Norm
ABGB §1500Rechtssatz
Eine Berufung auf eine Gutgläubigkeit als Voraussetzung eines Erwerbes "im Vertrauen auf die öffentlichen Bücher" hinsichtlich einer Freiheit der zu erwerbenden Liegenschaft von Rechten ist schon dann nicht mehr möglich, wenn Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit des Erwerbes den wahren, vom Grundbuchsstand abweichenden, Sachverhalt erkennen lassen (SZ 28/64, RZ 1962,83).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0034730Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017