Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Österreichische Zahnärztekammer ist berufen,
1.
die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen und zu fördern sowie
2.
für die Wahrung des Berufs- und Standesansehens und der Berufs- und Standespflichten des zahnärztlichen Berufs zu sorgen.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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