Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die auf öffentlichem Grund für den öffentlichen Gebrauch bereitgestellten Sammelbehälter für Müll sind ausschließlich für im Freien anfallenden Müll, einschließlich Hundekot, zu verwenden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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