Entscheidungsgründe: Im Jahre 1976 suchte die klagende Partei, ein Wasserverband im Sinne des Wasserrechtsgesetzes, beim Amt der S*** L*** als Wasserrechtsbehörde um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des westlichen Teiles der Wasserversorgungsanlage Steinberg mit Fassung von vier Quellen im Bereich des Schloßgrabens südlich des Schlosses Plankenwarth, Errichtung von zwei Hochbehältern und zwei Pumpstationen sowie um die Verlegung der zugehörigen Versorgungssträng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Fischereiberechtigter an der Mur am rechten Ufer vom Bildstock in Stübing bis zum Siebenbründl in Judendorf-Straßengel. Im selben Bereich besteht ein Fischereirecht der beklagten Partei, das nach den Behauptungen der klagenden Partei und der in der ersten Instanz erfolgten Außerstreitstellung durch die beklagte Partei seinem Ursprung und Umfang nach auf ein Privileg Kaiser Ferdinands II. vom 9.September 1626 zurückgeht. Mit diesem Privileg wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Pächterin des Fischereirechtes in der Enns vom Kilometer 153,5 flußabwärts bis zur Ennsbrücke im Ortsbereich von Admont. Das Revier hat eine Länge von 12,2 km. Ab 9. Oktober 1981, 7 Uhr, trat im Betrieb der beklagten Partei in Stainach in der Ölleitung der Vorwärmung ein Riß in der Größe von 11,5 x 1,5 mm auf, durch den Heizöl schwer über das Kodenswasser in den Abwasserkanal und von dort in die Enns gelangte. Der Defekt in der Ölleitung ... mehr lesen...
Rudolf S sen. war bis 1972 Eigentümer des landwirtschaftlich genutzten 1.2222 ha großen Grundstückes 7926 KG H. Über seinen Auftrag errichtete Dipl.-Ing. David A zu GZ 5790/72 am 16. 10. 1972 einen Teilungsplan, wonach das Grundstück 7926 in die Grundstücke 7926/1, 2, 3 und 4 geteilt wurde. Es war vorgesehen, daß sämtliche neu geschaffenen Grundstücke den Kindern des Rudolf S sen. zufallen sollten. Wegen der beabsichtigten zukünftigen Verbauung ordnete Rudolf S sen. die Einräumung ein... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 23. 10. 1970 übergaben Otto S sen., geboren 1904 (Erstkläger), und sein Bruder Heinrich S, geb. 1897, die ihnen je zur Hälfte gehörige land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 1045 KG P ihrem Sohn bzw. Neffen Otto S jun., geb. 1939 (Beklagten). Sie behielten sich unter Punkt 2 lit. a bis c verschiedene Ausgedingsleistungen vor, die bücherlich sicherzustellen waren. Unter Punkt 2 lit. d wurde festgehalten: "Die Übergeber Otto und Heinrich S behalten s... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §477 Z5Krnt JagdG 2000 §1NÖ JagdG 1974 §4
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 477 Z 5 ABGB, wonach das Jagdrecht als Grunddienstbarkeit an fremden Grund und Boden begründet werden konnte, wurde derogiert. Eine Loslösung des Jagdrechtes von Grund und Boden etwa in der Form, daß bei Übergabe der Liegenschaft das Jagdrecht "zurückbehalten" wird, ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 23. 10. 1970 übergaben Otto S sen., geboren 1904 (Erstkläger), und sein Bruder Heinrich S, geb. 1897, die ihnen je zur Hälfte gehörige land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 1045 KG P ihrem Sohn bzw. Neffen Otto S jun., geb. 1939 (Beklagten). Sie behielten sich unter Punkt 2 lit. a bis c verschiedene Ausgedingsleistungen vor, die bücherlich sicherzustellen waren. Unter Punkt 2 lit. d wurde festgehalten: "Die Übergeber Otto und Heinrich S behalten s... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §477 Z5Krnt JagdG 2000 §1NÖ JagdG 1974 §4
