Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Bemessungsgrundlage(n) der Grundumlage je Fachverband und den ihm entsprechenden Fachgruppen oder Fachvertretungen gemäß § 123 Abs. 8a hat (haben) spätestens am 1. Jänner 2007 einheitlich zu sein.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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