Begründung: Die Antragstellerin beantragte mit Eingabe vom 7. September 2005, die Adoption ihres Sohnes mit rückwirkender Kraft zu widerrufen, die Wahlkindschaft gerichtlich aufzuheben bzw. die Nichtigkeit der Adoption ihres Sohnes festzustellen. Sie habe sich sowohl vor als auch nach der Geburt ihres Kindes in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Der Vater des Kindes habe sie, als er von der Schwangerschaft erfahren habe, verlassen. Die Schwangerschaft habe sie vor ihrer F... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §184ABGB §184aABGB §185aABGB §211
Rechtssatz: Durch Art II des Bundesgesetzes BGBlINr19/2001 wurde § 197 StGB, der das Verlassen eines Unmündigen unter Strafe gestellt hatte, aufgehoben. Rechtlich wurde Frauen dadurch die anonyme Geburt und die Weglegung des Kindes nach der Geburt in sogenannte „Babyklappen" ermöglicht (vgl auch den Erlass des BMJ JABl36/2001). Nach den Gesetzesmaterialien (JAB404 BlgNr21. GP) sollen diese F... mehr lesen...
Norm: ABGB §181ABGB §184ABGB §184aABGB §185aABGB §211
Rechtssatz: Da nach einer anonymen Geburt die Identität der Eltern bzw. der Mutter unbekannt ist, schließt der Jugendwohlfahrtsträger als gesetzlicher Vertreter des Kindes den Adoptionsvertrag, wobei das Verfahren zur Bewilligung der Annahme an Kindesstatt ohne Beteiligung der Eltern durchgeführt wird. Vor Ablauf der sechsmonatigen Frist darf die Adoption allerdings auch in diesen Fällen nic... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG ab: Entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 16, Absatz 3, AußStrG) Ausspruch des Rekursgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG ab: ... mehr lesen...
Begründung: Christian K*****, geboren am *****, und Petra K*****, geboren am *****, schlossen am 15.2.1995 in A***** die Ehe. Sie hatten schon vor der Eheschließung einige Jahre in Lebensgemeinschaft gelebt. Am 5.6.1993 wurde ihr Sohn Manuel geboren, am 9.8.1995 ihre Tochter Lisa. Petra K***** wurde in der Zeit vom 17.4. bis 2.5.1996 im W*****-Krankenhaus in L***** (vor allem) wegen Bulimia nervosa stationär behandelt. Grund für die Aufnahme war, daß die seit etwa 10 Jahren be... mehr lesen...
Norm: ABGB §184ABGB §184aABGB §185a
Rechtssatz: Die §§ 184 f ABGB regeln erschöpfend den Widerruf der Bewilligung und die Aufhebung der Wahlkindschaft durch Gerichtsbeschluß. Dem leiblichen Kind steht in diesem Verfahren kein Antragsrecht zu; es kann sich daher nicht auf die mangelnde Geschäftsfähigkeit des Annehmenden berufen. Entscheidungstexte 2 Ob 2321/96d Entscheidungstext OGH 10.... mehr lesen...
Norm: ABGB §184 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 184 ABGB Widerruf der Bewilligung Verweisungen: 1) Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet. 2) Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis auf die geänd... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten das Urteil, daß der zwischen ihnen (im Zeitpunkt der Klagseinbringung lebte Franz R*** noch) als Wahleltern und der Beklagten als Wahlkind abgeschlossenen Adoptionsvertrag, welcher durch Beschluß 13 Nc 112/82-4 des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 21.10.1982 bewilligt wurde, als nichtig aufgehoben wird bzw. ungültig ist. Das Erstgericht wies dieses Begehren ab. Aus Anlaß der Berufung behob das Berufungsgericht das Ersturteil, erklärte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179 Abs1ABGB §184
Rechtssatz: Mit "eigenberechtigt" ist im § 184 Abs 1 Z 1 ABGB volle Geschäftsfähigkeit gemeint. Entscheidungstexte 2 Ob 560/90 Entscheidungstext OGH 23.05.1990 2 Ob 560/90 Veröff: EvBl 1990/173 S 814 = ÖA 1991,21 4 Ob 167/01i Entscheidungstext OGH 12.09.2001 4 Ob 167/01i Beisatz: Die vol... mehr lesen...
Norm: ABGB §179aABGB §184
Rechtssatz: Ebensowenig wie ein am Adoptionsverfahren nicht zu beteiligender Dritter den Adoptionsvertrag oder den die Adoption bewilligenden Beschluß anfechten kann, steht ihm das Recht zu, mit dem Hinweis auf die Geschäftsunfähigkeit des Annehmenden im Zeitpunkt der Zustellung die Unwirksamkeit der erfolgten Zustellung des Bewilligungsbeschlusses und die fehlende Rechtskraft dieses Beschlusses geltend zu machen. ... mehr lesen...
Dietmar stellte am 5. 9. 1979 den Antrag, den zwischen ihm als Wahlkind und seiner Tante Emma R, geborene J, als Wahlmutter am 4. 7. 1978 geschlossenen Adoptionsvertrag gerichtlich zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte die Annahme an Kindesstatt. Es vertrat auf der ermittelten Sachverhaltsgrundlage die Rechtsansicht, daß sämtliche Voraussetzungen für die Annahme an Kindesstatt vorlägen. Der Umstand, daß die Wahlmutter nicht mehr zum Vertrag stehe und sich gegen dessen Bewilligun... mehr lesen...
Mit Adoptionsvertrag vom 20. Oktober 1980 nahmen die Ehegatten Hans-Jürgen D als Wahlvater und Anna D als Wahlmutter den mj. Helmut D an Kindes Statt an. Der mj. Helmut D ist der uneheliche Sohn der Wahlmutter. Der Wahlvater ist Deutscher, die Wahlmutter und das Wahlkind sind österreichische Staatsbürger. Das Erstgericht wies den Antrag, den Adoptionsvertrag bezüglich der Adoption durch die Kindesmutter zu genehmigen, mit der Begründung: ab, daß die Adoption eines Kindes durch die ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §184ABGB §531ZPO §228 B2
Rechtssatz: Klage auf rückwirkende Unwirksamerklärung des Adoptionsvertrages wegen Fehlens einer gesetzlichen Voraussetzung (i concr § 179 ABGB aF) zulässig. Kein Nachweis eines Feststellungsinteresses nach § 228 ZPO erforderlich. Diese Klage betrifft kein höchstpersönliches Recht, daher Prozeßfortsetzung gegen Erben nach dem Tod des beklagten Wahlvaters möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem Beschlusse des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 9. November 1960 wurde eine Adoption bewilligt. Im Beschluß wurde ausgesprochen, gemäß §§ 183 Abs. 2 ABGB. habe das Wahlkind den Geschlechtsnamen der Wahlmutter "A." zu erhalten. In einer am 18. November 1960 überreichten Eingabe ersuchte das zuständige Amt der Landesregierung um Berichtigung des Beschlusses hinsichtlich des vom Wahlkind zu führenden Namens mit der Begründung: , daß die Wahlmutter als Witwe auf das Wahlkind i... mehr lesen...
Norm: ABGB §184
Rechtssatz: Die Aufhebung der Adoption erfordert einen der Bestätigung entsprechenden Beschluß, da das Gericht bei der Entscheidung über den Aufhebungsvertrag gleich wie bei der Bestätigung des Adoptionsvertrages zu prüfen ist, ob die gesetzlichen Erfordernisse vorliegen und die erforderlichen Einwilligungen gegeben sind. Entscheidungstexte 5 Ob 571/59 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §184ABGB §262PStG §30
Rechtssatz: Die Rechtsauffassung, daß die aus der Bestimmung des § 181 ABGB resultierende Verpflichtung des Gerichtes, die Auflösung eines Adoptionsvertrages auch dann in die Gerichtsakten einzutragen, wenn das Wahlkind großjährig ist, sowie die Mitteilungspflicht des Gerichtes an das Standesamt (Altmatrik), eine Überprüfung des Adoptionsauflösungsvertrages unter dem Gesichtspunkt seiner Rechtsgültigkeit rechtfe... mehr lesen...