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 477 Z 5 ABGB, wonach das Jagdrecht als Grunddienstbarkeit an fremden Grund und Boden begründet werden konnte, wurde derogiert. Eine Loslösung des Jagdrechtes von Grund und Boden etwa in der Form, daß bei Übergabe der Liegenschaft das Jagdrecht "zurückbehalten" wird, ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 19. 5. 1953 übergaben Siegfried und Margarethe P die ihnen gehörigen Liegenschaften EZ 14 und EZ 15 KG A mit allem rechtlichen und natürlichen Zubehör, jedoch mit Ausnahme der damit verbundenen Fischereirechte, bestehend in der ideellen Hälfte des Fischereirechts am Gurkfluß und einigen Bächen an Maria P. Die vorgenannten Fischereirechte waren nach dem Inhalte des Notariatsaktes von der EZ 14 KG A abzuschreiben und in der EZ 32 KG N ersichtlich zu machen. Die Vert... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 136 KG S, zu der die Grundstücke 1141/4, 190 und 1141/3 gehören. Der Beklagte ist Eigentümer der etwa 120 bis 150 m vom Anwesen der Kläger hangaufwärts gelegenen Liegenschaft EZ 34 KG S, zu der ua. das Grundstück 1141/1 gehört. Der Beklagte bezieht als Servitutsberechtigter von einem nördlich wohnenden Nachbarn, dem Landwirt B Wasser. Die Kläger errichteten etwa an der Grenze zwischen den Grundstücken 1141/4 und 1141/1 eine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §313ABGB §364 B1ABGB §477ABGB §1460
Rechtssatz: Die bloße, weder dem Oberlieger noch dem Unterlieger bekannte Tatsache, daß künstlich auf die Liegenschaft des Oberliegers zugeführte Wasser auf die Liegenschaft des Unterliegers abrinnt, kann mangels Ausübung eines Rechtsbesitzes durch den Oberlieger nicht zur Ersitzung einer Wasserableitungsdienstbarkeit führen. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke 597 und 602 KG S, der Beklagte Eigentümer des westlich angrenzenden Grundstückes 598 KG S das er im Jahr 1980 aufforstete und umzäunte. Der Kläger begehrte zuletzt festzustellen, daß ihm ein Pflugwenderecht zwischen den genannten Grundstücken zustehe, und den Beklagten schuldig zu erkennen, den Zaun auf Verlangen des Klägers zu entfernen, sobald er vom Pflugwenderecht Gebrauch machen müsse. Der Kläger behauptet, daß ihm ein im Raum S allgeme... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §313ABGB §364 B4ABGB §477ABGB §524ABGB §1460
Rechtssatz: Das nur im Rahmen der örtlichen Übung und nicht erkennbar als Rechtsbesitz ausgeübte sogenannte Pflugwenderecht (die Verpflichtung des Eigentümers, das Wenden das Pfluges des Nachbarn und das Umtreten des Zugviehs auf seinem Grund zu dulden) kann nicht ersessen werden und endet bei Wegfall seiner ortsüblichen Voraussetzungen (hier: bei Kulturänderung des Nachbargrundst... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 Z3ABGB §480ABGB §498ABGB §897Krnt WWSLG allgWWSGG allg
Rechtssatz: Die Einräumung eines Weiderechtes in Kärnten bedarf nicht der Genehmigung der zuständigen Agrarbehörden (ausdrückliche Ablehnung von 4 Ob 535/78, 4 Ob 536/78). Weder das Servitutenpatent, RGBl 1853/130, noch das Waldservituten und Weideservituten - Grundsatzgesetz, BGBl 1951/103, zählen zum Rechtsbestand des Bundeslandes Kärnten. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 Z3ABGB §480ABGB §498ABGB §897Krnt WWSLG allgWWSGG allg
