RS OGH 1949/3/13 1Ob155/49, 7Ob548/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1949
beobachten
merken

Norm

ABGB §184
ABGB §270 A

Rechtssatz

Keine Aufhebung der Adoption durch gerichtliche Verfügung. Unzulässigkeit der Bestellung eines Kurators für den Wahlvater, damit dieser den vom Wahlvater verweigerten Adoptionsauflösungsvertrag abschließt. (Durch AdoptionsG überholt.)

Entscheidungstexte

Schlagworte

§ 270 ABGB aufgehoben durch Art I Z 49 KindG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0048831

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten