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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Die Kündigungsfristen des AngG sowie der Anspruch auf Urlaub, Abfertigung, und Überstundenentlohnung sind Rechtsfolgen eines (speziellen) Arbeitsverhältnisses iSd Arbeitsrechts. Bei Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 liegt allerdings regelmäßig (jedenfalls ab einer Beteiligung von 50 Prozent) kein solches Arbeitsverhältnis vor (Hinweis E 30.11.1999, 99/14/0270).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000150097.X05Im RIS seit
15.01.2001