Gesetzesaktualisierungen

17 Gesetze aktualisiert am 24.07.2024

Gesetze 1-10 von 17

7 Paragrafen zu Bundesabgabenordnung (BAO) aktualisiert


§ 323 BAO

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1962 in Kraft.(2)Absatz 2§ 44 Abs. 2 und die Bezeichnung des früheren § 323 Abs. 2 als § 324 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 257/1993 treten mit 1. Juli 1993 in Kraft. Auf zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind sie jedoch noch... mehr lesen...


§ 262 BAO 9. Beschwerdevorentscheidung

(1)Absatz einsÜber Bescheidbeschwerden ist nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen.(2)Absatz 2Die Erlassung einer Beschwerdevorentschei... mehr lesen...


§ 205c BAO Umsatzsteuerzinsen

(1)Absatz einsMit Umsatzsteuerzinsen zu verzinsen ist1.Ziffer einsim Fall von Gutschriften:a)Litera aein in einer Voranmeldung erklärter Überschuss ab dem 91. Tag nach Einlangen der Voranmeldung bis zur Verbuchung des Überschusses auf dem Abgabenkonto;b)Litera beine Gutschrift aufgrund einer Abga... mehr lesen...


§ 134 BAO

(1)Absatz einsDie Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie für die Feststellung der Einkünfte (§ 188) sind bis zum Ende des Monates April jeden Folgejahres einzureichen. Diese Abgabenerklärungen sind bis Ende des Monates Juni einzureichen, wenn di... mehr lesen...


§ 111 BAO J. Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen

(1)Absatz einsDie Abgabenbehörden sind berechtigt, die Befolgung ihrer Anordnungen zur Erbringung von Leistungen, die sich wegen ihrer besonderen Beschaffenheit durch einen Dritten nicht bewerkstelligen lassen, durch Verhängung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Zu solchen Leistungen gehört auch di... mehr lesen...


§ 101 BAO

(1)Absatz einsIst eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet, die dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden oder die gemeinsam zu einer Abgabe heranzuziehen sind, und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekanntgegeben, so gilt mit der... mehr lesen...


§ 64 BAO Organisation und Aufgaben

(1)Absatz einsDer Wirkungsbereich der Zentralen Services erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Der Bundesminister für Finanzen hat mit Verordnung den Sitz der Zentralen Services festzulegen.(2)Absatz 2Den Zentralen Services obliegt für die Bundesfinanzverwaltung insbesondere1.Ziffer einsdi... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

7 Paragrafen zu Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) aktualisiert


§ 135 KFG 1967

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der im Abs. 2 angeführten Bestimmungen mit 1. Jänner 1968 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der im Absatz 2, angeführten Bestimmungen mit 1. Jänner 1968 in Kraft.(2)Absatz 2In Kraft treten die Bestimmungen übera)Litera adas Verbot... mehr lesen...


§ 134 KFG 1967

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsdiesem Bundesgesetz oder2.Ziffer 2den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen oder3.Ziffer 3den Artikeln 5 bis 9 und 10 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oderden Artikeln 5 bis 9 und 10 Absatz 4 und 5... mehr lesen...


§ 103c KFG 1967 Risikoeinstufungssystem

(1)Absatz einsAlle Unternehmen, die Fahrzeuge einsetzen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, unterliegen einem Risikoeinstufungssystem im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Die Einstufung erfolgt nach Maßgabe der relativen Anzahl und Schwere der von... mehr lesen...


§ 79 KFG 1967

Paragraph 79, Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht län... mehr lesen...


§ 48a KFG 1967 Kennzeichen nach eigener Wahl

(1)Absatz einsDie nicht behördenbezogenen Teile eines Kennzeichens (Vormerkzeichen) können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen frei gewählt werden (Wunschkennzeichen).(2)Absatz 2Auf schriftlichen Antrag ist ein Wunschkennzeichen zuzuweisen oder zu reservieren, wenna)Litera aes der durch Veror... mehr lesen...


§ 48 KFG 1967

(1)Absatz einsFür jedes Kraftfahrzeug und jeden Anhänger ist, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3, bei der Zulassung (§§ 37 bis 39) ein eigenes Kennzeichen, bei der Bewilligung von Überstellungsfahrten ein eigenes Überstellungskennzeichen (§ 46 Abs. 2) zuzuweisen. Außer dem zugewiesenen... mehr lesen...


