Norm: ABGB §43EO §36
Rechtssatz: Einen Domain-Namensverwalter trifft dann eine Pflicht zur Prüfung von Registrierungen, wenn ihm zu bestimmten Namen bereits mehrere massive Rechtsverletzungen von Namensinhabern gemeldet wurden. Dabei ist der Einwand der ausnahmsweise fehlenden Zumutbarkeit im konkreten Einzelfall nicht im Titelverfahren, sondern im Impugnationsverfahren zu erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 AABGB §1330 BIUrhG §78UWG §2 C2a
Rechtssatz: Für die Kommunikation in sozialen Netzwerken, wie insbesondere auf Twitter, ist die ausgeprägte Flüchtigkeit der Meinungsäußerung typisch. Die Mitteilungen sind einfach gestaltet, werden nur flüchtig betrachtet und folgen kurzfristigen Aufmerksamkeitsregeln. Entscheidungstexte 4 Ob 31/20t Entscheidungstext OGH 02.07.2020 4 Ob 31... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Salzburger Marktgemeinde Wagrain. Der Beklagte ist ein in dieser Gemeinde ansässiger Unternehmer. Er ist seit 1997 Inhaber der Domain wagrain.at; später erwarb er auch die Domain wagrain.com. Auf den darunter betriebenen Internetauftritten präsentiert er gegen Entgelt Tourismusbetriebe aus der Region. Im Jahr 2001 sprachen sich (zumindest) der Obmann des örtlichen Tourismusverbands und andere Personen aus der Gemeinde gegen die Nutzung des Ortsnamens... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache des Antragstellers Franz W***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG wurde Letztere mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 12. August 2009, GZ 17 Hv 39/05v-24, zur Zahlung von Entschädigungen nach § 6 Abs 1 MedienG sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Nach dem Inhalt des Spruchs (I./) wurde durch die Veröffentlichung von Texten in der Tageszeitung „K*****“ in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller jeweils der objektiv... mehr lesen...
Gründe: In der Medienrechtssache des Antragstellers Dr. Wolfgang D***** gegen die Antragsgegnerin K***** GmbH & Co KG wegen §§ 6 Abs 1, 8a Abs 6 MedienG wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 4. Dezember 2009, GZ 5 Hv 73/09s-20, ausgesprochen, dass durch die in einem - in der periodischen Druckschrift K***** vom 3. April 2009 erschienenen - Artikel mit der Überschrift „Die Kripo ermittelt gegen Leitung des E*****“ aufgestellte Behauptung: „Nun erfolgte ein ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache des Privatanklägers Helmut M***** gegen Stefan P*****, AZ 17 Hv 67/07i des Landesgerichts Klagenfurt, wurde Stefan P***** mit Urteil jenes Gerichts vom 4. Juni 2008 (ON 15) des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Danach hat er als geschäftsführender Obmann der „F*****“ am 26. März 2007 in Klagenfurt den Privatankläger (in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise) einer verächtl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Jahr 1999 aufgrund der DNA-Analyse einer Speichelprobe, die er freiwillig gegeben hatte, und einer Haarspur verdächtigt worden, im Jahr 1973 ein 11-jähriges Mädchen vergewaltigt und mit einem Bleistift ermordet zu haben. Er wurde am 19. 3. 1999 verhaftet und am 5. 7. 1999 aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Strafverfahren gegen ihn wurde gemäß § 109 Abs 1 StPO eingestellt, weil sich herausgestellt hatte, dass die DNA-Proben verunreinigt wa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei G***** D*****, vertreten durch Dr. Esther Hold, Rechtsanwältin in Wien, diese vertreten durch Preslmayr Rechtsanwälte OG in Wien, gegen den Gegner der gefährdeten Partei M***** B*****, vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, dass die beklagte Rechtsanwaltskammer in einem zwischen einem Versicherungsnehmer als Kläger und der hier klagenden Rechtsschutzversicherung als Beklagter geführten Deckungsprozess gegenüber dem Masseverwalter des kurz nach Prozessbeginn in Konkurs gegangenen Klägers eine Prozesskostendeckung übernommen hat, ohne ein Entgelt dafür zu verlangen. Grund dafür war, dass die Beklagte an einer Klärung der im Deckungsprozess zu beantwortenden Rechtsfrage interes... