RS Vwgh 2000/8/3 2000/15/0097

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Veröffentlicht am 03.08.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §22 Z2;
GmbHG §15;
GmbHG §18;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die Sozialversicherungsbeiträge habe tragen müssen, spricht nicht für ein Unternehmerwagnis, weil die Sozialversicherungsbeiträge in einer von vornherein absehbaren Relation zu den Geschäftsführerbezügen stehen und weil der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge auch von "klassischen" Dienstnehmern getragen wird (Hinweis E 30.11.1999, 99/14/0270).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000150097.X03

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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