§ 24 KFG 1967

(1)Absatz einsKraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und Motorfahrräder müssen mit einem geeigneten, im Blickfeld des Lenkers liegenden Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein.(2)Absatz 2Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge mit einem Eigengewicht von mehr als 3 500 k... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

3 Paragrafen zu Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG) aktualisiert


§ 342 VAG Verweisungen

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf folgende Gesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht Anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden:1.Ziffer einsJurisdiktionsnorm (JN), RGBl. Nr. 111/1895;2.Ziffer 2Unternehmensgesetzbuch (UGB), dRGBl. S 219/1897;3.Ziffer ... mehr lesen...


§ 340 VAG Inkrafttreten von Änderungen auf Grund von Regierungsvorlagen des Bundesministers für Finanzen

(1)Absatz eins§ 1 Abs. 1 Z 3, § 5 Z 28 lit. a und Z 54 bis 58, § 12 Abs. 1 Z 2, § 16 Abs. 2, § 19 Abs. 4, § 50 Abs. 3 und 4, § 54 Abs. 4, § 55 Abs. 2, § 62 Abs. 2, § 69 Abs. 4, § 71 Abs. 1, § 74, § 79 Abs. 1, § 89 Abs. 1 Z 2 und Abs. 7, § 91 Abs. 2, § 98 Abs. 3, § 109 Abs. 3, § 116 Abs. 8, § 127 ... mehr lesen...


§ 107 VAG Anforderungen an das Governance-System

(1)Absatz einsVersicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben ein wirksames Governance-System einzurichten, das eine solide und vorsichtige Unternehmensleitung gewährleistet und das der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Eine interne Überprüfung... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

3 Paragrafen zu Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) aktualisiert


§ 40 BUAG Wirksamkeitsbeginn

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1973 in Kraft. §§ 13a Abs. 1 Z 5 und 5a, 13e Abs. 1 erster Satz und Abs. 3, 13f Abs. 2, 25a Abs. 7 und 29 Abs. 1 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 835/1992 treten mit 1. Jänner 1993 in Kraft.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänn... mehr lesen...


§ 3 BUAG

(1)Absatz einsBetriebe, in denen sowohl Tätigkeiten, die ihrer Art nach in den Tätigkeitsbereich der Betriebe nach § 2 fallen, als auch Tätigkeiten verrichtet werden, die ihrer Art nach nicht in diese Tätigkeitsbereiche fallen, unterliegen als Mischbetriebe nach Maßgabe der Abs. 2 bis 5 den Besti... mehr lesen...


§ 2 BUAG

(1)Absatz einsFür die Sachbereiche Urlaub und Überbrückungsgeld sind Betriebe (Unternehmungen) im Sinne des § 1:Für die Sachbereiche Urlaub und Überbrückungsgeld sind Betriebe (Unternehmungen) im Sinne des Paragraph eins :,a)Litera aBaumeisterbetriebe, Maurermeisterbetriebe, Bauunternehmungen, Ba... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

9 Paragrafen zu Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG) aktualisiert


§ 45 PVG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 1 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 Z 15 und 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 16/1994 treten mit 1. Jänner 1994 in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2 und Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 15 und 16 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1994, treten mit 1. J... mehr lesen...


§ 42 PVG

Paragraph 42, Die Vorschriften der Abschnitte I und IV und des § 36 finden für Dienststellen, an denen Lehrerinnen oder Lehrer für öffentliche Pflichtschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (§ 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LDG 1984, BGBl. Nr. 302/1984, §... mehr lesen...


§ 41d PVG Senatsentscheidungen beim Bundesverwaltungsgericht

(1)Absatz einsWird gegen einen Bescheid der Aufsichtsbehörde Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben, so hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch einen Senat zu erfolgen.(2)Absatz 2Bei Senatsentscheidungen gemäß Abs. 1 haben je eine Vertreterin oder ein Vertreter des D... mehr lesen...


§ 37a PVG

(1)Absatz einsBedienstete mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Stichtag gemäß § 15 Abs. 2Bedienstete mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Stichtag gemäß Paragraph 15, Absatz 2,1.Ziffer einsgemäß § 39a BDG 1979 oder gemäß § 6b VBG zu einer im Rahmen der europäischen Integrati... mehr lesen...


§ 27 PVG

(1)Absatz einsEine Personalvertreterin oder ein Personalvertreter und ein Mitglied eines Wahlausschusses dürfen während der Dauer ihrer Funktion nur mit ihrem Willen zu einer anderen Dienststelle versetzt oder einer anderen Dienststelle zugeteilt werden. Gesetzliche Vorschriften über die Versetzu... mehr lesen...


