Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2025
(1)Absatz eins§ 119 tritt am 1.1.2014 in Kraft.Paragraph 119, tritt am 1.1.2014 in Kraft.
(2)Absatz 2Satzungsbestimmungen zur Durchführung des § 119 können bereits ab dem auf die Kundmachung des Gesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie treten frühestens mit dem in Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft.Satzungsbestimmungen zur Durchführung des Paragraph 119, können bereits ab dem auf die Kundmachung des Gesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie treten frühestens mit dem in Absatz eins, bezeichneten Zeitpunkt in Kraft.
In Kraft seit 11.01.2012 bis 31.12.9999
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