Im S-Bach besteht vom Ursprung bis zur ehemaligen H-Mühle in der Gemeinde P samt Nebenrinnen, Werkskanälen und Ausständen dieser Strecke ein Fischereirecht, das im Fischereikataster des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung die Bezeichnung S-Bach I/1 führt und der klagenden Partei, einer unrichtig als Pfarre bezeichneten Pfarrpfrunde, zustand. Es handelte sich um ein Fischwasser, das der Gemeinde Wien zur gemeinsamen Bewirtschaftung mit dem Fischrevier T G I/1 gegen Entrich... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin des Schwimmbades S und besitzt das Recht aus dem L-Bach Badewasser für dieses Schwimmbad zu beziehen. Sie besitzt außerdem im L-Bach ein Fischereirecht. Die Beklagte ist Eigentümern des vom Strandbad S und dem Fischereigewässer bachaufwärts gelegenen Hauses L Nr. 12, aus dem sie Abwasser und Fäkalien in den L-Bach einleitet. Ein Verfahren vor der Wasserrechtsbehörde ist anhängig. Die Klägerin behauptet, die Beklagte leite die Abwässer und Fäkalien vorsä... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §479ABGB §484ABGB §1493
Rechtssatz: Begriff der Grunddienstbarkeit - Ersitzung eines Geh- und Fahrtrechtes mit Fahrrädern. Unzumutbarkeit der Verlegung eines Wegerechtes, wenn dadurch seine Ausübung durch die jweils Berechtigten gefährdet würde. Entscheidungstexte 1 Ob 97/72 Entscheidungstext OGH 24.05.1972 1 Ob 97/72 EvBl 1973/3 S 15 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477GBG §12 Abs2
Rechtssatz: Das Schlägerungsrecht kann eine Felddienstbarkeit darstellen, die auch an räumlich abgegrenzten Teilen einer Liegenschaft eingeräumt werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 255/69 Entscheidungstext OGH 13.01.1970 8 Ob 255/69 EvBl 1970/190 S 321 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §473ABGB §477 Z5JN §1 CVIIc
Rechtssatz: Das Fischereirecht ist dort, wo es vom Eigentum abgesondert in Erscheinung tritt, ein selbständiges dingliches Recht. Ansprüche zur Erhaltung und Sicherung solcher Rechte sind mangels Verweisung an andere Behörden oder Organe bücherliche Rechtssachen im Sinn des § 1 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 267/68 Entscheidungstext OGH 31.10... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §473ABGB §477 Z5JN §1 CVIIc
Rechtssatz: Das Fischereirecht ist dort, wo es vom Eigentum abgesondert in Erscheinung tritt, ein selbständiges dingliches Recht. Ansprüche zur Erhaltung und Sicherung solcher Rechte sind mangels Verweisung an andere Behörden oder Organe bücherliche Rechtssachen im Sinn des § 1 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 267/68 Entscheidungstext OGH 31.10... mehr lesen...
Norm: ABGB §364bABGB §477 Z2ABGB §482
Rechtssatz: Verpflichtung des Eigentümers des dienstbaren Grundstückes zur Reinhaltung der Abflußlöcher in der von ihm auf dem gesamten Grundstück errichteten Stützmauer ( Dienstbarkeit mit reallastähnlichem Charakter; vgl auch 6 Ob 6/66 ). Entscheidungstexte 5 Ob 123/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 123/68 SZ 41/74 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 343 der EZ. 622/II KG. H., bestehend aus einem Wohnhaus, einer Waschküche und einer vom Kläger im Jahre 1954 erbauten Pension sowie einem östlich davon auf einem steilen Hang gelegenen Garten. Die Beklagten sind seit 1936 zu je einem Drittel Miteigentümer des Grundstückes 1525/4 der EZ. 1288/II, KG. H. Die Nordgrenze des Grundstückes 1525/4 fällt mit einem Teil der südlichen Grenze des Gartens des Grundstückes 343 zusammen. Gegenüber dem ziem... mehr lesen...
Norm: ABGB §364bABGB §477 Z2ABGB §482
Rechtssatz: Verpflichtung des Eigentümers des dienstbaren Grundstückes zur Reinhaltung der Abflußlöcher in der von ihm auf dem gesamten Grundstück errichteten Stützmauer ( Dienstbarkeit mit reallastähnlichem Charakter; vgl auch 6 Ob 6/66 ). Entscheidungstexte 5 Ob 123/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 123/68 SZ 41/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477Vlbg FelddienstbarkeitenG ArtI
Rechtssatz: Ob die Dienstbarkeit einem der Landwirtschaft gewidmeten Grundstück oder einem städtischen Gebäude dient, ist für die Zuzählung des Wegerechtes zu den Felddienstbarkeiten unentscheidend. Entscheidungstexte 8 Ob 238/66 Entscheidungstext OGH 13.09.1966 8 Ob 238/66 1 Ob 555/83 Entsch... mehr lesen...