§ 20 PVG Durchführung der Wahl der Personalvertreterinnen oder Personalvertreter

(1)Absatz einsDer Tag der Wahl für die vor Ablauf der gesetzlichen Tätigkeitsdauer der Personalvertretungsorgane durchzuführenden Wahlen zu den Dienststellen(Fach- und Zentral)ausschüssen ist von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst festzusetzen und spätestens neun Wochen vor dem in Aussicht geno... mehr lesen...


§ 16 PVG Wahlausschüsse

(1)Absatz einsVor jeder Wahl eines Dienststellenausschusses ist bei der Dienststelle ein Dienststellenwahlausschuss zu bilden.(2)Absatz 2Der Dienststellenwahlausschuss besteht aus drei, fünf oder sieben Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder ist unter Berücksichtigung der Zahl der vom Dienststellen... mehr lesen...


§ 13 PVG Zentralausschüsse

(1)Absatz einsAm Sitz der Zentralstellen sind folgende Zentralausschüsse einzurichten:1.Ziffer einsbeim Bundesministerium für Inneres zwei, und zwar je einer füra)Litera adie Bediensteten der Landespolizeidirektionen einschließlich der ihnen nachgeordneten Dienststellen, soweit diese nicht unter ... mehr lesen...


§ 11 PVG Fachausschüsse

(1)Absatz einsAm Sitz folgender Dienststellen sind Fachausschüsse einzurichten:1.Ziffer einsbei den Landespolizeidirektionen für die der Landespolizeidirektion oder deren nachgeordneten Dienststellen angehörenden Bediensteten im Sinne des § 13 Abs. 1 Z 1 lit. a (Fachausschuss für die Bediensteten... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

8 Paragrafen zu E-Government-Gesetz (E-GovG) aktualisiert


§ 25 E-GovG Übergangsbestimmung

(1)Absatz einsDie Gerichte und Verwaltungsbehörden, deren Einrichtung in Gesetzgebung Bundessache ist, sind verpflichtet, bis spätestens 1. Jänner 2020 die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen elektronischen Verkehr mit den Beteiligten gemäß § 1a zu schaffen.Die Gerichte un... mehr lesen...


§ 24 E-GovG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme seines 4. Abschnitts mit 1. März 2004 in Kraft. Der 4. Abschnitt tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.(2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs. 3, § 2 Z 8 und 10, § 3 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 2 bis 6, § 7 Abs. 2, § 8, die Paragrafenüberschrift vor ... mehr lesen...


§ 17 E-GovG für personenbezogene Daten aus Registern

(1)Absatz einsSoweit die Richtigkeit der im Zentralen Melderegister gespeicherten personenbezogenen Daten zum Personenstand und zur Staatszugehörigkeit von den Meldebehörden durch Einsicht in die entsprechenden Dokumente (Standarddokumente) geprüft wurde, haben sie dies dem Zentralen Melderegiste... mehr lesen...


§ 14a E-GovG E-ID-taugliche Anwendungen im Ausland

(1)Absatz einsFür E-ID-taugliche Anwendungen im Ausland ist § 14 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der Bereichskennung ein staatenspezifisches Kennzeichen oder bei Anwendungen internationaler Organisationen ein organisationsspezifisches Kennzeichen zu verwenden ist.Für E-ID-tauglic... mehr lesen...


§ 4 E-GovG Die Funktion E-ID

(1)Absatz einsDer E-ID dient dem Nachweis der eindeutigen Identität, weiterer Merkmale sowie des Bestehens einer Einzelvertretungsbefugnis eines Einschreiters und der Authentizität des elektronisch gestellten Anbringens in Verfahren, für die ein Verantwortlicher des öffentlichen Bereichs eine für... mehr lesen...


§ 4a E-GovG Registrierung und Widerruf des E-ID

(1)Absatz einsDie Registrierung der Funktion E-ID ist für Staatsbürger ab dem vollendeten 14. Lebensjahr im Rahmen der Beantragung eines Reisedokumentes nach dem Passgesetz 1992, BGBl. Nr. 839/1992, ausgenommen eines Reisepasses gemäß § 4a des Passgesetzes 1992, von Amts wegen durch die Passbehör... mehr lesen...


§ 1a E-GovG Recht auf elektronischen Verkehr und Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten für Bürgerinnen und Bürger

(1)Absatz einsJedermann hat in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, das Recht auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden. Ausgenommen sind Angelegenheiten, die nicht geeignet sind, elektronisch besorgt zu werden. Personen in gerichtlich, finanzstraf... mehr lesen...


