RS OGH 1982/12/15 1Ob822/82

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Veröffentlicht am 15.12.1982
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Norm

ABGB §431
ABGB §451 Abs1 C
ABGB §457
ABGB §1500

Rechtssatz

Dem Pfandgläubiger geht der Schutz des Vertrauens auf die öffentlichen Bücher nicht dadurch verloren, daß er es unterläßt, die verpfändete Liegenschaft vor dem Pfandrechtserwerb zwecks Erforschung allfälliger außerbücherlicher Rechte Dritter zu besichtigen. Hingegen hat bei beabsichtigtem Eigentumserwerb der Erwerber eine Besichtigung vorzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011330

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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