Die klagende Partei beantragte a) die Feststellung, daß den beklagten Parteien kein Fischereirecht an der im Eigentum der klagenden Partei stehenden Grundparzelle 795/2 EZ. 96 KG. W. zustehe; b) die Ausstellung einer Erklärung seitens der beklagten Partei, womit die Löschung der im Fischereikataster S. eingetragenen Rechte der beklagten Partei beantragt werden könne. Die Rechtsvorgänger der Beklagten hätten das Fischereirecht in dem gegenständlichen Gewässer, nämlich im "totgelegten... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §477ABGB §479ABGB §525ABGB §529FischereiG allg
Rechtssatz: Bei der vom Eigentum abgesonderten Veräußerung eines Fischereirechtes handelt es sich bei diesem um eine unregelmäßige, persönliche Dienstbarkeit, die - auch in Oberösterreich - frei veräußerlich und vererblich ist. Das Aussterben der Fische kann dem Untergang der dienstbaren Sache nicht gleichgesetzt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die klagende Partei beantragte a) die Feststellung, daß den beklagten Parteien kein Fischereirecht an der im Eigentum der klagenden Partei stehenden Grundparzelle 795/2 EZ. 96 KG. W. zustehe; b) die Ausstellung einer Erklärung seitens der beklagten Partei, womit die Löschung der im Fischereikataster S. eingetragenen Rechte der beklagten Partei beantragt werden könne. Die Rechtsvorgänger der Beklagten hätten das Fischereirecht in dem gegenständlichen Gewässer, nämlich im "totgelegten... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §484GSGG BGBl 103/1951 §1GSGG §2nö GSLG §1nö GSLG §4
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Wirtschaftsfuhren aller Art" ist nur der Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse größeren Ausmaßes oder die Heranschaffung der zur Bewirtschaftung des Gutes erforderlichen Gegenstände zu verstehen. Unter diesen Begriff fallen daher nicht Fahrten mit Mopeds oder Motorfahrrädern, selbst wenn sie im Interesse der Bewirtschaftung des Gutes vor... mehr lesen...
Den Beklagten steht als den Eigentümern der Liegenschaft EZ. 5 KG. K. auf Grund eines rechtskräftigen Erkenntnisses der zuständigen Agrarbezirksbehörde das landwirtschaftliche Bringungsrecht mit dem Recht, jederzeit zu gehen und mit Wirtschaftsfuhren aller Art zu fahren, zu Lasten der klägerischen Grundstücke Nr. 20 und 21 KG. K. zu. Mit der Behauptung, daß die Beklagten dieses Recht in letzter Zeit immer mehr zu anderen Zwecken, insbesondere für gewöhnliche Fahrten mit Motorrädern un... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §484
Rechtssatz: Zur Ausübung eines Wasserbezugsrechtes an einer Quelle. Rücksichtnahme auf Mitbezieher. Entscheidungstexte 1 Ob 446/58 Entscheidungstext OGH 19.11.1958 1 Ob 446/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0015021 Dokumentnummer JJR_19581119_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §287ABGB §288ABGB §477ABGB §1454
Rechtssatz: Gemeingebrauch ist auch an Grundstücken möglich, die Privatpersonen gehören. Seine Ausübung führt zur Ersitzung einer Dienstbarkeit zu Gunsten des allgemeinen Verkehrs. Voraussetzung ist, daß der Weg nicht nur von der Bevölkerung als öffentlicher Weg benützt, sondern auch von der Gebietskörperschaft als solcher angesehen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §479ABGB §529
Rechtssatz: An sich gehört das Schlägerungsrecht zu den Feldservituten. Es kann aber auch einer Person als unregelmäßige Dienstbarkeit eingeräumt werden. In diesem Falle würde es trotz des vertraglich vorgesehenen Endtermines gemäß § 529 ABGB. grundsätzlich auch schon mit dem früheren Tod des Berechtigten erlöschen. Entscheidungstexte 2 Ob 25/55 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §477ABGB §480ABGB §485oö WWSLG §1
Rechtssatz: Unter das Gesetz über die Behandlung der Waldservituten und Weideservituten, LGBlOÖ 1953/2, fallen nur Grunddienstbarkeiten und Reallasten, deren Berechtigung an ein bestimmte Grundstück gebunden ist, so auch Nutzungsberechtigungen zugunsten der Inhaber bestimmter Grundstücke, nicht aber unregelmäßige Servitute (Reallasten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §936KrntWRG allgWRG §9
