beteiligten Personen, auch die als Erstantragstellerin einschreitende B***** reg. GenmbH, sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Häusern ***** 59a und ***** 59b. Die genannte Genossenschaft (Erstantragstellerin) ist zugleich die Verwalterin der Liegenschaft. Es geht um die Kündigung des Verwaltervertrages zum 31. 12. 1999. Da sich das Verfahren bereits im zweiten Rechtsgang befindet, kann zur Darste... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG gilt das Neuerungsverbot (zuletzt 5 Ob 71/00b). Selbst wenn man dem Revisionsrekurswerber seit Eintritt in die Wohnungseigentumsgemeinschaft die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und damit die Rechtsmittellegitimation zubilligt, kann daher auf sein erst nach der erstinstanzlichen Beschlussfassung (17. 7. 2000) erstattetes Vorbringen (damals war noch seine Re... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind bücherliche Eigentümer zweier benachbarter Liegenschaften. Die Grenze verläuft in der Mitte einer Hauseinfahrt, die durch ein im gemeinsamen Eigentum der Parteien stehendes Tor verschlossen werden kann. Die Parteien haben jeweils das Servitutsrecht, die ihnen nicht gehörige Liegenschaftsfläche der Hauseinfahrt zum Gehen und Fahren zu benützen. Die Beklagten hatten mit der Rechtsvorgängerin der klagenden Gemeinde vereinbart, dass das gemeinsame Tor vers... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind nach ihrem Vorbringen Eigentümer einer mit einer bücherlichen Wegeservitut zu Gunsten der im Eigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücke belasteten Liegenschaft. Die Servitut habe ihre vertragliche Grundlage in einem im Jahr 1980 abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag mit einer Genossenschaft. Diese habe im Laufe der Zeit sämtliche Grundstücke verkauft und einen Agrarweg angelegt, sodass die Servitutsberechtigten nicht mehr auf den Weg über das... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind nach ihrem Vorbringen Eigentümer einer mit einer bücherlichen Wegeservitut zu Gunsten der im Eigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücke belasteten Liegenschaft. Die Servitut habe ihre vertragliche Grundlage in einem im Jahr 1980 abgeschlossenen Dienstbarkeitsvertrag mit einer Genossenschaft. Diese habe im Laufe der Zeit sämtliche Grundstücke verkauft und einen Agrarweg angelegt, sodass die Servitutsberechtigten nicht mehr auf den Weg über das... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zuletzt die Zahlung von S 280.000,-- sA und brachten vor, dass sie mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom November 1994 dem Beklagten eine Eigentumswohnung zu einem Gesamtkaufpreis von S 1,696.955,-- verkauft hätten. Daraus hafte noch der Klagsbetrag unberichtigt aus. Der Beklagte wendete im Wesentlichen ein, dass er anlässlich der Übernahme der Wohnung umfangreiche Mängel festgestellt habe, die zum Teil innerhalb der gekauften Eigentumswohnung, ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu jeweils 1.420/200.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Adresse *****. Mit den Anteilen der Antragsteller ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 6 verbunden. Die Hausanlage (insgesamt 57 Eigentumswohnungen) wurde im Jahre 1975 von der Firma F***** AG über Auftrag der W***** GmbH errichtet. Bei Abschluss der Kauf- und Wohnungseigentumsverträge wurde die W***** GmbH zur Verwalterin dieser Hausanlage bestellt. Als an den als... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat mit Bescheid vom 22. 4. 1997, ForstR 10-130-196, über Antrag der nunmehrigen Antragsgegner die nunmehrige Antragstellerin sowie den nicht verfahrensbeteiligten Ing. Gerhard M***** gemäß § 66a Abs 1 Forstgesetz 1975 (im Folgenden kurz: ForstG) verpflichtet, die zur Waldbewirtschaftung erforderliche Benützung der Forststraße "E*****", Gemeinde G***** in Oberösterreich, zu dulden; weiters wurde ausgesprochen, dass über Entschädigungsf... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwarb 1987 Miteigentum an einer Liegenschaft mit der ausschließlichen Nutzungsberechtigung, auf deren Dachboden eine der beiden dort geplanten Wohnungen zu errichten. Ein paar Monate später erwarb die Rechtsvorgängerin des Klägers ebenfalls einen Miteigentumsanteil an der selben Liegenschaft zur Errichtung der zweiten Dachgeschoßwohnung. 1991 verkaufte sie ihre Miteigentumsanteile an den Kläger. Der Kläger begehrte von der Beklagten 1. die Entfernung von Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist zu 59/786-stel Anteilen, der Beklagte zu 60/786-stel Anteilen jeweils Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit welchen jeweils Wohnungseigentum verbunden ist. Das Wohnungseigentumsobjekt des Beklagten top Nr 24 liegt im Dachgeschoss. Die Klägerin hat ihre damals 41/503-stel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an top 23 von der früheren Eigentümerin W***** GmbH mit Kaufvertrag vom 22. 10./12. 11. 1993 erworben. Vom Gesamtka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war Wohnungseigentumsorganisatorin des auf der Liegenschaft ***** errichteten Hauses *****. Der Beklagte erwarb mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 29. 12. 1999/3. 1. 2000/17. 1. 2000 die mit 138/2546 Anteilen dieser Liegenschaft verbundene Wohnung Top Nr 2. Der Kaufpreis von S 1,171.667,-- netto war bis längstens 15. 2. 2000 auf ein Anderkonto des Vertragsverfassers - den Rechtsanwalt Dr. Christoph K***** - zur Anweisung zu bringen; e... mehr lesen...