Rechtssatz: Die Einräumung eines Weiderechtes in Kärnten bedarf nicht der Genehmigung der zuständigen Agrarbehörden (ausdrückliche Ablehnung von 4 Ob 535/78, 4 Ob 536/78). Weder das Servitutenpatent, RGBl 1853/130, noch das Waldservituten und Weideservituten - Grundsatzgesetz, BGBl 1951/103, zählen zum Rechtsbestand des Bundeslandes Kärnten. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §477ABGB §496ABGB §497ABGB §1500Tir GrundbuchseinführungsG RGBl 1897/77 ArtI
Rechtssatz: Die im § 496 ABGB geregelte Dienstbarkeit des Wasserschöpfens unterscheidet sich vom Wasserleitungsrecht durch das Fehlen einer den Zufluß bewirkenden Leitung. Mit dem Wasserschöpfrecht ist aber in aller Regel ein Wegerecht als Felddienstbarkeit verbunden. Auch ein solches ersessenes Wasserschöpfrecht ist in Tirol vom Eintragungsgrundsat... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §474ABGB §477
Rechtssatz: Die im § 477 ABGB enthaltenen Aufzählung der Grunddienstbarkeiten ist nur eine demonstrative. Mehrere der in dieser Gesetzesstelle genannten oder auch darin nicht genannten Grunddienstbarkeiten können in ihrer Gesamtheit ein landwirtschaftliche Nutzung des dienenden Gutes ergeben. Entscheidungstexte 4 Ob 600/79 Entscheidungstext OGH 04.03... mehr lesen...
Vor etwa 20 Jahren schlossen sich Bewohner des Ortsteiles A der Gemeinde S zum Zwecke der Eigenversorgung dieses Ortsteiles mit Wasser zusammen. Es sollten Quellen - allenfalls durch Ankauf - erschlossen und die Versorgung durch Errichtung entsprechender Anlagen sichergestellt werden. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein als zuständige Wasserrechtsbehörde anerkannte bisher diese Zweckgemeinschaft, die den Namen "Wasserinteressentschaft A" führt, nicht als Wassergenossenschaft im Sinne ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §479ABGB §1175 A1WRG §74ZPO §14
Rechtssatz: Die Feststellung eines einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ( "Wasserinteressentschaft" ) zustehenden, in eine Wassergenossenschaft einzubringenden Wasserbezugsrechtes aus einer Quelle können nur alle Gesellschafter gemeinsam als notwendige Streitgenosser begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 33/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 Z7ABGB §498ABGB §897
Rechtssatz: Die Einräumung eines Weiderechtes bedarf zu ihre Rechtswirksamkeit in jedem Falle der Genehmigung der zuständigen Agrarbehörde ( sh dazu auch § 2 der VO vom 30.06.1933 BGBl 307; wiederverlautbart mit Kundmachung vom 13.02.1951 BGBl 103 als "Grundsatzgesetz 1951 BGBl Nr 103 über dei Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten ); vorher besteht daher kein Duld... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 Z7ABGB §498ABGB §897
Rechtssatz: Die Einräumung eines Weiderechtes bedarf zu ihre Rechtswirksamkeit in jedem Falle der Genehmigung der zuständigen Agrarbehörde ( sh dazu auch § 2 der VO vom 30.06.1933 BGBl 307; wiederverlautbart mit Kundmachung vom 13.02.1951 BGBl 103 als "Grundsatzgesetz 1951 BGBl Nr 103 über dei Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten ); vorher besteht daher kein Duld... mehr lesen...
