Das Wirtschaftsparlament der Bundeskammer hat bis spätestens 30. Juni 2008 eine den gemäß § 1 festgelegten Kriterien entsprechende Fachorganisationsordnung zu beschließen und für die auf das In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2006 folgende Funktionsperiode in Geltung zu setzen. Das Wirtschaftsparlament der Bundeskammer hat bis spätestens 30. Juni 2008 eine den gemäß Paragraph eins, festgelegten Kriterien entsprechende Fachorganisationsordnung zu beschließen und für die auf das In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2006, folgende Funktionsperiode in Geltung zu setzen.
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