Norm: ABGB §758ABGB §833 ff
Rechtssatz: Die Witwe hat gemäß § 758 ABGB Anspruch auf Beibehaltung ihrer Wohnverhältnisse in der Ehewohnung (hier: Einfamilienhaus mit Garten). Dieses Recht steht einem Antrag auf gerichtliche Benützungsregelung durch Zuweisung von Räumlichkeiten an die Tochter, die im Erbweg Miteigentümerin wurde, entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 13/02h Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlass des am 11. 10. 1996 verstorbenen Vaters der Antragstellerin wurde dieser zu 2/3 und der Witwe (der Stiefmutter der Antragstellerin) zu 1/3 eingeantwortet. In den Nachlass fiel eine Liegenschaft mit Haus und Garten. Das Haus diente den Eheleuten als Ehewohnung. Am 8. 1. 2001 beantragte die Tochter eine gerichtliche Benützungsregelung dahin, dass ein Zimmer (ehemaliges Schlafzimmer der Antragstellerin) und der größere Kellerraum der Antragstellerin zur ausssch... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete als Wohnungseigentumsorganisatorin auf ihrer im Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, das Haus *****. Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 8. 2. 1972 hat die Klägerin den Beklagten bzw ihren Rechtsvorgängern entsprechend der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom ***** die festgesetzten Mindestanteile, jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an den einzelnen Objekten, übertragen. Der Klägerin verblieb ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Klagebegehren wird auf einen Privatrechtstitel gestützt und nicht auf eine im Zuge wasserrechtlicher Verfahren getroffene Vereinbarung über sonst zwangsweise einzuräumende Rechte, sodass der streitige Rechtsweg zulässig ist (1 Ob 40/94; 1 Ob 305/00k). Wasserbenutzungsrechte werden mit der Zustellung der Verleihungsurkunde der Behörde und nicht durch Vereinbarung der Parteien erworben (SZ 66/129; 1 Ob 54/99v; VwSlg 42... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef M***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu der ua die Grundstücke 2818/1 und 2838 gehören. Die Klägerin hat gemeinsam mit vier weiteren Personen vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 31. 7. 1997 das Grundstück 2841/6 in EZ 441 Grundbuch ***** erworben. Dem Beklagten war mit Übergabsvertrag vom 15. 9. 1977 von seinem Großvater Johann R***** die Liegenschaft EZ ***** übergeben worden, zu deren Gutsbestand die Grundstücke 2832/2 Wald, 283... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Gattin des Beklagten sind zu je 1/14-Anteilen - neben mehreren anderen Personen mit unterschiedlichen Anteilen - Miteigentümer eines Weggrundstücks in H*****, des sogenannten A*****weges. Dieser Weg ist nach dem Vorarlberger StraßenG eine Privatstraße öffentlichen Rechts und dient ausschließlich dem Verkehrsbedürfnis der Miteigentümer (Weganrainer), die auch für dessen Erhaltung verantwortlich sind. Der Weg ist ein "Schotterweg", nur im Bereich der... mehr lesen...
Begründung: Der hier beklagte Basketballverein wählte noch am 26. 8. 1996 einen neuen Präsidenten, der sich davor am 20. 8. 1996 gegenüber dem Verein zur Übernahme von offenen Schulden in Höhe von S 425.000,-- verpflichtet hatte. Zu dieser Zeit hatte der Verein keine Aktiven. Nachdem dieser neue Präsident - der Zweitbeklagte - jedoch Mitte September 1996 erklärte, die eingegangenen Verpflichtungen nicht zu übernehmen und alle Funktionen zurückzulegen, fasste die daraufhin einber... mehr lesen...