E-Government-Gesetz (E-GovG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2024 § 0 gültig von 28.07.2023 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

2 Paragrafen zu Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) aktualisiert


§ 40 ImmoInvFG Steuern

(1)Absatz eins1.Ziffer einsNach Maßgabe der Z 2 geltenNach Maßgabe der Ziffer 2, geltena)Litera aGewinne gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 bis 2 undGewinne gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer eins bis 2 undb)Litera bentsprechend dem § 14 Abs. 2 Z 1 bis 2 ermittelte Gewinne von AIF in Immobilien im Sinne des... mehr lesen...


§ 14 ImmoInvFG Gewinn und Gewinnverwendung

(1)Absatz einsDer Jahresgewinn eines Immobilienfonds ist an die Anteilinhaber in dem Ausmaß auszuschütten, in dem es die Fondsbestimmungen vorsehen. Insoweit keine Ausschüttung erfolgt, ist vom nicht ausgeschütteten Jahresgewinn ein Betrag in Höhe der gemäß § 40 darauf entfallenden Kapitalertrags... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

3 Paragrafen zu Katastrophenfondsgesetz 1996 (KatFG 1996) aktualisiert


§ 7 KatFG 1996

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.(2)Absatz 2Zum Zeitpunkt der Kundmachung dieses Bundesgesetzes beim Bundesministerium für Finanzen nach dem Katastrophenfondsgesetz 1986 anhängige Anträge sind nach dem Katastrophenfondsgesetz 1996 abzuwickeln. Im Jahr 1996 berei... mehr lesen...


§ 5 KatFG 1996 Bereitstellung und Verwendung von Reserven des Fonds

(1)Absatz einsNicht durch Zahlungen in Anspruch genommene Mittel des Katastrophenfonds sind jährlich einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage wird gebildet aus vorhandenen Rücklagemitteln des Vorjahres und den sich jährlich bildenden Reserven. Die Höhe der Rücklage ist mit insgesamt 30 Millionen E... mehr lesen...


§ 3 KatFG 1996 Verwendung der Fondsmittel

§ 3.Paragraph 3, Die Mittel des Fonds gemäß § 2, jedoch mit Ausnahme von 10 Millionen Euro jährlich in den Jahren 2008 bis 2021 und von 30 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2022 sowie von allfälligen Aufstockungsbeträgen, sind wie folgt zu verwenden: Die Mittel des Fonds gemäß Paragraph 2,, jed... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

3 Paragrafen zu Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG) aktualisiert


§ 19 BSchEG Inkrafttreten

(1)Absatz eins§ 12 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/1998 tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft. Für das Kalenderjahr 1998 ist der Pauschalbetrag gemäß § 12 Abs. 5 letzter Satz gesondert unter Berücksichtigung bereits einbehaltener Einhebungsvergütungen festzusetzen.Paragraph 12,... mehr lesen...


§ 1 BSchEG Geltungsbereich.

(1)Absatz einsUnter den Geltungsbereich dieses Bundesgestzes fallen Betriebe folgender Art:Hoch- und Tiefbaubetriebe einschließlich der Schachtbaubetriebe sowie Eisenbiegerbetriebe, Straßenbaubetriebe einschließlich des Güterwegebaues, Brückenbaubetriebe mit Ausnahme der Stahlbrückenbaubetriebe, ... mehr lesen...


§ 2 BSchEG

Paragraph 2, Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden keine Anwendung auf Personen,a)Litera adie vorwiegend Angestelltentätigkeit im Sinne des Angestelltengesetzes, BGBl. Nr. 292/1921, verrichten;die vorwiegend Angestelltentätigkeit im Sinne des Angestelltengesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 29... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24

2 Paragrafen zu Bundesstatistikgesetz 2000 (BstatG) aktualisiert


§ 73 BstatG Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.(2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstatistikgesetz 1965, BGBl. Nr. 91, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesstatistikgesetz 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 91, au... mehr lesen...


§ 32 BstatG Entgeltlichkeit der Leistungen

(1)Absatz einsDie Bundesanstalt erbringt ihre Leistungen gegen Entgelt oder Kostenersatz, sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.(2)Absatz 2Die Höhe der Entgelte und Kostenersätze sind auf Grundlage einer transparenten anerkannten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden, ... mehr lesen...


Aktualisiert am 24.07.24
Gesetze 1-10 von 17