Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertelanteil Miteigentümer der Liegenschaft in *****, der Erstbeklagte zu einem Hälfteanteil. Letzterer betreibt (ursprünglich gemeinsam mit dem Zweitbeklagten) in den Räumlichkeiten der top 5 des genannten Hauses eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer offenen Erwerbsgesellschaft, der Drittbeklagten. Ursprünglich war der Vater des Klägers und des Erstbeklagten Eigentümer der Liegenschaft, nach seinem Tod im Jahr 1972 seine vier Kinder... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer des Hauses *****. Der Beklagte hat dieses Bestandobjekt beginnend mit April 2000 um einen monatlichen Mietzins von ursprünglich 7.000 S gemietet. Der Kläger begehrte zunächst im Verfahren 2 C 145/04d einen im Zeitraum 1. 7. 2002 bis 1. 12. 2003 aufgelaufenen Mietzinsrückstand von 3.720 EUR sA. Nach der Währungsumstellung mit 1. 1. 2002 hätten die Parteien einvernehmlich eine Änderung des Mietzinses auf 510 EUR vereinbart. Sofern der Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ ***** mit der Grundstücksadresse U***** 9 und 11 steht im Stockwerkseigentum. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen des materiellen Anteils A, der das ganze Haus und Grundstück 310 mit Ausnahme eines Gewölbes umfasst. Der materielle Anteil B besteht aus dem Gewölbe und einem Durchhaus zur Straße und steht im Eigentum der Stadtgemeinde H*****. Im materiellen Teil A befinden sich im Erdgeschoss zwei Geschäftslokale, im ersten Obe... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind drei selbständige Wohnhäuser mit zwei getrennten Tiefgaragen und drei unterschiedlichen Grundstücksadressen errichtet. Bauträger war die nunmehrige Antragstellerin und gegenwärtige Liegenschaftsverwalterin. Sie ist zu 2795/5900-Anteilen (oder zu 47,37 %) Miteigentümerin der Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an insgesamt 34 Wohnungen verbunden ist. Die Antragsgegner und die weiteren Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind drei selbständige Wohnhäuser mit zwei getrennten Tiefgaragen und drei unterschiedlichen Grundstücksadressen errichtet. Bauträger war die nunmehrige Antragstellerin und gegenwärtige Liegenschaftsverwalterin. Sie ist zu 2795/5900-Anteilen (oder zu 47,37 %) Miteigentümerin der Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an insgesamt 34 Wohnungen verbunden ist. Die Antragsgegner und die weiteren Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Die am 3. 9. 2002 verstorbene Gertrude K***** und ihre drei Töchter (darunter die Klägerin sowie die Mutter der Beklagten) waren Miteigentümer eines Hauses in Wien 3. Die gerichtliche Benutzungsregelung vom 1. 11. 1997 berechtigte Gertrude K*****, die beiden ehemaligen, im Erdgeschoss des Hauses gelegenen „Dienerzimmer" im Ausmaß von rund 60 m² ausschließlich zu nutzen. Dieser Benutzungsregelung waren jahrelange Familienstreitigkeiten vorangegangen: Auf der einen Seite s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Czeslaw K*****, vertreten durch Dr. Erich Kafka und andere, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin E***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Carl Benkhofer, Rechtsanwalt in Wien, wegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte mietete im Jahr 1984 ein im Eigentum der Mutter der beiden Kläger stehendes Haus zur Ausübung eines Vermessungsbüros. Laut Mietvertrag hatte die Vermieterin im Falle der Veräußerung des Mietgegenstands alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ihrem Einzelrechtsnachfolger zu überbinden. Im Jahr 2000 wurden die Kläger auf Grund eines Übergabsvertrags Eigentümer der Liegenschaft und ihrer Mutter verblieb das - grundbücherlich sichergestellte - Fru... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 10. Mai 1996 geheiratet. Für den Antragsteller war es die erste, für die Antragsgegnerin die dritte Ehe, in die sie einen 1986 geborenen Sohn mitbrachte. Miteinander haben die Parteien keine Kinder. Unmittelbar vor der Eheschließung hatte die Frau mit ihrem Vermögen um 3,9 Mio S ein Haus und eine Wohnzimmereinrichtung gekauft, sie brachte auch einen Pkw Audi A4 in die Ehe ein. In einem Notariatsakt verzichtete der Mann auf jegliche Ansprüche an die... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 22. 9. 