Begründung: Die Erstbeklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der die Bodenflächen des Traunsees bildenden Grundparzellen, für die das Fischereirecht an den Seeflächen der betreffenden Grundstücke ersichtlich gemacht ist. Die Kläger sowie alle Beklagten (auch die Erstbeklagte) sind als Koppelfischereiberechtigte für den Traunsee im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eingetragen. Sämtliche Fischereirechte erstrecken sich (mit näher bezeichneten Ausnahmen) auf den g... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren als Eigentümer der Liegenschaft EZ 41 GB***** die Feststellung und Einverleibung der Dienstbarkeit „der Durchlieferung von Forstprodukten und der Errichtung der dazu nötigen Einrichtungen“ über das der beklagten Republik Österreich gehörende Grundstück Nr. 361, EZ 1, GB *****. Der Ärar habe als Eigentümer dieses Grundstücks mit Vereinbarung vom 16. Juli 1852 dem Rechtsvorgänger der Kläger das Recht der Durchlieferung von Forstprodukten und der Erricht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Anton B*****, und 2. Sanit B*****, vertreten durch Dr. Siegfried Rack und Mag. Gottfried Tazol, Rechtsanwälte in Völkermarkt, gegen die beklagten Parteien 1. Manfred D*****, und 2. Anna D*****, vertreten durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Bernhard G*****, vertreten durch Dr. Klaus Dengg und andere Rechtsanwälte in Zell am Ziller, gegen die beklagten Parteien 1.) Peter G*****, und 2.) Josef G*****, beide vertr... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten im Verfahren 1 Cg 228/99s des Landesgerichts Linz die Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an bestimmten Gewässern nicht zukomme. Das Klagebegehren der klagenden Parteien wurde vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht (6 R 287/00v) im Wesentlichen mit der
Begründung: abgewiesen, dass ihnen der Nachweis, ihnen stünde auch in dem von den Beklagten beanspruchten Bereich das Fischereirecht zu, nicht gelungen sei. Die gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind die beiden Miteigentümer der Liegenschaft EZ 62 GB ***** mit der Anschrift E*****straße 11. Dieser Liegenschaft wurde das Wegegrundstück Nr. 471/1 (künftig: Weg) mit Beschluss des Bezirksgerichtes Leoben vom 11. 2. 2002 aus der EZ 50.000 (öffentliches Gut) mit Wirkung vom 1. 3. 2002 lastenfrei zugeschrieben. Mit dem am 30. 3. 2000 rechtskräftig gewordenen Urteil des Bezirksgerichtes Leoben vom 28. 9. 1999, 5 C 1529/96f, war die Gemeinde St. P****... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 66 Grundbuch *****, bestehend aus der Bauparzelle 156. Dr. Karl Heinz M***** ist aufgrund des Kaufvertrages vom 28. 7. 1977 zu 5/1769-Anteilen grundbücherlicher Miteigentümer an der Liegenschaft EZ 1304 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 598 und 154. Mit seinen Anteilen ist Wohnungseigentum an G 46 verbunden. Heidi Adelheid B***** und Wolfgang Alfred S***** sind aufgrund des Kaufvertrages vom 14. 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das streitgegenständliche, 202 m2 große Grundstück stand von 1819 bis 1938 im Eigentum der „D***** Gemeinde". Diese ist als Gemeinschaft ortsansässiger Bauern anzusehen, welche das Grundstück seit jeher verwendeten, um Vieh zu verladen und Fahrzeuge samt deren Anhängern vorübergehend abzustellen. Eine Gebietskörperschaft „Gemeinde D*****" existierte nicht; „D*****" war seit jeher nur eine Katastralgemeinde der klagenden Gemeinde. 1938 wurde auf Grund des „Reichs... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellten eine Wegedienstbarkeit über ihre Liegenschaften zu Gunsten der „Felder des Beklagten" außer Streit (tatsächlich wurde das herrschende Grundstück im Jahr 2000 dem Sohn des Beklagten übergeben), begehren aber die Unterlassung des Befahrens ihrer Grundstücke wegen unzulässiger Erweiterung der Dienstbarkeit nach Errichtung eines neuen Stallgebäudes. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Es könne nicht festgestellt werden, dass es nach Errichtung ei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** T*****, GB ***** W*****. Zu dieser Liegenschaft gehören ua die Grundstücke 419/1 Wald, 419/2 Wald und 502 Alpe. Im vorliegenden Verfahren begehrt die klagende Gemeinde gegenüber der Beklagten die Feststellung des Bestehens der Dienstbarkeit des Fußweges über die angeführten Liegenschaften auf dem in der Natur vorhandenen Weg in einer Breite von 1,5 m, der als "Reitsteig" bezeichnet wird, wie er in der Map... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Beklagte waren im Jahr 1983 je zur Hälfte Eigentümer des GST-Nr. 335 innerliegend EZ ***** GB *****. Dieses Grundstück hatte annähernd rechteckige Form und verlief von Nordwesten nach Südosten. Von allen vier Seiten war diese Parzelle vom GST 3836 (- die hier relevanten Teile dieses anrainenden Grundstückes wurden in der Folge in "3836/2" umbenannt -) umgeben, welches im Miteigentum sowohl der beiden Streitteile, welche Brüder sind, als auch d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Eigentümer einer in derselben Katastralgemeinde gelegenen Liegenschaft. Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass ihr als Eigentümerin bestimmter (herrschender) Grundstücke und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum dieser Grundstücke gegenüber dem Beklagten als Eigentümer eines (dienenden) Grundstücks und dessen Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grundstücks die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf einem in der Natur bereits... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrt die klagende Partei die urteilsmäßige Feststellung, dass der zwischen den Streitteilen am 1. 6. 2001 abgeschlossene Jagdpachtvertrag bindend sei und insbesondere den Grundbesitz "M*****" in der T*****, im Umfang von 6,675 ha beinhalte. Die klagende Partei brachte dazu vor, sie sei mit Schreiben vom 22. 4. 2002 davon informiert worden, dass sich die Jagdgebietsfläche zufolge einer mit Bescheid des UVS für Kärnten vom 10. 4. 2002 vorgenommenen Abrun... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist durch Ersitzung Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** des Grundbuchs *****. Auf beiden Liegenschaften ist die Dienstbarkeit der Weide für Fraktion A***** der Stadt B***** auf Grund der Ersitzung (dies ergibt sich aus der Grundbuchseintragung aus dem Jahr 1928) seit 1928 einverleibt. Die Antragstellerin begehrt nun auf Grund des Beschlusses des Stadtrates der Stadt B***** vom 6. 7. 2000 Punkt 15 die Bewilligung der Einverleibung de... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben das Eintragungsbegehren abgewiesen. Um ihre
Gründe: zu verstehen, genügt der Hinweis, dass die fraglichen Dienstbarkeiten der S***** Aktiengesellschaft im vorgelegten Dienstbarkeitsvertrag sowohl als Real- als auch Personalservituten eingeräumt wurden und die Aufsandungserklärung des Dienstbarkeitsbestellers (der S***** GmbH & Co KG) beide Einverleibungen deckt. Als Grunddienstbarkeiten wurden die Rechte zu TZ 1649/00 eingetragen; die Abweis... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Beklagte kaufte am 21. Dezember 1995 einen Teil einer näher bezeichneten Liegenschaft einschließlich des Confin-Fischereirechts - somit eines, das inhaltlich beschränkt ist, - an einer bestimmten Strecke eines Flusses in der Steiermark, der öffentliches Wassergut iSd § 4 WRG ist. Dieses im A2-Blatt der gekauften Liegenschaft ersichtlich gemachte Fischerereirecht ist ein Mitfischereirecht und durfte jeweils vom 11. November bis zum 1. Jänner mit dem Schiff u... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG G*****, zu welcher auch das Grundstück Nr ***** gehört. Die Beklagten sind Hälfteeigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** KG G*****, zu welcher auch das Grundstück Nr ***** gehört. Der Acker der Kläger hat ungefähr die Form eines Rechtecks, dessen kürzere Seite südlich, die längere Seite westlich an das Grundstück der Beklagten angrenzt. Südlich der südlichen Grenze des Grundstücks Nr ***** der Kläger ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im Jahr 1993 die Liegenschaft EZ 37 KG O*****, deren Grundstück 734/1 zum genossenschaftlichen Jagdgebiet der Genossenschaftsjagd H***** gehört. Jagdausübungsberechtigte ist die Jagdgesellschaft H*****; der Beklagte ist Jagdleiter. Dieses Grundstück besteht aus einem erneuerten Gutsanwesen mit Haupthaus und Scheune; südlich des Haupthauses erstreckt sich eine leicht abfallende Wiesenfläche; in der südöstlichen Ecke liegt ein Mischwald, du... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist aufgrund eines Übergabevertrags seit 1987 Eigentümer eines geschlossenen Hofs, zu dessen Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 174, 179/1, 465/2 und 465/8 gehören. Die klagende Partei ist seit 1994 Eigentümerin einer Nachbarliegenschaft, mit der Wasserbenutzungsrechte für bestimmte Wasserkraftanlagen verbunden sind. Die klagende Partei begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Vermessung und Vermarkung von Teilen der eingangs bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin des in der EZ 2 der KG ***** G***** gelegenen Grundstückes Nr 37/1 Wald im Ausmaß von 20.438 m**2, das im Gemeindegebiet der Klägerin liegt. Über dieses Grundstück verläuft ein ausgetretener Gehweg von 1,5 m Breite, der im Wanderatlas des Vereins "S*****" auf Blatt Nr 14 als Teilstück des Weges "24 BG" eingezeichnet ist und den Verbindungsweg Ra*****-Ri*****-B***** darstellt. Die klagende Marktgemeinde begehrt mit der am... mehr lesen...
Begründung: Im Lastenblatt der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** ist in CLNr 2a zu TZ 7708/1883, TZ 390/1899 für F*****M***** das Fischereirecht gemäß Punkt 3. bis 7., 9. des Kaufvertrages vom 21. 8. 1861 einverleibt. Am 28. 5. 1998 begehrte die Liegenschaftseigentümerin die Löschung der Dienstbarkeit des Fischereirechts mit folgender
Begründung: Das ursprünglich F***** M***** mit Kaufvertrag vom 21. 8. 1861 eingeräumte Fischereire... mehr lesen...
Begründung: Im Fischereibuch ist unter den in den Urteilen der Vorinstanzen angeführten Ordnungsnummern das Fischereirecht an bestimmten dort genannten Gewässern jeweils zu zwei ideellen Dritteln für die Beklagte und jeweils zu einem ideellen Drittel für einen am 4.8.1994 verstorbenen Rechtsanwalt eingetragen. Der Nachlaß wurde dessen Tochter mit Einantwortungsurkunde vom 28.9.1995 eingeantwortet. Mit Schreiben vom 20.7.1995 informierte die Tochter des verstorbenen Rechtsanwalts d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Martin B*****, vertreten durch Dr.Rainer Kinz, Rechtsanwalt in Bregenz als Verfahrenshelfer, wider die beklagten Parteien 1.) Christian I*****, und 2.) Richard F*****, beide vertreten durch Dr.Heinz K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 11 Grundbuch ***** M*****, zu welcher ua die Grundstücke 1619 Baufläche (Gebäude) und LN (= landwirtschaftlich genutzte Grundfläche), 1629 LN sowie 1613, 1614 und 1615 je Wald gehören. Gleichfalls in diesem Grundbuch scheinen unter der Einlagezahl 50.000 die Wegeparzellen 1765 und 1768/4 auf. Vom Anwesen der Beklagten besteht in der Natur eine Wegeverbindung zum Güterweg H*****graben, die in Fortsetzu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da es nur auf die objektive Erkennbarkeit der Rechtsausübung durch denjenigen, in dessen Recht eingegriffen wird (SZ 55/30), aber nicht auf die subjektive Kenntnis des Eigentümers der belasteten Sache ankommt (7 Ob 637/94, 9 Ob 2020/96s), ist es nur entscheidend, daß die Kläger zumindest seit 1950, ohne den Grundeigentümer zu fragen, den strittigen Weg ungehindert befahren und daher die Grunddienstbarkeit ersessen haben.... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §498ABGB §897
Rechtssatz: Aufgrund der Rechtsnatur von Weiderechten in der Steiermark können solche Nutzungsrechte als Felddienstbarkeiten nicht Gegenstand einer Sachherausgabe an Personen sein können. Rechtlich möglich ist jedoch deren Übertragung auf eine andere Liegenschaft als herrschendes Gut. Geschieht eine solche Übertragung durch Rechtsgeschäft, können die Parteien einer vertraglichen Einigung jeweils nur die gegenw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten gehören zu den insgesamt 11 Berechtigten der „L***** Koppelfischerei“, der im Fischereirevier „Donau A“ das Fischereirecht in der - stromabwärts gesehen - linken Donauhälfte zwischen Donaukilometer 2156,9 und 2169 zusteht. Die 12 beklagten Parteien sind Fischereiberechtigte der „W***** Koppelfischerei“ zwischen Donaukilometer 2153 und 2156,9. Die klagenden Parteien behaupten, ihne... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien ist strittig, welcher von ihnen das Fischereirecht an einer „Fischereirechtsparzelle“ am Fischwasser und öffentlichen Gut (Gewässer) Ossiacher See zusteht. Im Vormerkblatt für den Fischereikataster des Landes Kärnten, politischer Bezirk Feldkirchen, ist für die „Ossiacherseeparzelle Nr.895/24“ das Fischereirecht der Klägerinnen je zur Hälfte vorgemerkt und zufolge Bescheids der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vom 8.November 1995 auch für die Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §825 BZPO §14 BdZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg
Rechtssatz: Belangen gekoppelt Fischereibrechtigte mittels negativer Feststellungsklage Dritte auf Feststellung des Nichtbestehens des von diesen behaupteten Fischereirechts am selben Fischwasser, müssen alle Koppelfischereiberechtigten - jedenfalls dann, wenn ihr Recht im Gutbestandsblatt ihrer Liegenschaften ersichtlich gemacht ist - als notwendige Streitgenossen (§ 14 ZPO... mehr lesen...