Rechtssatz: Vertrag zur Nutzung eines Gewässers für eine zu errichtende Elektrizitätsanlage, die jedoch niemals tatsächlich erbaut wurde (Schicksal der Gegenleistungspflicht). Entscheidungstexte 1 Ob 858/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 1 Ob 858/53 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §492JN §1 CXVIIstmk LStVG 1938 §7
Rechtssatz: Für Klagen wegen Behinderung und Störung in der Benützung öffentlicher Wege ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Überwachung der bestimmungsgemässen Benützung von Gemeinde - und Interessentenwegen steht der Bezirksverwaltungsbehörde zu ( Beseitigung einer Hütte und eines Zaunes, welche die bestimmungsgemässe Benützung des öffentlichen Weges behindern ). Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §490WRG §39
Rechtssatz: Es liegt auch dann ein natürlicher Wasserabfluß und keine Servitut vor, wenn ein Grundeigentümer einmal jährlich über seinen Grund eine Furche in einer von Natur bestehenden Mulde zieht, um damit den Wasserablauf zu beschleunigen. Entscheidungstexte 1 Ob 689/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 1 Ob 689/51 SZ 24/267 ... mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß die Kläger gemeinschaftliche Eigentümer des Grundstückes 451, Acker, EZ. 20 der Kat.Gem. P. sind, welches mit seiner Westseite an das den Ehegatten Leopold und Leopoldine St. gehörige Grundstück 456, Acker mit seiner östlichen Längsseite an das den Beklagten gemeinschaftlich gehörige Grundstück 450, Acker, grenzt. Das Terrain ist vom Westen nach Osten etwas geneigt; ebenso fallen die Grundstücke 451 und 450 von Süden nach Norden ab. Im Sommer 1950 haben die Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §492ABGB §524
Rechtssatz: Eine Grunddienstbarkeit erlischt nicht durch die Möglichkeit, die mit der Dienstbarkeit verbundenen Vorteile auch auf anderem Weg erreichen zu können. Entscheidungstexte 1 Ob 221/50 Entscheidungstext OGH 30.08.1950 1 Ob 221/50 Veröff: EvBl 1950/501 S 499 6 Ob 315/65 Entscheidungstext OGH 01... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 Z2ABGB §497
Rechtssatz: Ein natürlicher Wasserablauf kann nicht Inhalt der Servitut des Wasserleitungsrechtes sein. Entscheidungstexte 1 Ob 58/48 Entscheidungstext OGH 25.02.1948 1 Ob 58/48 Veröff: SZ 21/74 = JBl 1948,386 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Vgl; Beisatz: Für den natürliche... mehr lesen...
Das Erstgericht gab dem auf Einwilligung in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Wasserabflusses und Durchleitung desselben von der Parzelle 599/54 des Gb. N. über den Rand der Parzelle 599/47, EZ. 320 Gb. N., u. zw. von der klägerischen Toreinfahrt bis zur Straße in der Breite von 1 m ob dem Grundstück 599/49, EZ. 320 Gb. N., als dienendem und ob dem Grundstück 599/54 ebenda als herrschendem Grundstück gerichteten Klagebegehren Folge. Der Kläger brachte zur Begründung: seines Beg... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 Z2ABGB §497
Rechtssatz: Ein natürlicher Wasserablauf kann nicht Inhalt der Servitut des Wasserleitungsrechtes sein. Entscheidungstexte 1 Ob 58/48 Entscheidungstext OGH 25.02.1948 1 Ob 58/48 Veröff: SZ 21/74 = JBl 1948,386 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Vgl; Beisatz: Für den natürliche... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §480ABGB §1455ForstG 1975 §33 Abs5Krnt WWSLG allgServitutenregulierungspatent 05.07.1853 RGBl 1853/130 allg
Rechtssatz: Die Ersitzung selbständiger Wegerechte an Waldgrundstücken ist durch das Servitutenregulierungspatent vom 05.07.1853, RGBl 1853/130 nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 996/36 Entscheidungstext OGH 15.12.1936 3 Ob 996/36 Veröff: SZ 18/21... mehr lesen...