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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 2000, 638-642;Rechtssatz
Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer für seine kontinuierliche Geschäftsführungstätigkeit laufend gleich bleibende monatliche Bezüge ausgezahlt, kann die Abgabenbehörde diese Fixbezüge als wesentlichen Umstand gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos des Gesellschafter-Geschäftsführers werten (Hinweis E 26.4.2000, 99/14/0339). Der Abgabenbehörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie die Bezüge des wesentlich beteiligten Geschäftsführers, der ohne Unternehmerrisiko laufend die Geschäftsführungstätigkeit erbringt, als solche iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 qualifizierte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000150089.X02Im RIS seit
29.01.2002