Norm
ABGB §184 InfoRechtssatz
Informationen zu § 184 ABGB
Widerruf der Bewilligung
Verweisungen:
1)
Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet.
2)
Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis auf die geänderte Rechtslage beim Rechtssatz angemerkt wurde.
3)
Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit wurde bei § 113b JN eingeordnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102422Dokumentnummer
JJR_19960912_OGH0002_000ABG00184_9600000_001