Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Die Fachorganisationen können allenfalls erforderliche Beschlüsse über die Grundumlage bereits vor dem Inkrafttreten der Abs. 9, Abs. 10 Z 1, 12 und 13 des § 123 mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 beschließen.
In Kraft seit 20.06.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 8 § 3 WKG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 8 § 3 WKG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 8 § 3 WKG