Art. 4 § 2 WKG

WKG - Wirtschaftskammergesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Das Wirtschaftsparlament der Bundeskammer hat bis spätestens 30. Juni 2008 eine den gemäß § 1 festgelegten Kriterien entsprechende Fachorganisationsordnung zu beschließen und für die auf das In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2006 folgende Funktionsperiode in Geltung zu setzen.

In Kraft seit 01.06.2006 bis 31.12.9999
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