Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko liegt vor, wenn der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner Tätigkeit so... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei der Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit w... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Sollten den Geschäftsführern Ansprüche, die sich bei einem Arbeitsverhält... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Der Eingliederung in den betrieblichen Organismus steht nicht entgegen, wenn bei Tätigkeiten im Außendienst kei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Steinmetzunternehmen. Im Zuge einer bei ihr durchgeführten, im Jahr 1989 abgeschlossenen, den Zeitraum 1983 bis 1985 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Juni 1983 mit bisherigen Dienstnehmern ("Bodenlegepersonal") Verträge abgeschlossen habe, auf Grund deren sich eine Aufteilung des Leistungsentgeltes in Lohn einerseits und in Werkvertragsvergütung andererseits ergäbe. Die Vertragsve... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung sind bei der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit, dh die Verpf... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1972 §47 Abs1;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Haben die Mitarbeiter weisungsgebunden und kontinuierlich einheitliche Arbeitsleistung gegen monatliche Entlohnung und ausschließlich gegenüber dem Abgabepflichtigen (hier Steinmetzunternehmer) erbracht, so ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Tät... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe als Obmann des Vereines P mit dem Sitz in W zu verantworten, dass dieser Verein in der Zeit von 27. August 1995 bis 24. Mai 1996 den slowakischen Staatsan... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 1997 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe in seinem Gasthof "Rei" in R innerhalb des Zeitraumes 22. Juni 1996 bis 22. Juli 1996 zeitweise den kroatischen Staatsangehörigen D ohne die erforderli... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0037 E 3. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden auf Grund bestehender sp... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0037 E 3. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden auf Grund bestehender sp... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Gerüstbauunternehmen. Als Ergebnis einer Lohnsteueraußenprüfung erließ das Finanzamt für den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis zum 31. Dezember 1988 und vom 1. Jänner 1989 bis zum 31. Jänner 1989 Bescheide, mit denen es die Beschwerdeführerin u.a. zur Haftung für Abzugsteuern beschränkt Steuerpflichtiger heranzog. Der dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Berufung ist zu entnehmen, dass diesen Haftungsbescheiden die Sachverhaltsannahme zugrunde lieg... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG;EStG 1972 §99 Abs1 Z4;EStG 1988 §99 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Eine Gestellung von Arbeitskräften liegt vor, wenn ein Unternehmer (Gesteller) seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer (Gestellungsnehmer) zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Gestell... mehr lesen...
Nach einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurden vom Finanzamt Dienstgeberbeiträge in Höhe von S 630.655,-- und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag in Höhe von S 68.145,-- für die Bezüge ihres zu 100 % (nach dem Beschwerdevorbringen zu 90 %) am Stammkapital beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für den Zeitraum 1. Jänner 1994 bis 31. Dezember 1996 sowie ein Säumniszuschlag in Höhe von S 13.976-- zur Zahlung vorgeschrieben. Dem wurden ausgezahlte Bezüge ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ing. D ist ihr einziger Gesellschafter und ihr Geschäftsführer. Nach einer Lohnsteuerprüfung, bei welcher festgestellt wurde, dass der dem Geschäftsführer im Jahr 1995 bezahlte Bezug ca. 5 x 60.000 S und der in den Jahren 1996 und 1997 bezahlte Bezug jeweils 12 x 60.000 S betragen habe, setzte das Finanzamt für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1997 u.a. für die Bezüge des Geschäftsführers Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienst... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 litb;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 2000, 638-642; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0255 E 21. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Ein deutlich ins Gewicht fallendes Unternehmerr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/1818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Die abgabepflichtige GmbH bringt vor, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer im Werkvertrag tätig sei und keinen Weisu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 2000, 638-642;
Rechtssatz: Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer für seine kontinui... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;GmbHG §27; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 2000, 638-642; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0339 E 26. April 2000 RS 2
(hier nur erster S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 2000, 638-642; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0255 E 21. Dezember 1999 RS 5 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22;EStG 1988 §23;EStG 1988 §25;EStG 1988 §47;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0255 E 21. Dezember 1999 RS 5 Stammrechtssatz Das Unternehmerrisiko liegt vor, wenn der Steu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine laufende, der Höhe nach gleich bleibende Entlohnung und werden ihm die an... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 2000, 638-642; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0200 E 27. Jänner 2000 RS 2
(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ihr Stammkapital wird zu 85 % von ihrem alleinigen Geschäftsführer FS gehalten. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde F wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum Jänner 1994 bis Oktober 1997 Kommunalsteuer für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers FS vorgeschrieben. Wegen der nicht fristgerechten Entrichtung der Abgabe wurde zusätzlich ein Säumniszuschlag von 6.232 S festgesetzt. Die Berufung gegen diesen Bescheid wie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Das Unternehmerrisiko liegt vor, wenn der Steuerpflichtige die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite maßgeblich beeinflussen und damit den materiellen Erfolg seiner Tätigkeit weitgehend selbst gestalten kann (Hinweis E 19.12.1990, 89/13/0131). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;GmbHG §15;GmbHG §18;KommStG 1993 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0255 E 21. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Ein deutlich ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko des an der Kapitalgesellschaft Beteiligten steht Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: ABGB §1151;AngG;EStG 1988 §22 Z2;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Die Kündigungsfristen des AngG sowie der Anspruch auf Urlaub, Abfertigung, und Überstundenentlohnung sind Rechtsfolgen eines (speziellen) Arbeitsverhältnisses iSd Arbeitsrechts. Bei Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;GmbHG §15;GmbHG §18;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die Sozialversicherungsbeiträge habe tragen müssen, spricht nicht für ein Unternehmerwagnis, weil die Sozialversicherungsbeiträge in einer von vornherein absehbaren Rela... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1151;EStG 1988 §22 Z2;GmbHG §15;GmbHG §18;GmbHG §29;KommStG 1993 §2;
Rechtssatz: Im Spitzenmanagement tätige Fremdgeschäftsführer übernehmen, auch wenn sie Dienstnehmer sind, häufig weitere Funktionen, soweit sich ihre Dienstgeber nicht dagegen aussprechen. Der Umstand, dass der Gesellschafte... mehr lesen...