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 116, zu der das Grundstück 182/3 gehört. Die beklagte Partei ist Eigentümerin der davon östlich gelegenen Liegenschaft EZ 252, die unter anderem aus dem Grundstück 1569 besteht. Östlich von diesem Grundstück verläuft eine Landesstraße. Im Grenzbereich zwischen den Grundstücken 1569 und 182/3 verläuft der L*****bach, dessen linksseitiges Bachufer in der Natur im Wesentlichen die Grundstücksgrenze bildet. Dieser ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Stadtgemeinde ist ein international bekannter Ort in der Obersteiermark. Für die Klägerin ist die Domain schladming.at registriert. Die beklagte GmbH beschäftigt sich mit dem Geschäftszweig „Touristeninformation“. Sie betreibt die Plattform t*****.com im Internet, eine Plattform für Tourismus-Destinationen und Unterkunftgeber. Unterkünfte können auf der Plattform präsentiert werden, und bei erfolgreichen Buchungen erhält die Beklagte eine Buchungsprovision. ... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen eines renommierten österreichischen Facharztes und Forschers wurde 2005 das Konkursverfahren eröffnet. Das Konkursgericht beschloss am 9. Jänner 2008 „sämtliche Schadenersatzansprüche des Gemeinschuldners, die sich im Zusammenhang mit der Verwendung seines Namens oder seiner Rechte auf das eigene Bild ergeben könnten, gemäß § 119 Abs 5 KO aus der Konkursmasse auszuscheiden und dem Gemeinschuldner zur freien Verfügung zu überlassen“. Nach Ansicht der Ma... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine selbständige Landesorganisation der Sozialdemokratischen Partei Österreichs mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Landesgeschäftsführer wurde beauftragt, alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Salzburger Landtagswahlkampf 2009 wahrzunehmen. Die Klägerin ist Auftraggeberin einer für sie im Vorfeld dieser Wahlen durchgeführten Werbekampagne, in der (als Plakat- und Internetwerbung) ua das nachstehend abgebildete Lichtbild (Beil./A) verwendet wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Maria Treben (1907 - 1991; in der Folge: Namensträgerin) galt als Spezialistin im Bereich der Kräuterheilkunde. Sie ist Autorin des Anfang der 1980er Jahre erstmals erschienenen Buchs „Gesundheit aus der Apotheke Gottes“, von dem bisher rund 10 Millionen Exemplare verkauft wurden; ihr Name ist in Österreich zumindest in Oberösterreich und in Deutschland allgemein bekannt. Die Beklagte hat ihren Sitz im Rheinland (Deutschland). Sie vertreibt in Deutschland seit mehr als 2... mehr lesen...
Begründung: Die „Maria R***** geborene M*****, Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.“ (im Folgenden: KG) ist zu 2625/11030-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Laut Übernahmevereinbarung vom 13. 11. 2008 trat deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin M***** Gesellschaft m.b.H. (im Weiteren: GmbH) mit Wirkung zum 31. 10. 2008 aus der KG aus und übernahm die einzige Kommanditistin Andrea J***** (in Hinkunft: Antragstellerin) das gesamte Gesellschaftsvermög... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Tochter eines rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilten Verbrechers, der sie 24 Jahre lang gegen ihren Willen in einem Verlies festgehalten, mehrfach vergewaltigt und mit ihr insgesamt sieben Kinder gezeugt hat. Sie hat mittlerweile ihren Namen geändert, tritt im Verfahren aber noch unter ihrem alten Namen auf. Die Beklagte ist Medieninhaberin eines Printmediums, das ausführlich in Wort und Bild über die Klägerin als Verbrechensopfer berichte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Mag. Roland E*****, vertreten durch Dr. Johannes Hintermayr, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Par... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, gegenüber dem Kläger die Verursachung von Lärm, soweit dadurch das zulässige Ausmaß der Emission durch die behördlich genehmigte Anlage „E***** A*****“ im Ausmaß von 30 Dezibel (A) in der Zeit zwischen 22:00Uhr und 6:00Uhr überschritten wird, von den der Beklagten gehörenden, näher bezeichneten Grundstücken auf das dem Kläger gehörende, näher bezeichnete Grundstück zu unterlassen (Punkt I.1.). Hingegen wurde das Mehrbegehre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die beklagte Partei B*****, vertreten durch Raits E... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung eines Anspruchs von 78.077,10 EUR sA neben einer im Revisionsrekursverfahren nicht mehr zu behandelnden Pfändung und Verwertung eines Gastgewerbes die Pfändung der der verpflichteten Partei zustehenden Rechte an der Internet-Domain „c*****.at" durch Verfügungsverbot an die verpflichtete Partei und das an die Beteiligte gerichtete Verbot der Erbringung von aus dem Recht an der Internet-Domain „c*****.at" entspringende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Justizwachebeamter. Er betätigt sich in der Personalvertretung und in der Gewerkschaft; insbesondere ist er Vorsitzender des Fachausschusses bei der Vollzugsdirektion für den Sprengel des Oberlandesgerichts *****. Seit dem Frühsommer 2007 betrieb er unter der Domain „justizwache.at" einen Internetauftritt, in dem er sich kritisch mit Maßnahmen der (damaligen) Ressortleitung im Bereich des Strafvollzugs auseinandersetzte. Seinen Dienstgeber hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist auf dem Gebiet der Gebäudetrockenlegung/Mauertrockenlegung tätig. Sie tritt unter dem Firmenschlagwort „Aquapol" auf, das mit dem Wortbestandteil einer für sie registrierten Gemeinschaftsmarke übereinstimmt, und ist Berechtigte der Domain www.aquapol.at. Sie bewirbt das von ihr angewendete Verfahren („Gravomagnetokinese") als innovative umweltfreundliche Technologie. Dabei werde unter Nutzung von „Erdenergie" ein „gravomagnetisches" Feld erzeu... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ABGB §43 AABGB §43 C
Rechtssatz: Die Verwendung einer „kritisierenden" Domain verletzt das Persönlichkeitsrecht des Namensträgers nicht, wenn das Informationsinteresse höher zu bewerten ist als das Interesse des Namensträgers, nicht im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über seine Waren oder Dienstleistungen genannt zu werden. Entscheidungstexte 17 Ob 2/09g Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ein Versandhandelsunternehmen mit dem Angebot von Waren aller Art, betreibt seit 1987 unter der Bezeichnung „happy kauf" an mehreren Standorten einen Einzelhandel mit Waren aus ihrem Sortiment, vorwiegend Restposten. Sie verfügt auch über eine im selben Jahr registrierte Wortbildmarke „happy kauf". Der Beklagte ließ sich Ende 2006 die Domain „www.happykauf.at" registrieren; bei Aufruf der Domain wird man zunächst auf das Unternehmen „Acor" hingewiesen und n... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 A
Rechtssatz: Die unzutreffende Namensnennung in einem Pressebericht kann einen unzulässigen Namensgebrauch durch den Medienunternehmer im Sinn des § 43 ABGB darstellen. Entscheidungstexte 1 Ob 14/08b Entscheidungstext OGH 11.08.2008 1 Ob 14/08b Veröff: SZ 2008/105 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein deutscher Staatsbürger, führt seit seiner Geburt den Familiennamen „Prinz zu S*****". Außer ihm gibt es noch zwölf männliche Mitglieder seiner Familie, die ebenfalls diesen Namen führen. Es handelt sich dabei um den Namen eines ehemaligen regierenden deutschen Fürstenhauses. Dr. Mario***** S***** wurde ***** mit dem Familiennamen „W*****" geboren. Im Jahr 2001 kam es durch Adoption zur Namensänderung. Als adoptierter Sohn der Helga ***** Prinze... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** KG, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. „Ö*****"-***** GmbH, 2. M***** GmbH, *... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut M*****, Bürgermeister, ***** vertreten durch Dr. Ulrich Polley, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Stefan P*****, vertreten durch Gh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Jörg H*****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte KEG in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Dr. Ulrich Polley, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1. Stefan P*****, 2. Die F*****, vertreten durch Gheneff-R... mehr lesen...