Norm: ABGB §43 A
Rechtssatz: Wenn der Internetnutzer auf der Website des Beklagten Informationen erhält, deren Verbreitung auch im Interesse der Klägerin liegt, besteht hier kein Interessenkonflikt, sondern ein Interessengleichklang. Es kann daher auch nicht davon gesprochen werden, dass der Beklagte durch die Verwendung des Ortsnamens als Domainnamen einen Vorteil erlange, der ihm nicht zukomme. Damit ist eine Verletzung schutzwürdiger Interes... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 C
Rechtssatz: Durch die Registrierung von Ortsnamen in der Top-Level-Domain.at wird nicht das Recht des Namensinhabers bestritten, den Namen zu führen. Dass jeder Domainname nur einmal vergeben werden kann, hat lediglich technische
Gründe: . Entscheidungstexte 4 Ob 47/03w Entscheidungstext OGH 20.05.2003 4 Ob 47/03w 17 Ob 15/11... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte wurde am 11. 9. 1997 im Firmenbuch eingetragen; jeweils einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer sowie Gesellschafter waren Franz P***** und der Zweitbeklagte. Franz P***** wurde am 23. 8. 2001 als Geschäftsführer und Gesellschafter der Erstbeklagten gelöscht. Die Erstbeklagte ist seit 16. 12. 1998 Berechtigte der Domain-Namen "www.centro-hotel.com", "www.centro-hotels.com" und "www.gablerbrau.com" und seit 5. 2. 2002 Berechtigte des Domain-Namens "www... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Dorfgemeinde Adnet im Bundesland Salzburg. Der Beklagte ist Inhaber der Domain adnet.at. Er betreibt unter dieser Domain eine Website, die über das Dorf Adnet und seine Umgebung (künstlerisch-kulturelles Angebot, Adneter Marmor, Telefonnummern der Zimmervermietung und des Fremdenverkehrsverbands) informiert. Darüber hinaus enthält die Website Informationen über den Beklagten und das von dessen Ehefrau betriebene "Dorf-Café Adnet". Im Septe... mehr lesen...
Begründung: In einem Schadenersatzprozess, in dem es um die mögliche Übertragung von Hepatitis-C-Viren beim Blutspenden ging, wurde der Kläger vom Prozessgericht zum Sachverständigen bestellt. Er erstattete aus seinem Fachgebiet der Hygiene und Mikrobiologie ein Gutachten, das neben anderen Prozessergebnissen zur Grundlage eines außergerichtlichen Vergleichs genommen wurde. Versicherungsunternehmen zahlten an eine größere Anzahl von Erkrankten im Vergleichsweg 112 Mio S. Der beklag... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein, dessen Zweck es ist, Verbraucherinteressen umfassend zu vertreten, gibt die periodisch erscheinende Druckschrift “Konsument” heraus. Er tritt häufig unter der Kurzbezeichnung “VKI” auf. Der klagende Verein, dessen Zweck es ist, Verbraucherinteressen umfassend zu vertreten, gibt die periodisch erscheinende Druckschrift “Konsument” heraus. Er tritt häufig unter der Kurzbezeichnung “VKI” auf. Die Beklagte erzeugt und vertreibt Magnetfeldtherapiegerät... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** s.a., *****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Franz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin gibt als Nachfolgeunternehmen der Österreichischen Staatsdruckerei den Österreichischen Amtskalender heraus, der im September 2000 in einer Auflage von 6.000 Stück als 68. Jahrgang des Amtskalenders und 124. Jahrgang des Niederösterreichischen Amtskalenders erschien. Dieses "Lexikon der Behörden und Institutionen" enthält über 250.000 Personen in 25.000 Behörden, Ämtern, Kammern, Standes- und Interessenvertretungen, gegliedert nach Bund, Bundeslände... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 C
Rechtssatz: Auch ein an sich befugter Namensgebrauch kann rechtswidrig sein, wenn das damit verfolgte Interesse wesentlich geringer zu bewerten ist als das Interesse eines Gleichnamigen, den Namen uneingeschränkt (das heißt auch für die Registrierung als Domain) zu verwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 207/02y Entscheidungstext OGH 05.11.2002 4 Ob 207/02y Veröff:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes obliegt (§ 1 Abs 1 ArbeitsmarktserviceG-AMSG, BGBl 1994/313). Sie betreibt unter der Domain "ams.or.at" eine Website. Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes obliegt (Paragraph ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Bedeutungsinhalt des Lügenvorwurfes der Beklagten ist im Gesamtzusammenhang, in dem diese Äußerung fiel, zu ermitteln (6 Ob 138/01i = MR 2001, 367). Im vorliegenden Fall bezieht sich der Vorwurf auf die in einem Flugblatt der Beklagten aufgestellte Tatsachenbehauptung, dass die Abgabe von Diesel zum Einkaufspreis und sinkende Dieselpreise in St. Pölten vor der Gemeinderatswahl zugesichert, die Billigdieselaktion nach der... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 CUWG §1 C2UWG §1 C5aUWG §1 D2d
Rechtssatz: Die Absicht, mit Hilfe der Domain-Namen Einnahmen zu erzielen und sie damit auch in einem gewissen Sinn zu vermarkten, reicht nicht aus, um sittenwidriges Handeln im Sinne des §1 UWG vorwerfen zu können. Durch die Registrierung eines Namens als Domain wird nicht das Recht eines anderen, den Namen zu verwenden, bestritten, sondern - bezogen auf die Registrierung als Domain - ein konkurrie... mehr lesen...
