Die Prüfervergütung beträgt je Bewerber für die Teilnahme an Prüfungen von
1.Ziffer einsBordtelefonisten, Luftfahrzeugwarten, Luftfahrzeugwarten I. Klasse und Flugdienstberatern 4 Euro,Bordtelefonisten, Luftfahrzeugwarten, Luftfahrzeugwarten römisch eins. Klasse und Flugdienstberatern 4 Euro,
2.Ziffer 2Lehrern des sonstigen zivilen Luftfahrtpersonals 5 Euro,
3.Ziffer 3Bordfunkern und Bordtechnikern 6 Euro,
4.Ziffer 4Bordnavigatoren 7 Euro,
5.Ziffer 5Freigabeberechtigtem Personal gemäß Teil-66 der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014und Zivilfluglehrern 8 Euro sowie
6.Ziffer 6Sonderpiloten nach Maßgabe der Höhe der jeweiligen Prüfungstaxe und der Anzahl der Prüfer 4 Euro bis 8 Euro.
Den Vorsitzenden der Prüfungskommissionen gebührt das Eineinhalbfache der jeweiligen Beträge. Nachprüfungen und Zusatzprüfungen sind in gleicher Weise zu vergüten wie die oben genannten Prüfungen. Die Prüfervergütung steht den Prüfern jeweils in gleicher Höhe für die Abnahme von Prüfungen zur Erlangung einer Grundberechtigung, einer Erweiterung der Grundberechtigung oder einer besonderen Berechtigung zu.
In Kraft seit 01.05.2016 bis 31.12.9999
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