Norm
ABGB §180aRechtssatz
Das Gericht ist nicht berechtigt, eine Änderung eines Adoptionsvertrages vorzunehmen, sondern hat sich darauf zu beschränken, dem vorgelegten Adoptionsvertrag die Bestätigung zu erteilen oder, falls es den Inhalt des Vertrages oder einzelne Bestimmungen desselben für gesetzlich unzulässig hält, sie zu verweigern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0048900Dokumentnummer
JJR_19530422_OGH0002_0030OB00269_5300000_002