Norm
ABGB §184Rechtssatz
Die Aufhebung der Adoption erfordert einen der Bestätigung entsprechenden Beschluß, da das Gericht bei der Entscheidung über den Aufhebungsvertrag gleich wie bei der Bestätigung des Adoptionsvertrages zu prüfen ist, ob die gesetzlichen Erfordernisse vorliegen und die erforderlichen Einwilligungen gegeben sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0048816Dokumentnummer
JJR_19591202_OGH0002_0050OB00571_5900000_001