Norm: ABGB §477ABGB §523 AZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg
Rechtssatz: Dem Fischereiberechtigten ist gegenüber einem Dritten, der am selben Fischwasser oder einem räumlich abgegrenzten Bereich desselben ein Fischereirecht behauptet, die negative Feststellungsklage an die Hand gegeben. Die Beweislastverteilung des § 523 ABGB letzter Satz ABGB, wonach der Beklagte sein Recht zum Eingriff, somit das Bestehen der Dienstbarkeit zu beweisen hat, gi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führt als betreibende Partei zur Hereinbringung der Forderung von S 706.744,50 sA Exekution auf den Hälfteanteil der im Exekutionsverfahren verpflichteten Partei an einem Fischereirecht, das sich auf zwei zum Wörthersee gehörende Grundstücke erstreckt. Der Kläger erhob gegen die Exekution mit der
Begründung: Widerspruch, daß er auf Grund des Kaufvertrages vom 16.10.1989 zur Hälfte Eigentümer des Fischereirechtes sei. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 11.November 1991, TZ 2021/91, bewilligte das Erstgericht auf Grund der im
Spruch: angeführten (und anderer) Urkunden zwar die Abschreibung des Grundstückes 177 Baufläche aus der EZ ***** unter Mitübertragung der das Haus Nr. 5 betreffenden Ersichtlichmachung nach § 6 Abs. 2 DenkmalschutzG, die Eröffnung der neuen EZ ***** hiefür und die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Antragsteller je zur Hälft... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich ist Eigentümerin eines Seegrundstückes; dem Kläger steht seit 1984 als Rechtsnachfolger nach seiner Mutter an diesem Grundstück das Fischereirecht im Ausmaß von 60,71 ha zu. Der Beklagte hat in dem Seegrundstück See-Einbauten vorgenommen, die ihm vom Liegenschaftseigentümer pachtvertraglich gestattet worden waren und die wasserrechtlich bewilligt sind. Schon 1984 wurde der Bade- und Verkehrsbetrieb bei den See-Einbauten des Beklagten etwa in... mehr lesen...
Norm: ABGB §295ABGB §383ABGB §477ABGB §523 A
Rechtssatz: Das Jagdrecht als ausschließliche Befugnis, jagdbare Tiere zu hegen, zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen, steht dem Grundeigentümer als Ausfluß seines Eigentumsrechtes zu; ein selbstständiges dingliches Recht im Sinne des § 477 Z 5 ABGB kann nach den landesrechtlichen Jagdgesetzen ( aus jagdwirtschaftlichen Überlegungen ) nicht mehr begründet werden. Das Recht zur Abwehr von Störung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Erstbeklagten steht im Bodensee ein Fischereirecht zu, das von seinen Rechtsvorgängern mit "Kaufs-Contract" vom 22.4.1825 vom Kaiserl.königl.prov.Rentamt Bregenz erworben worden war. Nach diesem Vertrag erwarben Johann Magerle und Georg Günthor "das sub Besitz Nr. 1502 ohne Steuerkapital im Steuerdistrikt Vorkloster eingetragene Aerarial Gangfisch Mitfange Recht im Bodensee und überhaupt die Fischerey in dem an den Distrikt Vorkloster gränzenden Bodensee, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Passau eingetragen. Nach § 2 der Satzungen ist Aufgabe des Vereines die Förderung und Pflege einer waidgerechten und gedeihlichen Ausübung der Fischerei durch die Fischereiberechtigten der im Grundbuch eingetragenen Inn- bzw. Donaustrecke zwischen Passau und Jochenstein. Mitglieder des Vereines können alle diejenigen sein, welche ein in der dortigen Strecke in das Grundbuch eingetragenes Fischere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz und Pauline K*** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 2757 KG Lengenfeld, zu deren Gutsbestand das Grundstück 20 Baufläche Schloßkeller gehört. Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei war Franz K***. Franz K*** betrieb im Schloßkeller eine Abfüllhalle, in der sich u.a. eine Flaschenwaschmaschine und eine Gelägerpresse befanden. Der Kläger ist Fischereiberechtigter der Fischereireviere Kamp I/11 und Donau I/19. Die Reviere liegen an der Mün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der bäuerlichen Liegenschaft EZ 1 KG Aich. Von der Hofstelle aus ist das Ortszentrum Aich gegenwärtig über einen asphaltierten Gemeindeweg erreichbar. Darüber hinaus hat seinerzeit auch ein davon abzweigender, etwa 410 m langer Weg (im Winter Pferdeschlittenweg), der über die Wiesengrundstücke 750/42, 631 (Eigentümer Franz und Irmgard H***), 634 (Eigentümer Josef D***), 636 (Eigentümer Augustin und Konstanzia F***) und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt gegenüber den beiden Beklagten als den bücherlichen Eigentümern der Grundstücke 272/1 und 272/6 KG Wolfurt die Feststellung, es stehe ihm und allen künftigen Eigentümern seines Grundstückes 272/2 der EZ 2152 KG Wolfurt als dem herrschenden Gut die Dienstbarkeit des uneingeschränkten Geh- und Fahrrechtes über das Grundstück 272/6 und dem daran westlich anschließenden, im einzelnen beschriebenen Streifen des Grundstückes 272/1 zu. Auf Grund ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes 134/2 = Seehof-Allee der EZ 152 KG Seeboden. Der Beklagte ist seit 1952 grundbücherlicher Eigentümer der Grundstücke 164/10 (eingeschlossen die Baufläche 268 mit dem Haus Kochstraße 11) und 164/11 sowie seit 1979 auch des Grundstückes 164/7, je EZ 314 KG Seeboden. Diese Grundstücke des Beklagten sind vom öffentlichen Straßennetz von Norden her über die Seehof-Allee zu erreichen und grenzen ostseitig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 20. August 1985 eingelangten Klage stellen die Kläger das Begehren, der Beklagte sei schuldig, jede Benützung ihres Grundstücks 1091 KG Schlatt, insbesondere ein Befahren als Zufahrt zum Grundstück 1040 KG Schlatt zu unterlassen. Sie bringen vor, sie seien Eigentümer der Liegenschaft EZ 36 KG Schlatt, zu der auch das Grundstück 1091 Wald gehöre. Der Beklagte sei Eigentümer der Liegenschaft EZ 188 KG Schlatt, die aus dem Grundstück 1040 Wald mit eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §477
Rechtssatz: Die Aufzählung der Feldservituten im § 477 ABGB ist demonstrativ. Das Recht des Fahrweges ist die umfassendste Wegservitut. Es berechtigt zur Ausübung des Fahrrechtes für alle wirtschaftlichen Zwecke des herrschenden Grundstückes und enthält im gleichen Umfang (Zweck) auch das Gehrecht. Entscheidungstexte 6 Ob 645/87 Entscheidungstext OGH 08.10.1987 6 Ob 645... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden: Kläger) ist auf Grund des Übergabsvertrages vom 21. November 1960 Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 184 KG Hörstorf, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 412/2 Wald der KG Finklham im Ausmaß von 68.378 m2 gehört. Der Beklagte und Widerkläger (im folgenden: Beklagter) ist auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 31. Dezember 1980 Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 329 KG Finklham mit den Grundstücken 412/1 Wal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Durch den Teschener Frieden 1779 kam das Innviertel zu Österreich. Zwischen Passau und Engelhartszell verlief die Grenze damals entlang des rechten Donauufers. Durch den Vertrag zwischen Österreich und Bayern über die Territorial- und Grenzverhältnisse vom 2.Dezember 1851, RGBl. 1852/130, wurde die vormals am rechten Donauufer verlaufende Staatsgrenze zwischen Kräutelstein und dem Einfluß des Dandlbaches in die Mitte der Talschiffahrtsrinne verlegt. Nach Art. ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Neuerrichtung der Murtal-Schnellstraße S 36, Abschnitt Preg-Knittelfeld, waren eine Verlegung des Murbettes und verschiedene Änderungen am Murufer zwischen Flußkilometer 206 bis 208 notwendig. Fischereiberechtigt in der Mur von Raßnitz bei Knittelfeld bis Preg sind Dipl.Ing. Robert und Ursula H***. Ihr Vertreter gab in dem vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsverfahren am 12. und 13.10.1982 folgende Erklärung ab: "Für das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §477WRG §22WRG §60WRG §111
Rechtssatz: Eine Inanspruchnahme fremden Grundes für eine Wasserbenutzungsanlage hat nur dann dingliche Wirkung, wenn ein Zwangsrecht begründet, eine gütliche Übereinkunft darüber in den wasserrechtsbehördlichen Bewilligungsbescheid aufgenommen oder eine vertraglich vereinbarte Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen wurde oder zumindest offenkundig ist; die bloße Wiedergabe einer Parteienerklärung... mehr lesen...