Begründung: Alleinige Gesellschafterin der mit Errichtungserklärung vom 3. 3. 1999 gegründeten Klägerin ist die Stadt Graz; ihr Unternehmenszweck ist die Vorbereitung, die Organisation und das Marketing der Stadt Graz in ihrer Eigenschaft als Kulturhauptstadt Europas im Jahre 2003. Die Klägerin ließ am 6. 9. 2000 die Wort-Bildmarke "Graz 2003" registrieren. Der Zweitbeklagte ist alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der Erstbeklagten, die mit Gesellschaftsvertrag vom 12. 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 3. 3. 1999 gegründet; ihre alleinige Gesellschafterin ist die Stadt Graz. Die Stadt Graz hat die Klägerin ermächtigt, ihre namensrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Unternehmenszweck der Klägerin ist es, die Aufgaben der Stadt Graz als Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2003 vorzubereiten, zu organisieren und zu vermarkten. Die Klägerin ist dazu allein befugt. Die Stadt Graz will durch die Vermarktung ihrer Rolle als Kulturhauptstadt 200... mehr lesen...
Norm: ABGB §43
Rechtssatz: Dem Namensträger muss ein berechtigtes Interesse daran zuerkannt werden, dass sein Name nicht gebraucht wird, um die Aufmerksamkeit auf Aktivitäten zu lenken, mit denen er nichts zu tun hat. Ein derartiger Namensgebrauch verletzt schutzwürdige Interessen des Namensträgers. Entscheidungstexte 4 Ob 209/01s Entscheidungstext OGH 25.09.2001 4 Ob 209/01s Verö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat beim österreichischen Domain-Vergabeunternehmen NIC.AT Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH in Salzburg die Internet Domain "bundesheer.at" registrieren lassen. Er war dazu von der Klägerin nicht ermächtigt worden. Die der Adresse http://www.bundesheer.at zugehörige Homepage befand sich am 9. 3. 2000 noch im Aufbau. Am 27. 3. 2000 wurde der die Domain anwählende Internetnutzer wie folgt informiert: "Hier finden Sie in Kürze d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine politische Partei, die unter der Bezeichnung "fpoe.at" im Internet auftritt. Sie unterhält unter der Adresse "www.fpoe.at" eine Homepage. Die Beklagte ist für die Vergabe von Domain-Namen unter den Toplevel-Domains "at", "or.at" und "co.at" zuständig, wobei die Vergabe nach dem Prinzip "first come, first served" erfolgt. Inhaber der Domain "fpo.at" ist Alan L***** eine in den USA beheimatete natürliche Person. Er hatte unter dieser, ihm v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. 6. 1996 sowohl als niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin als auch als niedergelassene Fachärztin (Wahlärztin) für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in V***** tätig und in die Ärzteliste eingetragen. Seit Anfang 1995 bemüht sich die Klägerin um eine Invertragnahme für eine Kassenvertragsstelle durch die zuständigen Sozialversicherungsträger. Konkret interessiert sie sich für eine Kassenplanstelle in Niederösterreich, insbesondere als... mehr lesen...
Begründung: Nach den Nationalratswahlen 1999 fanden zwischen den Obmännern der politischen Parteien Gespräche zur Bildung einer Koalitionsregierung statt. Der Kläger äußerte sich am 6. 2. 2000 in einer Fernsehsendung zum Inhalt eines solchen Gesprächs mit dem Beklagten. Dieser habe verschiedene Vorschläge zur Bildung und Unterstützung einer vom Beklagten geführten Minderheitsregierung gemacht und dem Kläger angeboten, dessen Partei in Europa "salonfähig" zu machen. Über die Äuße... mehr lesen...
