Die Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage je Fachverband und den ihm entsprechenden Fachgruppen oder Fachvertretungen gemäß § 123 Abs. 8a hat (haben) spätestens am 1. Jänner 2007 einheitlich zu sein. Die Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage je Fachverband und den ihm entsprechenden Fachgruppen oder Fachvertretungen gemäß Paragraph 123, Absatz 8 a, hat (haben) spätestens am 1. Jänner 2007 einheitlich zu sein.
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