Norm
ABGB §184Rechtssatz
Keine Aufhebung der Adoption durch gerichtliche Verfügung. Unzulässigkeit der Bestellung eines Kurators für den Wahlvater, damit dieser den vom Wahlvater verweigerten Adoptionsauflösungsvertrag abschließt. (Durch AdoptionsG überholt.)
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 270 ABGB aufgehoben durch Art I Z 49 KindG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0048831Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010