Verstellen von Schubleichtern, die nicht Teil eines Schubverbandes sind
Ein Schubleichter der nicht Teil eines Schubverbandes ist, darf nur fortbewegt werden:
a) | längsseits gekuppelt an ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb; | |||||||||
b) | gemäß den Anweisungen der zuständigen Behörde oder mit deren Genehmigung; | |||||||||
c) | auf kurzen Strecken für das Zusammenstellen oder Aufstellen eines Schubverbandes; | |||||||||
d) | längsseits gekuppelt an ein Fahrzeug mit einer Steuereinrichtung und ausreichender Besatzung. |
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