Art. 8 § 3 WKG

WKG - Wirtschaftskammergesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Die Fachorganisationen können allenfalls erforderliche Beschlüsse über die Grundumlage bereits vor dem Inkrafttreten der Abs. 9, Abs. 10 Z 1, 12 und 13 des § 123 mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 beschließen.

In Kraft seit 20.06.2017 bis 31.12.9999
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