Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Die Warnpflicht des Unternehmers ist eine werkvertragliche Nebenpflicht, die auch schon im vorvertraglichen Stadium bestehen kann und die Interessen des - wenngleich auch selbst sachkundigen oder sachverständig beratenen - Werkbestellers wahren soll, wenn die vom Unternehmer erkannte oder für ihn erkennbare Gefahr besteht, dass das Werk wegen außerhalb der unmittelbaren Sphäre des Unternehmens liegender Umstände auf Bestellerseite misslingen und dem Besteller dadurch ein Schaden entstehen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0022233Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.06.2020