Katharina B. und Max Bu. schlossen am 12. Juni 1954 einen Adoptionsvertrag, nach dem Katharina B. Max Bu. an Kindesstatt annahm. Beide legten den Vertrag dem Erstgericht zur Bestätigung vor. Dieses sprach mit seinem Beschluß vom 14. Oktober 1954, ONr. 5 aus, daß der Adoptionsvertrag derzeit nicht bestätigt und die weitere Beschlußfassung vorbehalten werde. Solange das gegen das Wahlkind eingeleitete Strafverfahren 20 Vr 1381/54 des Landesgerichtes K. nicht beendet sei, könne nicht ges... mehr lesen...
Norm: ABGB §180aABGB §184
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht berechtigt, eine Änderung eines Adoptionsvertrages vorzunehmen, sondern hat sich darauf zu beschränken, dem vorgelegten Adoptionsvertrag die Bestätigung zu erteilen oder, falls es den Inhalt des Vertrages oder einzelne Bestimmungen desselben für gesetzlich unzulässig hält, sie zu verweigern. Entscheidungstexte Prä 238/27 Entsch... mehr lesen...
Das Erstgericht bestätigte den zwischen den Geschwistern Stefan und Marie Sch. als Wahleltern und dem Wahlkinde Pauline Sch. mit Zustimmung des ehelichen Vaters Karl Sch. abgeschlossenen Adoptionsvertrag vom 25. September 1952. Das Rekursgericht versagte über Rekurs des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung als Personenstandsbehörde dem Adoptionsvertrag die gerichtliche Bestätigung, weil ein Kind als gemeinschaftliches Kind nur von einem Ehepaar, nicht aber von Geschwistern a... mehr lesen...
Am 21. August 1945 schloß O. D. mit der minderjährigen R. D. einen Vertrag, in dem er die genannte Minderjährige an Kindes Statt annahm. Dieser Vertrag wurde vormundschaftsbehördlich genehmigt. Der Wahlvater ist Österreicher, das Kind reichsdeutsche Staatsbürgerin. Mit Beschluß vom 6. Oktober 1948, 12 P 157/48-112, der in Rechtskraft erwachsen ist, wurde dem Wahlvater O. D. gemäß § 178 ABGB. die väterliche Gewalt entzogen. Zugleich wurde Dr. G. P. zum Vormund der Minderjährigen und Dr... mehr lesen...
Norm: ABGB §184ABGB §270 A
Rechtssatz: Keine Aufhebung der Adoption durch gerichtliche Verfügung. Unzulässigkeit der Bestellung eines Kurators für den Wahlvater, damit dieser den vom Wahlvater verweigerten Adoptionsauflösungsvertrag abschließt. (Durch AdoptionsG überholt.) Entscheidungstexte 1 Ob 155/49 Entscheidungstext OGH 13.03.1949 1 Ob 155/49 Veröff: SZ 22/32 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die von der Klägerin auf den Kündigungsgrund des § 19, Abs. 2, Z. 11 MietG. gestützte Aufkündigung der dem verstorbenen Beklagten Johann F. vermieteten Wohnung als wirksam. Es begrundete diese Entscheidung damit, die Wohnung diene nunmehr den Bedürfnissen der minderjährigen Senta F., die bloß eine Großnichte des verstorbenen Mieters sei und daher nicht zu dem im § 19, Abs. 2, Z. 11 MietG. erwähnten Personenkreis gehöre. Aber auch dann, wenn sie die Tochter des... mehr lesen...
Der am 3. April 1946 geborene W. St., dessen Mutter, Valerie St., gestorben ist, befindet sich in Pflege des mütterlichen Großvaters A. W. Dieser will mit Zustimmung des ehelichen Kindesvaters W. St. sen. seinen Enkel adoptieren; er macht hiebei geltend, daß andere Nachkommen als der Enkel W. St. nicht mehr am Leben sind. Die Untergerichte haben eine Bestätigung des Adoptionsvertrages unter Hinweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 10. April 1906, GlUNF. 3383, abge... mehr lesen...
Norm: ABGB §182aABGB §184
Rechtssatz: Stirbt der Wahlvater, so behält das Kind den Anspruch gegen den ehelichen Vater auf Vertretung und Vermögensverwaltung. Bei Vorhandensein einer Wahlmutter verbleibt ihr das Erziehungsrecht. Entscheidungstexte 4 Ob 9/36 Entscheidungstext OGH 16.01.1936 4 Ob 9/36 Veröff: SZ 18/13 European Cas... mehr lesen...