Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024
Hundertsätze gemäß § 122 Abs. 1 und 3 können bereits vor dem Inkrafttreten der beiden Vorschriften mit Wirkung ab 1. Jänner 2019 beschlossen werden.
In Kraft seit 20.06.2017 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 8 § 2 WKG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 8 § 2 WKG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 8 § 2 WKG