RS OGH 1994/10/13 8Ob618/93, 4Ob1522/96, 2Ob102/01s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Der Besteller hat im Rahmen seiner vertraglichen Nebenpflichten insbesondere die sich aus den Besonderheiten des zu erbringenden Werkes jeweils ergebende Verpflichtung zur Aufklärung und Mitwirkung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027906

Dokumentnummer

JJR_19941013_OGH0002_0080OB00618_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten