Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Der Eingliederung in den betrieblichen Organismus steht nicht entgegen, wenn bei Tätigkeiten im Außendienst keine enge Bindung an Arbeitszeiten und Arbeitspausen gegeben gewesen sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140166.X03Im RIS seit
01.06.2001