Den Beklagten steht nach dem Fischereikataster u. a. das Fischereirecht in der Drau rechtsufrig von der Einmundung des S-Baches flußabwärts bis zur Einmundung des F-Baches und in den einmundenden Bächen, darunter auch in der Kleinen Drau (Dravica) sowie den "Lauen in der Drau" als Eigenrevier zu. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Mai 1971 wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche" Bewilligung zur Ausnützung der Wasserkraft der Drau bei F ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, den Holzdurchtrieb durch die Parzelle 819/223 der Liegenschaft EZ X ohne forstbehördliche Bewilligung im Sinne des § 66 Abs. 4 ForstG 1975 zu unterlassen. Zur Begründung: bringt der Kläger vor, er sei Eigentümer der vorgenannten Liegenschaft, zu der die Waldparzelle 819/223 gehört. Der Beklagte sei Eigentümer eines Waldgrundstückes, das sich oberhalb dieser Waldparzelle des Klägers befinde. Der Beklagte habe schon im Sommer 1975 n... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §492sbg EinforstungsrechteG §1 Abs1 Z3WWSGG §1 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Bringung von Holz ist nicht an einen Weg als räumlich begrenzter, dem grundsätzlich regelmäßigen Verkehr dienenden Teil einer Grundfläche gebunden, sondern wird durch standortliche sowie forstwirtschaftliche Notwendigkeit oder doch Zweckmäßigkeit bestimmt und bleibt auf die gelegentliche Bringung von Holz beschränkt. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §492sbg EinforstungsrechteG §1 Abs1 Z3WWSGG §1 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine Servitut der Holzbringung im Wege des Durchtriebes von Holz über fremden Grund ist zwar eine Feldservitut iS des § 477 ABGB gehört aber nicht zu den Wegedienstbarkeiten, zumal deren in den § 492 f ABGB vorgenommene inhaltliche Bestimmung einer ausdehnenden Auslegung Grenzen setzt. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ServPat §43Tir Wald- und WeideservitutenG LGBlTir 1952/21 §2
Rechtssatz: Holzbringungsrechte (hier: Durchtreiben von Holz auf Riese) sind keine Wegerechte und können auch nicht analog zu dieser vom Ersitzungsverbot des § 43 ServPat ausgenommen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 528/78 Entscheidungstext OGH 06.06.1978 4 Ob 528/78 Veröff: SZ 51/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §475ABGB §476ABGB §477
Rechtssatz: Die Aufzählung der §§ 475 bis 477 ABGB ist keine erschöpfende. Entscheidungstexte 7 Ob 512/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 7 Ob 512/76 JBl 1976,642 1 Ob 614/79 Entscheidungstext OGH 16.05.1979 1 Ob 614/79 MietSlg 31042 1 Ob 580/81 Entsch... mehr lesen...
Streitgegenstand ist ein Badesteg samt Badebrücke, der vom Ufergrundstück der Beklagten in das Seegrundstück 968/1 führt. Die Klägerin behauptet, durch den Bau und die Benützung dieser nicht behördlich bewilligten Anlage in ihrem Fischereirecht gestört zu sein, und begehrt die Entfernung des See-Einbaues, Bezahlung eines Schadenersatzes von je 500 S für vier Jahre, zusammen 2000 S, sowie hilfsweise die Feststellung, daß den Beklagten ein unentgeltliches Recht zur Benützung des See-Ein... mehr lesen...
Streitgegenstand ist ein Badesteg samt Badebrücke, der vom Ufergrundstück der Beklagten in das Seegrundstück 968/1 führt. Die Klägerin behauptet, durch den Bau und die Benützung dieser nicht behördlich bewilligten Anlage in ihrem Fischereirecht gestört zu sein, und begehrt die Entfernung des See-Einbaues, Bezahlung eines Schadenersatzes von je 500 S für vier Jahre, zusammen 2000 S, sowie hilfsweise die Feststellung, daß den Beklagten ein unentgeltliches Recht zur Benützung des See-Ein... mehr lesen...
Die Kläger sind Inhaber verschiedener Fischereirechte, die im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft B (OÖ) unter Revier M Revierblattzahl 31, in den für diesen Rechtsstreit interessanten Teilen wie folgt eingetragen sind: "H- und U-Bach (2 km) Begrenzung: ..... f), H- und U-Bach (2 km lang), derselbe endet in der Nähe des Müllers in S 67". Die Kläger beantragten im Jahre 1967 bei der Bezirkshauptmannschaft B die Beschreibung und Begrenzung des Fischwassers zu berichtigen, damit... mehr lesen...