Norm
ABGB §184Rechtssatz
Klage auf rückwirkende Unwirksamerklärung des Adoptionsvertrages wegen Fehlens einer gesetzlichen Voraussetzung (i concr § 179 ABGB aF) zulässig. Kein Nachweis eines Feststellungsinteresses nach § 228 ZPO erforderlich. Diese Klage betrifft kein höchstpersönliches Recht, daher Prozeßfortsetzung gegen Erben nach dem Tod des beklagten Wahlvaters möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0048814Dokumentnummer
JJR_19641216_OGH0002_0060OB00338_6400000_001