1992 zu ZS 1/92 bei der Zentralen Schlichtungsstelle gegen sämtliche Mieter des Hauses K***** eingebrachten Antrag begehrte die damalige Eigentümerin der Liegenschaft die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß den §§ 18, 18a MRG iVm § 2 WWFSG-VO 1992. Die Schlichtungsstelle bewilligte mit rechtskräftiger Entscheidung vom 9. 5. 1994, Schli 1/92, für den Zeitraum 1. 7. 1994 bis 30. 6. 1996 die vorläufige Einhebung monatlich erhöhter Hauptmietzinse ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Dr. Adrian H*****, vertreten durch Pascher & Schostal Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Anita K*****, 2. Ioan (Johann) H*****, 3. Dr. Heinz D*****, 4. Dr. Adelhe... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin folgender Anteile an einer Liegenschaft in Wien: 130/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 1 des Hofgebäudes, 105/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 des Hofgebäudes, 9/1622 verbunden mit Wohnungseigentum an der Garage G1. Die Erstantragsgegnerin ist die Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage. Als Zweitantragsgegnerin wird die Eigentümergemeinschaft bezeichnet. Die übrigen Mitbeteiligten sind sämtliche M... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Wohnungseigentümerin und Hausverwalterin der Liegenschaft EZ *****. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft. Einige dieser Mit- und Wohnungseigentümer waren 2001 mit der Hausverwaltung unzufrieden und wollten sie abberufen. Zu diesem Zweck verfasste Eleonore H***** am 8. 5. 2001 ein Schreiben, in dem es unter anderem heißt, dass sie das Vertrauen in die aktuelle Hausverwaltung verloren habe und die übrigen ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 2004 Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Wien 19, auf der ein Doppelhaus errichtet ist (Anteile der Antragsteller: je 197/788-Anteile der Antragsgegnerin: 197/394). Jeder Doppelhaushälfte ist eine Gartenfläche (bezeichnet als 1 bzw 2) als Zubehör zum Wohnungseigentum (an Wohnung 1 bzw 2) zugeordnet. Die jeweiligen Rechtsvorgänger der Parteien, die am 27. 12. 1998 den Wohnungseigentumsvertrag geschlossen hatten, ließen als Grenze zwisc... mehr lesen...
Begründung: Ein Mit- und Wohnungseigentümer begehrte von einem anderen Mit- und Wohnungseigentümer, auf den Bestandnehmer seines Wohnungseigentumsobjekts einzuwirken, dass dieser und dessen Lokalbesucher jeden die nächtliche Ruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen störenden Lärm (insbesondere der durch Gespräche, Unterhaltungen, Streitigkeiten, Hupen, Autoradios im Lokal oder im Freien hervorgerufen wird) unterlassen sollten. Das Erstgericht erkannte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Petra M*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei M***** M*****, vertreten durch Dr. Wenzel Drögsler, Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. Ewald K*****, vertreten durch Dr. Christoph Michael Datzik, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Cecilia C*****, vertreten durch Mag. Wolf... mehr lesen...
Begründung: Nachdem 2/9 Anteile des Verpflichteten an einer Liegenschaft einer Überbieterin zugeschlagen worden waren, wies das Exekutionsgericht in seinem Meistbotsverteilungsbeschluss u.a. aus dem Kapitalsbetrag unter Punkt 13.) der betreibenden Bank das restliche Meistbot von 9.424,87 EUR zur (vollständigen) Berichtigung der Zinsen und Kosten sowie zur teilweisen Tilgung des Kapitals zu; dazu kamen noch 20,65 EUR aus dem Zinsenzuwachs. Außerdem hob es das zu ClNR 3a auf der gan... mehr lesen...
Begründung: Über Ergänzungsauftrag des erkennenden Senats vom 6. März 2007 hinsichtlich der 2.- und 3.-klagenden Parteien (der diese betreffende, nicht zusammenzurechnende Entscheidungsgegenstand erforderte ein Vorgehen nach § 507b Abs 2 ZPO) hat das Berufungsgericht ausgesprochen, dass die ordentliche Revision gegen seine Entscheidung doch zulässig sei, weil zur Frage der Legitimation einzelner Wohnungseigentümer zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Nichterfüllung von Zusagen... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG 2002 §18 Abs2WEG 2002 idF WRN 2006 §18 Abs3WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Das Konzept des Vertretungsrechts des § 18 Abs 2 WEG 2002 beziehungsweise § 18 Abs 3 WEG 2002 idF WRN 2006 ist im Grunde zwar als abschließende Regelung zu verstehen. Die Möglichkeit einer Beauftragung (Bevollmächtigung) eines Dritten beziehungsweise eines Wohnungseigentümers durch... mehr lesen...
