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1. Abschnitt | |
§ 1. |
|
§ 1a. | Recht auf elektronischen Verkehr und Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten für Bürgerinnen und Bürger |
§ 1b. | Teilnahme an der elektronischen Zustellung durch Unternehmen |
§ 1c. | Elektronischer Verkehr zwischen Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs |
2. Abschnitt | |
§ 2. | Begriffsbestimmungen |
§ 2a. |
|
§ 3. | Identität und Authentizität |
§ 4. | Die Funktion E-ID |
§ 4a. | Registrierung und Widerruf des E-ID |
§ 4b. | Registrierungsdaten |
§ 5. | E-ID und Stellvertretung |
§ 6. | Stammzahl |
§ 6a. | Ergänzungsregister für natürliche Personen |
§ 6b. | Ergänzungsregister für sonstige Betroffene |
§ 7. | Stammzahlenregisterbehörde |
§ 8. | Eindeutige Identifikation in Datenverarbeitungen |
§ 9. | Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) |
§ 10. | Erzeugung und Anforderung von bPK und Stammzahlen nicht-natürlicher Personen |
§ 11. | Offenlegung von bPK in Mitteilungen |
§ 12. | Schutz der Stammzahl natürlicher Personen |
§ 13. | Weitere Garantien zum Schutz von bPK |
3. Abschnitt | |
§ 14. | Erzeugung von bPK für die Verwendung des E-ID im privaten Bereich |
E-ID-taugliche Anwendungen im Ausland | |
§ 15. | Garantien zum Schutz der Stammzahl und der bPK bei der Verarbeitung im privaten Bereich |
4. Abschnitt | |
§ 16. | für personenbezogene Daten über selbständige wirtschaftliche Tätigkeiten |
§ 17. | für personenbezogene Daten aus Registern |
§ 18. | über personenbezogene Daten aus elektronischen Registern eines Verantwortlichen des öffentlichen oder privaten Bereichs |
5. Abschnitt | |
§ 19. | Amtssignatur |
§ 20. | Beweiskraft von Ausdrucken |
Ersetzendes Scannen | |
§ 21. | Vorlage elektronischer Akten |
5a. Abschnitt | |
Haftung | |
6. Abschnitt | |
§ 22. | Unzulässige Verarbeitung von Stammzahlen oder bPK oder unzulässige Verwendung von Amtssignaturen |
7. Abschnitt | |
§ 23. | Sprachliche Gleichbehandlung |
§ 24. | Inkrafttreten |
§ 25. | Übergangsbestimmung |
§ 26. | Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen |
§ 27. | Verweisungen |
§ 28. | Vollziehung |
(Anm. 1: Art. 57 Z 6 der Novelle BGBl. I Nr. 32/2018 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis wird im Eintrag zu § 18 nach dem Wort „für“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt und das Wort „Auftraggebers“ durch das Wort „Verantwortlichen“ ersetzt.“. Richtig wäre: „... nach dem Wort „über“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt ...“.)Anmerkung 1: Artikel 57, Ziffer 6, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018, lautet: „Im Inhaltsverzeichnis wird im Eintrag zu Paragraph 18, nach dem Wort „für“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt und das Wort „Auftraggebers“ durch das Wort „Verantwortlichen“ ersetzt.“. Richtig wäre: „... nach dem Wort „über“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt ...“.)
1. Abschnitt | |
§ 1. |
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§ 1a. | Recht auf elektronischen Verkehr und Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten für Bürgerinnen und Bürger |
§ 1b. | Teilnahme an der elektronischen Zustellung durch Unternehmen |
§ 1c. | Elektronischer Verkehr zwischen Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs |
2. Abschnitt | |
§ 2. | Begriffsbestimmungen |
§ 2a. |
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§ 3. | Identität und Authentizität |
§ 4. | Die Funktion E-ID |
§ 4a. | Registrierung und Widerruf des E-ID |
§ 4b. | Registrierungsdaten |
§ 5. | E-ID und Stellvertretung |
§ 6. | Stammzahl |
§ 6a. | Ergänzungsregister für natürliche Personen |
§ 6b. | Ergänzungsregister für sonstige Betroffene |
§ 7. | Stammzahlenregisterbehörde |
§ 8. | Eindeutige Identifikation in Datenverarbeitungen |
§ 9. | Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) |
§ 10. | Erzeugung und Anforderung von bPK und Stammzahlen nicht-natürlicher Personen |
§ 11. | Offenlegung von bPK in Mitteilungen |
§ 12. | Schutz der Stammzahl natürlicher Personen |
§ 13. | Weitere Garantien zum Schutz von bPK |
3. Abschnitt | |
§ 14. | Erzeugung von bPK für die Verwendung des E-ID im privaten Bereich |
E-ID-taugliche Anwendungen im Ausland | |
§ 15. | Garantien zum Schutz der Stammzahl und der bPK bei der Verarbeitung im privaten Bereich |
4. Abschnitt | |
§ 16. | für personenbezogene Daten über selbständige wirtschaftliche Tätigkeiten |
§ 17. | für personenbezogene Daten aus Registern |
§ 18. | über personenbezogene Daten aus elektronischen Registern eines Verantwortlichen des öffentlichen oder privaten Bereichs |
5. Abschnitt | |
§ 19. | Amtssignatur |
§ 20. | Beweiskraft von Ausdrucken |
Ersetzendes Scannen | |
§ 21. | Vorlage elektronischer Akten |
5a. Abschnitt | |
Haftung | |
6. Abschnitt | |
§ 22. | Unzulässige Verarbeitung von Stammzahlen oder bPK oder unzulässige Verwendung von Amtssignaturen |
7. Abschnitt | |
§ 23. | Sprachliche Gleichbehandlung |
§ 24. | Inkrafttreten |
§ 25. | Übergangsbestimmung |
§ 26. | Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen |
§ 27. | Verweisungen |
§ 28. | Vollziehung |
(Anm. 1: Art. 57 Z 6 der Novelle BGBl. I Nr. 32/2018 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis wird im Eintrag zu § 18 nach dem Wort „für“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt und das Wort „Auftraggebers“ durch das Wort „Verantwortlichen“ ersetzt.“. Richtig wäre: „... nach dem Wort „über“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt ...“.)Anmerkung 1: Artikel 57, Ziffer 6, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018, lautet: „Im Inhaltsverzeichnis wird im Eintrag zu Paragraph 18, nach dem Wort „für“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt und das Wort „Auftraggebers“ durch das Wort „Verantwortlichen“ ersetzt.“. Richtig wäre: „... nach dem Wort „über“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt ...“.)