Norm
ABGB §383Rechtssatz
Der Eintragung im Fischereikataster kommt keine rechtsbegründende oder das Fischereirecht absolut sichernde Wirkung zu, auch wenn es ein gewichtiges Beweismittel darstellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010968Dokumentnummer
JJR_19781115_OGH0002_0010OB00032_7800000_003