RS Vwgh 2000/8/3 2000/15/0097

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Veröffentlicht am 03.08.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

ABGB §1151;
AngG;
EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Die Kündigungsfristen des AngG sowie der Anspruch auf Urlaub, Abfertigung, und Überstundenentlohnung sind Rechtsfolgen eines (speziellen) Arbeitsverhältnisses iSd Arbeitsrechts. Bei Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 liegt allerdings regelmäßig (jedenfalls ab einer Beteiligung von 50 Prozent) kein solches Arbeitsverhältnis vor (Hinweis E 30.11.1999, 99/14/0270).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000150097.X05

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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