Begründung: Der Dreitzehntantragsgegner ist der bisherige Verwalter des Hauses ***** (Liegenschaft EZ 12 Grundbuch *****). Der Erstantragsteller nimmt für sich in Anspruch, der neue Verwalter zu sein. Die übrigen Parteien sind derzeitige bzw frühere Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft. Auf Initiative des Zweitantragstellers erfolgte eine Abstimmung der Wohnungseigentümer darüber, ob der Verwaltungsvertrag mit dem bisherigen Hausverwalter (Dreizehntantragsgegner) aufgekün... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 53 AußStrG) die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1243 Grundbuch ***** (Liegenschaftsadresse *****). Zu diesem Zeitpunkt war beim Erstgericht zu 30 Nc 5/02y ein Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters und zu 30 Nc 1/05i ein Antrag auf Bestellung eines Verwalters anhängig. Beide Verfahren waren damals noch nicht rechtskräftig erledigt. Die Parteien waren zur Zeit der erstinstanzlic... mehr lesen...
Begründung: Anfang der 1970er Jahre war Gertraude K*****, die Mutter des Antragstellers, eine von vier Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken Nr 155 und 156 und einer Gesamtfläche von 1399 m2. In den Jahren 1972 und 1973 erwarb der Antragsgegner drei Viertelanteile an der Liegenschaft; ein Viertelanteil verblieb im Eigentum der Gertraude K*****. Diese übertrug mit Schenkungsvertrag vom 30. 9. 1993 ihren Miteigentumsanteil an den Antragsteller, behielt sich... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren miteinander verheiratet und sind Miteigentümer mehrerer Liegenschaften. Soweit noch relevant, begehrt der Antragsteller den Ausspruch, dass die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Aufkündigung eines Pachtvertrags ersetzt werde, den die Parteien über mehrere dieser Liegenschaften geschlossen hatten. Die Antragsgegnerin leiste keinen Pachtzins und habe die Pachtobjekte verwahrlosen lassen. Einer von ihm ausgesprochenen Aufkündigung habe sie nicht zugestim... mehr lesen...
Begründung: Mit Schenkungsvertrag vom 28. 10. 2003 übertrug der Beklagte der Klägerin zwei Liegenschaften, auf deren einer sich das Haus befindet, das als gemeinsame Ehewohnung der Streitteile anzusehen ist, in ihr Alleineigentum. Die Ehe der Streitteile wurde am 20. 3. 2006 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten, der in dem der Klägerin geschenkten Haus verblieb, rechtskräftig geschieden. Die Klägerin begehrt die Räumung der ihr geschenkten Liegenschaften, insbesondere de... mehr lesen...
Begründung: Der hier zugrundegelegte Sachverhalt lässt sich im Wesentlichen dahin zusammenfassen, dass der Antragsteller Hälfteeigentümer und die Antragsgegner Vierteleigentümer einer Liegenschaft mit einem Wohnhaus sind. Der Antragsteller hat seinen Hälfteanteil im Rahmen eines Übergabsvertrages von der gemeinsamen Großmutter erworben, während die Antragsgegner ihre Viertelanteile aus dem Hälfteanteil ihres Vaters, des Onkels des Antragstellers, ableiten. Der verstorbene Vater der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solè als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1.) DDr. Raoul P*****, vertreten durch Kodolitsch, Nopp, Kodolitsch, Rechtsanwälte in Graz, 2.) Walter G*****, 3.) Sigrid G*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Bernd Zankel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solè als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ernestine Ingrid R*****, vertreten durch Dr. Helgar Schneider, Dr. Gerhard Preissl, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1.) Manfred Günther M*****, 2.) Christiane Elvire Josefine M*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Die Antragsteller repräsentieren insgesamt 24,37 % der Miteigentumsanteile. Auf der Liegenschaft sind zwei Gebäude errichtet, ein Vorder- und ein Hintertrakt, an welchen gemeinsam Wohnungseigentum begründet ist. Aufgrund einer durchgeführten Aufstockung des Hintertrakts kam es zu massiven Setzungsschäden, die im Februar 2005 an den Außenwänden des Hofquertrakts durch vertikal... mehr lesen...
Begründung: Den Gegenstand des Verfahrens bildet das Begehren auf Bezahlung einer Maklerprovision durch die Beklagte für einen von Thea W***** vermittelten Liegenschaftsverkauf. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger, gestützt auf eine Abtretung der Provisionsforderung durch die Thea W***** Immobilien OEG, in eventu durch Thea W***** persönlich, von der Beklagten die Zahlung von EUR 13.104 sA an Provision. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Während dieses Urteil im ... mehr lesen...