Norm: ABGB §1168a
Rechtssatz: Wer nicht darüber aufklärt, dass das Werk in seiner vereinbarten Beschaffenheit untauglich ist, haftet nur für den Vertrauensschaden, das heißt dafür, dass der Besteller nicht gleich ein zweckentsprechendes Werk anderer Beschaffenheit herstellen ließ; das Interesse an diesem Werk als solchem ist nicht zu ersetzen. Zum zu ersetzenden Schaden gehören auch die Verbesserungskosten. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168a
Rechtssatz: Bei Werken, die eine körperliche Übergabe nicht zulassen, müssen für die Annahme der Übergabe Umstände vorliegen, aus denen nach der Übung des redlichen Verkehrs abzuleiten ist, dass der Besteller das Werk in seine Verfügungsmacht übernommen hat. Die Vollendung des Werkes allein stellt lediglich ein Indiz für die Übergabe dar, es bedarf darüber hinaus auch der ausdrücklichen oder schlüssigen Erklärung des Besteller... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1168a
Rechtssatz: Als schlüssige Kenntnisnahme der Erfüllung kommt es in Betracht, daß der Besteller das vereinbarte Entgelt bezahlt oder die Bezahlung zusagt, daß er das Werk bestimmungsgemäß benützt, insbesondere auch, daß er es für ein anderes darauf aufbauendes Werk verwendet oder verwenden läßt oder daß er das Werk besichtigt, ohne innerhalb angemessener Frist die Übernahme zu verweigern Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168a
Rechtssatz: Der Besteller hat im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflichten insbesondere die sich aus den Besonderheiten des zu erbringenden Werkes jeweils ergebende Verpflichtung zur Aufklärung und Mitwirkung. Entscheidungstexte 8 Ob 618/93 Entscheidungstext OGH 13.10.1994 8 Ob 618/93 4 Ob 1522/96 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168a
Rechtssatz: Muss der Werkunternehmer vor der Fertigstellung des Werkes schon auf Grund des von ihm zu fordernden Fachwissens ohne besondere weitere Untersuchungen aus der Beschaffenheit der von anderen Werkunternehmungen geleisteten Vorarbeiten erkennen, dass bei vertragsgemäßer eigener Werkleistung die Gefahr des Misslingens des Gesamtwerkes und eines Schadens für den Besteller daraus droht, dass die Leistungen technisch nich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168a
Rechtssatz: Die Warnpflicht des Unternehmers ist eine werkvertragliche Nebenpflicht, die auch schon im vorvertraglichen Stadium bestehen kann und die Interessen des - wenngleich auch selbst sachkundigen oder sachverständig beratenen - Werkbestellers wahren soll, wenn die vom Unternehmer erkannte oder für ihn erkennbare Gefahr besteht, dass das Werk wegen außerhalb der unmittelbaren Sphäre des Unternehmens liegender Umstände au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1168a
Rechtssatz: Wird das Werk durch einen Dritten beschädigt, tritt der Schaden im Vermögen des Unternehmers ein, wenn das Werk zur Zeit der Beschädigung vom Besteller noch nicht übernommen war, andernfalls im Vermögen des Bestellers. Übernommen ist das Werk, wenn es in die Verfügungsmacht des Bestellers gekommen ist. Läßt das Werk eine körperliche Übergabe nicht zu, müssen andere Umstände vorliegen, aus denen nach der Übung des r... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses 4020 Linz, C*****gasse 20, für dessen Errichtung sie im Einvernehmen mit dem planenden Architekten unter anderem die Beklagten mit Professionistenarbeiten beauftragten. Die Erstbeklagte führte die Baumeisterarbeiten, insbesondere am nord- und südseitigen Balkon, durch; die Zweitbeklagte installierte die Wasser- und Abflußleitungen sowie die Be- und Entwässerungsanlagen für die Blumentröge; der Drittbeklagte war mit den Verfliesun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war als Bergbahnunternehmerin Bauherrin bei der Errichtung einer Heizanlage für das Gebäude ihrer Bergstation samt Restaurant. Ein Zivilingenieur für technische Physik erstellte in ihrem Auftrag die Planung für die Öltankanlage. Die Beklagte ist eine Handelsgesellschaft, die sich nach dem auf den Gegenstand ihres Unternehmens hinweisenden Firmenteil mit Heizanlagen befaßt. Sie baute im Auftrag der Bauherrin nach den Plänen des Zivilingenieurs f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger war auf Grund des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 10. September 1985 grundbücherlicher Wohnungseigentümer der Wohnung Nummer 15, der Zweitkläger grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung Nummer 16 im Hause L*****gasse *****. Der Erstkläger verkaufte seine Wohnung mit Kaufvertrag vom 10. August 1989 an Eva ***** G*****. Der Kaufvertrag wurde bereits grundbücherlich durchgeführt. Er wohnt nicht mehr in dieser Wohnung. Im Kaufvertrag leistete... mehr lesen...
Norm: ABGB §872ABGB §932 IABGB §932 IVABGB §1052 B1ABGB §1151 IBABGB §1165 AABGB §1167ABGB §1168a
Rechtssatz: Hätte der Besteller, wäre der Unternehmer seiner Warnpflicht nachgekommen, einen außerhalb des Werkes vorzunehmenden Zusatzauftrag erteilt, so kann er, funktionierte das Werk bei Ausführung des Zusatzauftrages einwandfrei, nicht im Wege der Gewährleistung sondern nur mittels irrtumsrechtlicher Vertragsanpassung die Ausführung des weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erteilte der klagenden Partei mit Schreiben vom 5.5.1987 auf Grund des Anbotes vom 23.4.1987 den Auftrag zur Durchführung der sanitären Installationsarbeiten im Zubau seiner Pension. Nach dem der klagenden Partei vom Beklagten übergebenen, von einem anderen Unternehmer erstellten Leistungsverzeichnis waren die Warmwasserinstallationen des Zubaues an die bestehenden Leitungen des Altbaues anzuschließen. Dort stand zur Warmwasserbereitung ein 300-Lite... mehr lesen...
Norm: ABGB §1165 FABGB §1168a
Rechtssatz: Auch dem Generalunternehmer der nur einzelne Werkteile an Subunternehmer vergeben hat, die übrigen, zur Herstellung des Werkes erforderlichen Teilleistungen aber selbst ausführt oder von anderen Subunternehmen erbringen läßt, obliegt es, die einzelnen Leistungen der bei der Werkherstellung tätigen mehreren Unternehmer zeitlich und den Erfordernissen des technischen Ineinandergreifens ihrer Werkleistunge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens sind nur noch die Zwischenurteile der Vorinstanzen, mit denen diese über das Zahlungsbegehren des Klägers dem Grunde nach abgesprochen haben. Der Kläger war als Generalunternehmer von der B***** Gesellschaft mbH mit der Errichtung einer Verkaufshalle aus Fertigteilen in W*****, beauftragt worden. Mit Werkvertrag vom 13.7.1987 beauftragte er die Erstbeklagte als Subunternehmerin (nur) mit der Herstellung der Hallen-Fertigteile... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Anna K*****, vertreten durch Dr. Edgar Kollmann, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und widerklagende Partei Herbert L***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Fr... mehr lesen...