Norm
ABGB §6Rechtssatz
Nach allgemeinem Sprachgebrauch haben die innerhalb einer Klammer einem verwendeten Ausdruck nachfolgenden Wörter regelmäßig die Aufgrabe, diesen Ausdruck näher zu erläutern und dessen Inhalt zu verdeutlichen und abzugrenzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008891Dokumentnummer
JJR_19740402_OGH0002_0040OB00015_7400000_001