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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer die Sozialversicherungsbeiträge habe tragen müssen, spricht nicht für ein Unternehmerwagnis, weil die Sozialversicherungsbeiträge in einer von vornherein absehbaren Relation zu den Geschäftsführerbezügen stehen und weil der Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge auch von "klassischen" Dienstnehmern getragen wird (Hinweis E 30.11.1999, 99/14/0270).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000150097.X03Im RIS seit
15.01.2001