Norm: ABGB §43UWG §9
Rechtssatz: Das Interesse, unter einem Firmenschlagwort in Verbindung mit der Top Level Domain ".at" im Internet auffindbar zu sein, ist nicht selbständig geschützt. Nur wer (zB) in seinem Namensrecht oder Firmenrecht verletzt ist, hat Anspruch darauf, dass ein diese Rechte verletzender Gebrauch unterbleibt, so dass die Domain von ihm genutzt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein führendes und bekanntes Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Kalkprodukten, Düngemitteln, Mineralprodukten und Futterphosphaten. Ihre Firma - Dullinger GmbH - leitet sich vom Familiennamen eines ihrer Gesellschafter ab. Der Beklagte ist Inhaber der Firma G*****. In dieser Eigenschaft traf er am 6. 9. 1999 mit Stefan Dullinger als "Inhaber der Firma Dullinger Stefan KEG" folgende Vereinbarung: "Einverständniserklärung ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben ihren Sitz in Deutschland. Die Klägerin ist Inhaberin der international registrierten Wortmarke BOSS, die mit Priorität vom 7. 12. 1979 auch für das Gebiet der Republik Österreich geschützt ist. Die Marke ist für Waren der Warenklasse 25 (ua Herren-, Damen- und Kinderbekleidung) eingetragen. Die Klägerin erzeugt und vertreibt unter der Marke BOSS seit vielen Jahren Herrenbekleidung; Damenbekleidung vertreibt sie erst seit dem Jahr 2000. Sie hat ... mehr lesen...
Begründung: Im Zeitungsartikel der Beklagten wurde dem Kläger vorgeworfen, er habe bei der Ausrichtung einer Veranstaltung, die vom Rechnungshof "zerpflückt" worden sei, mit Steuermillionen nur so herumgeworfen. Rechtliche Beurteilung In die Ehre und den wirtschaftlichen Ruf eines anderen eingreifende Tatsachenbehauptungen sind nach dem Gesamtzusammenhang der Äußerung zu beurteilen (MR 1995, 16; 6 Ob 212/98i mwN). Auch für wertende Äußerungen ist es Vor... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben den Handel mit Glaswaren in Lienz. Die Klägerin tritt dabei unter ihrer Firmenbezeichnung R***** Glas und Kunsthandwerk Gesellschaft mbH, der Beklagte mit der Geschäftsbezeichnung "R***** Glas Line 2000" und "R***** Glasline" auf. Gestützt auf § 9 UWG begehrt die Klägerin zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, die angeführten Geschäftsbezeichnungen zu verwenden,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben ihren Sitz in Vorarlberg und handeln mit Software und Computer-Komplettlösungen (auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Hard- und Software). Die seit 23. 7. 1999 im Firmenbuch registrierte Firma der Klägerin lautet "ProSolution" M*****, K***** & G***** OEG; der Beklagte führt sein Unternehmen als nicht protokollierte Einzelfirma unter der Bezeichnung "D***** Computer Systems". Der Beklagte ließ sich im Dezember 1999 folgende Domains... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 CMSchG §10a Z2
Rechtssatz: Wird ein Name für eine im Ausland registrierte Internet Domain verwendet, so liegt darin ein Namensgebrauch im Inland, weil jede Internet Domain von einem inländischen Internetzugang aus angewählt werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 39/01s Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 39/01s Veröff: SZ 74/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 CMSchG §10a Z2
Rechtssatz: Die Verwendung eines Namens für eine Internet Domain beeinträchtigt die berechtigten Interessen des Trägers der diesen Namen tragenden Institution, wenn auf der dazugehörigen Website "Insider-Informationen" dieser Institution angeboten werden, die den Bruch der Amtsverschwiegenheit nahelegen ("rechnungshof.com", "rechnungshof.org", "rechnungshof.net"). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Inhaber der Domains "rechnungshof.com", "rechnungshof.net" und "rechnungshof.org". Unter der Domain "rechnungshof.com" unterhält er eine Website mit folgendem Inhalt: "Rechnungshof - Insider Hier lesen und hören Sie demnächst alle Insider-Informationen des Österreichischen Rechnungshofes - von einer Person, die vieles weiß und alles sagt, außer ihren Namen. Sollten Sie weitere Informationen zum Thema Rechnungshof hier einbringen wollen, senden ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt seit neun Jahren im Ortsteil Obergurgl der Gemeinde Sölden einen Restaurantbetrieb unter der Bezeichnung "Dorf Alm". Das Lokal liegt am Anfang von Obergurgl in der Unterfraktion Untergurgl direkt an der Durchzugsstraße, die zum Timmelsjoch führt, und ist im rustikalen Stil einer Alm eingerichtet. Der Beklagte plant, im Dorfzentrum von Sölden in etwa 11 km Entfernung vom Betrieb der Klägerin an derselben Durchzugsstraße einen Cafe- und Restaurant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleingesellschafter der zu FN 66258p im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg eingetragenen P***** Kunstblumen Handelsgesellschaft mbH. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 24. 9. 1999, 23 S 547/99p-5, der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Der Kläger selbst betreibt derzeit kein Unternehmen, er ist Angestellter. Der Kläger begehrt von der Beklagten Unterlassung der Verwend... mehr lesen...