RS OGH 1984/4/12 6Ob513/83

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Veröffentlicht am 12.04.1984
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Norm

ABGB §179a
ABGB §184

Rechtssatz

Ebensowenig wie ein am Adoptionsverfahren nicht zu beteiligender Dritter den Adoptionsvertrag oder den die Adoption bewilligenden Beschluß anfechten kann, steht ihm das Recht zu, mit dem Hinweis auf die Geschäftsunfähigkeit des Annehmenden im Zeitpunkt der Zustellung die Unwirksamkeit der erfolgten Zustellung des Bewilligungsbeschlusses und die fehlende Rechtskraft dieses Beschlusses geltend zu machen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 513/83
    Entscheidungstext OGH 12.04.1984 6 Ob 513/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0048717

Dokumentnummer

JJR_19840412_OGH0002_0060OB00513_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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